Bussgeld für Ruhestörung?

Ein interessanter Fall kommt mir aus Bahlingen (nicht das am Kaiserstuhl) sondern das im beschaulichen Schwarzwald zur Kenntnis. Die Ergebnisse sollten für alle, die sich durch den KOD eine ruhigere Innenstadt versprechen eine Art Warnung sein:

Einspruch gegen Lach-Strafe erfolgreich!

Im Fall ging um eine 17 Jährige die wegen lauten Lachens zu einem Bußgeld von 35 Euro verknackt wurde. Aber so entschied das zuständige Amtsgericht:

„Richterin Kimmerle meinte dagegen: Die junge Frau wusste gar nicht, dass sie jemanden belästigt. Damit, so Kimmerle, sei der Tatbestand der Lärmbelästigung nicht erfüllt, da dieser ein vorsätzliches Verhalten beinhalte. Fraglich war zudem, ob konkret der 17-Jährigen eine Lärmbelästigung nachzuweisen gewesen wäre.“

So nachzulesen im Schwarzwälder Bote.

Was lernen wir also: Wenn der KOD kommt, wird man sich nur wehren müßen gegen die Bußgelder und Personen individuell die Ruhestörung nachweisen zu können, wird schwierig sein. Vielleicht sollte das Aktionsbündniss entsprechende Flugblätter zur Information der Nutzer des Augustinerplatzes verteilen müßen.