2022 hatte ich über den schwurbeligen Badischen Unternehmerpreis „Bad Up“ berichtet.
Die Website warb mit Fotos zahlreicher Prominenter aus der Wirtschaft, unter anderm dem IHK Geschäftsführer Salomon oder Wolfgang Grenke, das war damals der Präsident des Industrie und Handelskammer Tags. Um das zu illustrieren veröffentlichte ich einen Screenshot der Website, auch mit dem Bild.
Im September 2026 flatterte mir eine E-Mail und dann auch ein Brief KSP Kanzlei Dr. Seegers im Namen der DPA ins Haus. Für die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Verwendung sollte ich 380,00 Schadensersatz und 255 EUR Dokumentationskosten und 165 EUR Zinsen bezahlen. Insgesamt 879,67 EUR!
Daraufhin gab es von mir und der DPA Kanzlei einen Schriftwechsel. Mit KI widersprach ich dem Formschreiben der Kanzlei. Erklärte so Dinge wie
“Nach meiner Auffassung war die beanstandete Verwendung durch das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG gedeckt. Das streitgegenständliche Bild wurde nicht isoliert, zur Illustration des Beitrags oder zu dekorativen Zwecken verwendet. Es erschien lediglich als Bestandteil eines Screenshots einer fremden Website, auf der auch keine Quelle für das Bild angegeben war.“
Die Zinsforderungen waren absurd und übertrieben, oder auch die veremeintloichen Dokumentationskosten. Denn aus dem Schreiben ergibt sich nicht nachvollziehbar, welche konkreten, zur Rechtsverfolgung erforderlichen Leistungen diesen Kosten zugrunde liegen und wie sich der Betrag von 255,00 Euro zusammensetzt. Erläutert wurden sie nie.
Das führte dann dazu, das KSP den Betrag von 881,89 “im Interesse einer nunmehr zügigen und außergerichtlichen Erledigung” auf 662,00 EUR reduzierte.
Da dachte ich mir, ist doch noch mehr möglich.
Ich bot also an:
“EUR 300,00 zu zahlen.
Dieses Angebot erfolgt ausdrücklich ohne Anerkennung des Bestehens einer urheberrechtlichen Rechtsverletzung, eines Schadensersatzanspruchs oder der von Ihnen geltend gemachten Forderung dem Grunde oder der Höhe nach.
Das Angebot steht vielmehr ausschließlich unter der Voraussetzung, dass mit Zahlung dieses Betrages sämtliche Ansprüche der dpa Picture-Alliance GmbH aus dem streitgegenständlichen Sachverhalt vollständig und endgültig erledigt sind. Dies umfasst insbesondere sämtliche etwaigen Ansprüche auf Schadensersatz, Lizenzanalogie, Zinsen, Aufwendungsersatz, Abmahnkosten sowie etwaige Unterlassungsansprüche einschließlich der Kosten einer etwaigen Abmahnung.”
Darauf kam am 20.10. ein weiteres Schreiben, dass das akzeptiert wird.
“Mit Zahlung des Vergleichsbetrages werden auch etwaige bislang noch nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung abgegolten.”
Ich werde nun die 300 EUR überweisen, da ein Rechtsstreit in der Angelegenheit erstmal unklare Kosten verursachen würde.
Dennoch entsteht durch das Vorgehen der Kanzlei der Gesamteindruck, dass hier auf sehr wackliger Basis Forderungen generiert werden und ggf. vermeintliche Gegenüber durch hohe Beträge eingeschüchtert werden sollen.
Welche negativen Folgen das auf Blogs und andere ehrenamtliche Berichterstattung hat, sie mal dahingestellt. Die DPA schädigt so die Presselandschaft. Ich kann nur jedem raten sich ggf. mit ChatGPT oder Claude entsprechende Antworten generieren zu lassen und die Forderungen zurückzuweisen.
Über finanzielle Unterstütung würde ich mich sehr freuen:
DE66120300001008223735
Girocode zum Scannen:
