Damit wir der Grünen Landtagsfraktion den Rücken stärken, habe ich einen Musterantrag verfasst und auch schon bei den Freiburger Grünen eingebracht. Einfach runterladen, an die örtliche Satzung anpassen und dann stellen.
Zur Petition: https://sbamueller.com/datenschutz
Betreff: Datenschutz nicht kaputtsparen – Unterstützung der Petition gegen Kürzungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz
hier: Antrag nach § 5 Abs 10 für die kommende Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
hiermit stelle ich den folgenden Antrag:
„1. Der Kreisverband Freiburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Petition „Keine Kürzungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg“. Er ruft seine Mitglieder und die Öffentlichkeit auf, sie zu unterzeichnen – derzeit auf OpenPetition, nach Freischaltung auf dem Petitionsportal des Landtags.
2. Der Kreisverband fordert die Grüne Landtagsfraktion, auf, sich in den Beratungen zum Staatshaushalt 2027 dafür einzusetzen, dass die geplanten Kürzungen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zurückgenommen werden.
3. Der Kreisvorstand wird beauftragt, diesen Beschluss an die Grüne Landtagsfraktion und den Landesvorstand zu übermitteln und über Website, Newsletter und Social-Media-Kanäle des Kreisverbands zu verbreiten“
Der Haushaltsentwurf 2027 der Landesregierung sieht vor, die Mittel des LfDI um rund 40 % zu kürzen. Die Kürzung geht auf den Koalitionsvertrag zurück und kam dort auf Wunsch der CDU hinein, die scheinbar noch deutlich mehr kürzen wollte. Als Grund nennen Teile der Landesregierung eine künftige Bündelung der Aufsicht über die Privatwirtschaft beim Bund. Dafür gibt es bis heute nicht einmal einen Gesetzentwurf auf Bundesebene.
Baden-Württemberg spart schon heute am Datenschutz. Mit 67,5 Planstellen hat der LfDI rund 6,0 Stellen je Million Einwohner*innen – weniger als jedes andere Bundesland mit verfügbaren Zahlen, auch weniger als Bayern (6,8) und NRW (7,2)
Art. 52 Abs. 4 DSGVO und die JI-Richtlinie verpflichten das Land, seine Aufsichtsbehörde mit ausreichenden personellen, technischen und finanziellen Mitteln auszustatten.
Informationelle Selbstbestimmung ist ein grünes Kernanliegen. Wir Grüne tragen in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung, deshalb wissen wir: Beim Schutz von Grundrechten darf nicht gespart werden. Mit diesem Beschluss stärken deshalb wir die Landtagsfraktion in ihrem Ringen um echte Grüne Politik im Ländle.
Petition unter: https://sbamueller.com/datenschutz

