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Reform von § 41a GemO BW: Kinderhilfswerk schlägt zu!

Vor kurzem drückte mir ein Freund die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerks für die Änderung des §41a Gemo BW in die Hände. Eine Änderung dieses Pargraphens ist im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Landesregierung bereits vorgesehen und so langsam wird es auch mal Zeit, dass die Koalitionsfraktionen und die Regierung da auch mal lieferen.

Bisher ist der Paragraph als kann Regelung formuliert, daher wenn der Gemeinderat es will kann er sich einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten und diese mit Antragsrechten ausstatten.

Das Kinderhilfswerk schlägt nun zu und fordert:

Diese Forderungen gehen sehr weit und sind der bisher beste und weitestgehende Vorschlag, der nicht nur Beteiligung verpflichten machen würde, sondern auch denjenigen die sich um Jugendbeteiligung kümmern, endlich Druckmittel einräumt. Scheinbar wird dieser Vorschlag sogar von Teilen der Landespolitik ernsthaft diskutiert.

Das gesamte Forderungspapier als Download: DKHW-Vorschlag GO_BaWu? (PDF)

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