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Die Stuttgarter Jugendgemeinderats Studie

Heute besuche ich eine Studentin die über „Jugend im Spannungsfeld zwischen Politik und Verwaltung, anhand des Jugendgemeinderates Reutlingen“ ihre Bsc Thesis schreibt. Ich helfe ihr ein wenig und bin sehr gespannt was dabei herauskommt. Ich hoffe dies Studie auch hier auf meinem Blog dann publizieren zu können.

Kurt Möller, Renate Metzger, Die Stuttgarter Jugendräte-Studie, Möglichkeiten zur politischen Beteiligung Jugendlicher an gesamtstädtischen Belangen in einer Großstadt, Esslingen 1999

Im Auftrag der Stadt Stuttgart, sollte ein Forscher Team der Hochschule Esslingen der Frage nachgehen, wie die bestehende Stuttgarter Jugendratsstruktur, daher Bezirksbeiräte in den Stuttgarter Bezirken, diese umfassen die Einwohnerzahl einer Mittelstadt, hin zu einem Stadtweiten Gremium, hochentwickelt werden kann. Dabei verstand sich die Studie als Praxis-, aber nicht als Begleit- oder Handlungsforschung. Dabei wurden strukturierte Inteviews mit Jugendgemeinderäten, Verwaltungsmitarbeitern, Sozialpädagogischen Betreuern, Experten, Bezirksbeiräten, sowie Gemeinderäten geführt. (S. 26) Als Methoden kamen Gruppendiskussionen und Einzelinterviews zur Anwendung.

„In welcher räumlichen und strukturellen Form ist in einer Großstadt wie Stuttgart eine Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen organisierbar und aus Sicht der Jugendlichen leistbar?“ Im Mittelpunkt sollte die Frage stehen, ob und ggf. wie Jugendliche in einer Großstadt wie Stuttgart an der politischen Beratung gesamtstädtischer Belange zu beteiligen sind.“ (S. 6)

Der Arbeitskreis Jugendrat Stuttgart ein Zusammenschluß der JGR aus den Bezirken bei der Arbeit

Das Stuttgarter Modell wurde zunächst in 3 – 4 Bezirken getestet, dabei waren die Jugendzentren vor Ort für die Fachliche Begleitung zuständig. Dieses Modell wurde im Laufe der Zeit ausgeweitet.

Auch in dieser Studie zeit sich wieder die drei grundlegenden Punkte, die immer wieder für Jugendbeteiligung angeführt werden: Jugendliche als Staatsbürger ernstzunehmen, Policy Optimierung und Demokratie Lernen / gewöhnen (S. 12),

Sie führt dann als rechtliche Grundlagen auf: UN-Kinderrechtskonvention, Die vom Europarat beschlossene „Europäische Charta u?ber die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen, die Beteiligung im Baugesetzbuch, was für die Kommunen als Träger der Bauleitplanung relevant ist, sowie die Beteiligungsverpflichtung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dort die Paragraphen 80 und 71. Sowie den allseits beliebten § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, zu diesem in einem späteren Artikel mehr.

„Schleswig-Holstein geht in seiner Gemeindeordnung u?ber diese Bestimmung der baden-wu?rttembergischen Ordnung hinaus. In § 1 Absatz 1 wird vorgeschrieben, dass die Gemeinden und Städte Kinder und Jugendliche bei Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen tangieren in angemessener Weise zu beteiligen haben.“ (S. 13)

Weitere Forderung nach Beteiligung Jugendlicher finden sich auch in der Agenda 21 und in diversen Stuttgarter Gemeinderatsbeschlüssen.

Über das generelle Verhältnis zwischen Jugendlichen und Politik führt die Studie unteranderem aus:

Zur Motivationslage führen die Autoren aus:

„Das ”eigentliche” Interesse der Jugendlichen scheint eher auf zwei Feldern zu liegen: in der Organisation von Veranstaltungen mit Freizeitcharakter (Discos, Parties, Feste) und in der Absicherung ihres Freizeitangebots (Erhaltung des Jugendhauses), aber auch bei der Beteiligung an der Stadtplanung (z.B. Verkehrsberuhigung, Straßenbeleuchtungen, Gestaltung von Parkanlagen, Spielflächen, Skateparks).“ (S. 28)
„Die Akzeptanz der Institution des Jugendgemeinderats bei den Jugendlichen einer Gemeinde/Stadt selbst lässt sich nur in sehr eingeschränktem Maße an der Wahlbeteiligung ablesen. Sie unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich (siehe Aufstellung in der Anlage) und zeigt sich hochgradig beeinflusst von der Wahlform (Schulbezug oder nicht) und erweist sich auch daru?ber hinausgehend deutlich als mobilisierungsabhängig. Gute Beteiligungsergebnisse werden mit einer gelungenen, d.h. jugendgemäßen Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld, flexiblen Wahlorten und -terminen („fliegende Wahlurne“), und einer intensiven pädagogischen Unterstu?tzung in Verbindung gebracht.

Bezogen auf die soziodemografische Zusammensetzung der Jugendgemeinderäte zeigt sich landesweit – nicht anders als in Stuttgart – ein deutlicher Überhang von Jungen und von GymnasiastInnen. Die meisten kommen aus sog. bildungsgewohnten Familien. Sie sind schon vor ihrer Wahl u?berdurchschnittlich politikinteressiert und ehrenamtlich engagiert. Über 6 Zehntel der Mitglieder sind zwischen 15 und 17 Jahre alt. Dabei ist der Anteil der Mädchen gerade in den älteren Altersgruppierungen und bei denjenigen Jugendlichen mit längerfristigem Engagement im Jugendgemeinderat vergleichsweise gering. Ausländische Jugendliche sind unterrepräsentiert“ (S. 16)
im wesentlichen fu?nf Ebenen, an deren Ausgestaltung sich Beteiligungsmodelle messen lassen mu?ssen. Sie betreffen

1. die Regelung des Zugangs fu?r Kinder und Jugendliche zum jeweiligen Beteiligungsmodell,

2. die Gegenstände/Inhalte der Beteiligung,

3. die Arbeitsformen,

4. die Wirksamkeit,

5. die Sicherung der Qualität der Beteiligung.“ (S. 73)

Es ist eine Pluralität von Kinder- und Jugendperspektiven sicherzustellen. Dazu gehört in Hinsicht auf Jugendbeteiligung:

Kinder und Jugendliche sollten bei der Auswahl und Beschäftigung mit Themen dahingehend beraten werden, realisierbare Ziele anzusteuern, deren aktive Verfolgung fu?r sie selbst u?berschaubar ist, ermutigende Erfahrungen beinhaltet und vergleichsweise kurzfristige Ru?ckmeldungen, idealerweise Erfolge, erwarten lässt. (S. 75)

auch in Stuttgart der Landtag

Die Arbeitsformen sollten altersangemessen sein, das heißt: Zwischen den Polen Spontanität, Kreativität, Systematik und Flexibilität, Geschlossenheit und Offenheit changieren und dabei die Jugendlichen Bedürfnisse gerecht, werden, auch und besonders der sozialen Vielfalt. Sollen dabei die Gewohnheiten der Paritizipationsungewohnente Jugendlichen berücksichtigen und neben verbalisieren und verschriftlichen auch weitere Formen platz lassen. Mädchen sind einzubeziehen und auch sensitiv zu anderen politischen Kulturen hin. (S. 76.)

Für mich persönlich bleibt zu fragen ob eine Solche, sicherlich hehre und gutgemeinte Aufgaben oder Qualitätsmerkmal Aufstellung, überhaupt von irgendeiner Partizipationsform leistbar sein kann.

Daneben werden aber auch zahlreiche sinnvolle Punkte gennant: symmetrische Kommunikation zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und die Tatsache, dass es keinen Königsweg der Beteiligung gibt. Daher verschiedene Beteiligungsmodelle voranzutreiben sind.

Als Grundsätze formulieren die Autoren: „Beteiligungsmodelle sollten vielmehr von der Leitidee der Expertenschaft von Kindern und Jugendlichen fu?r ihre eigenen Belange getragen werden (…) Mitwirkung auch mit faktischen Einflussmöglichkeiten verbunden sein. (…) Soviel Institutionalisierung wie nötig, soviel Informalisierung wie möglich (…) direkte Ru?ckkoppelung zu Politik und Verwaltung (…) Politik hat eine Rechenschaftspflicht (…)“ sowie das Beteiligung mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muß (S. 77)

Kritisiert wird am gegenwärtigen Modell der Jugendgemeinderäte: „

Aus dem Kontext ist klar, dass diese Kritiken sich auf das spezifische Suttgarter Modell beziehen und nicht vollständig auf die Situation außerhalb Stuttgarts übertragen werden können.

Als Konsequenz fordern die Autoren: „ist konzeptionell ein ”Partizipationsmix” anzustreben, der als Ganzes die Schwächen einzelner Partizipationsformen zu kompensieren und die Stärken einzelner Beteiligungsformen miteinander zu vernetzen vermag“ (S. 79)

Von der Idee, eines Parlaments der Projekte ist man im Gegensatz zu Hermann nicht überzeugt.

Zur Personalausstattung macht man die folgende Vorschläge: „Notwendig ist fu?r das Funktionieren des gesamtstädtischen Gremiums einerseits eine feste, fu?r die Jugendlichen durchweg verfu?gbare Anlaufstelle in der Verwaltung (Haupt- und Personalamt), die personell aufgabenentsprechend auszustatten ist, andererseits eine Ansprechperson mit professionell-pädagogischer Kompetenz und Erfahrung in der Begleitung von politischen Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen. Geeignet erscheint eine Fachkraft, die hauptamtlich in einer Jugendeinrichtung beschäftigt ist und mit einem Teil ihrer Arbeitszeit den gesamtstädtischen Jugendräten auf deren Wunsch fu?r Beratung, Koordination und sonstige Unterstu?tzung zur Verfu?gung steht.“

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