AfD Plakat: Update 3

DIjbBObWAAEKnH0

Soeben kam der Brief von der Landtagsverwaltung. Mit dem Gesetz über die Finanzierung der Fraktionen im Landtag ist das Plakat vereinbar. Es wird nur zu Landespolitischen Themen berichtet, die Plakatierung ist nah am Ereigniss (Ablehnung des Antrags auf Untersuchungsausschuss am 13.7.). Eine sechs Wochen Frist oder ähnliceh Fristen in denen Fraktionen keine Werbung machen dürfen gäbe es nicht.

Nun bleibt noch die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gesetz über Parteienfinanzierung bzw. Wahlkampfinanzierung. Das prüft derzeit die Bundestagsverwaltung.

Die Konstanzer Parteienrechtsexperting Sophie Schönberger gab auf eine Email Anfrage mir als Antwort: „ohne die Plakate und die genauen Umstände der Finanzierung zu kennen, kann ich diesbezüglich natürlich keine sichere Beurteilung abgeben. Aber der Verdacht einer rechtswidrigen Verwendung der Fraktionsmittel scheint mir hier sehr nahe zu liegen.“

Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema

 

Ein Gedanke zu „AfD Plakat: Update 3“

Kommentare sind geschlossen.

%d Bloggern gefällt das: