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Vergleich mit Dr. M – sbamueller Blog in Gefahr

Update 31.10.23: Inzwischen liegt ein Urteil vor, aber noch keine Berechnung wer wie viel bezahlen muss.

Update 17.10.23: Ich habe 1450,89 per PayPal und 430 EUR als Spende auf mein Konto erhalten. Damit wären, wenn keine weiteren Kosten auf mich zukommen: 1566,54 EUR offen, die ich noch tragen müsste. Da mein Anwalt mir mitgeteilt hat, das es nun doch ein Urteil geben wird, pausiere ich die Spendenkampagne und warte was kommt, es kann ja positiv wie negative Ergebnisse geben. Wir haben darauf hingewiesen, das ich ja im Rahmen des Vergleichs meinen Artikel geändert habe und das deshalb aus unserer Sicht die Klage abzuweisen sei.

Hier vielen Dank, an alle Spender*innen.

Ende November 2022 habe ich einen schnellen Artikel über die Wahlen zur Ärztekammer veröffentlicht. Wie das auf (m)einem Blog so ist: Nicht immer interessiert was man schreibt viele Menschen.

Im Januar bekam ich eine Abmahnung, die ich über meinen Rechtsanwalt zurückwies. Darauf passierte erstmal nichts, es gab einen im März dann wieder einen Schriftwechsel in dem auch der Anwalt der Gegenseite Dinge schrieb, wie: „Man fragt sich, was für eine Kinderstube Ihr Mandant genossen hat,“ und „die Welt mit seinen kruden Veröffentlichungen zu beglücken, zunächst einmal fehlerfrei schreiben lernen sollte“. Auch ein Angebot zu Umformulierungen schlug die Gegenseite aus.

Im Juni reichte der gegnerische Rechtsanwalt Klage ein. Die meisten Rechtsanwälte und Journalisten, die die ich kontaktierte und auch mein Rechtsanwalt waren der Meinung, dass alle Äußerungen auf meinem Blog von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Obwohl wir beide in Freiburg wohnen, wurde die Klage beim Landgericht Frankfurt anhängig gemacht.

Die Verhandlung lief nicht so ganz, wie ich mir das vorstellte. Auf Anraten meines Rechtsanwalts einigten wir uns auf einen Vergleich – hatte ich ja schon angeboten.

So darf ich zum Beispiel nicht mehr behaupten: “Richtig für TZM gibt es keinen Nachweis einer Wirkung.“ Und habe deshalb die Formulierung zu  „Richtig ist, die Wirksamkeit der TCM ist für viele Krankheitsbilder nicht belegt und umstritten.”, geändert.

Das war dann auch der teuerste Blog Artikel in der Geschichte meines Blogs, so durfte ich immerhin 3.447,43 EUR an meine Anwälte überweisen. Jetzt bin ich halt keine Zeitung, dieser Blog wird ehrenamtlich in der Freizeit betrieben und ich habe daraus auch keine Einnahmen.

Wie ist diese Art Klagen einzuordnen?

Aus meiner Sicht handelte es sich bei der Klage um eine sogenannte SLAPP-Klage bedeutet „strategic lawsuits against public participation“

Daher mehr oder weniger unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren, um kritische Berichterstattung zu verhindern oder zu behindern.

Denn bevor ich nun wieder über Ärzte schreiben werde, die aus meiner Sicht unwirksame Behandlungen anbieten – schon diese Formulierung könnte wesentlich deutlicher sein – werde ich es mir zweifach überlegen und jede Formulierung genau abwägen. Darunter leidet dann die Eindeutigkeit und auch Wirksamkeit solcher Texte. Oder eben im Zweifel, solche Themen gar nicht mehr zu besprechen.

Gerade für Blogger wie mich ist das ein Problem, da wir kein großes Medienhaus mit Rechtsabteilung im Hintergrund haben, sondern die 3500 EUR dann aus unserem Ersparten finanzieren müssen.

Ich würde allerdings die Arbeit auf diesem Blog, nicht nur gegen Schwurbel – auch die Information über Impfmöglichkeiten – gerne weiter fortsetzen.

Auf Europäischer Ebene wird derzeit übrigens eine Anti-Slapp-Klagen Richtlinie diskutiert: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-958302 

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