Rechtsstreit mit Dr. M: Man darf mehr sagen als Sie will!

Nun liegt das Urteil im Rechtsstreit mit Dr. M aus Freiburg vor. Sie hatte mich verklagt, weil sie auf meinem Blog bestimmte Äußerungen verboten sehen wollte.

Dazu bekam ich, nachdem der Artikel auf meinem Blog am 23.12.22 online ging, am 11.01.2023 ein anwaltliches Schreiben mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darauf ging ich nicht ein. Ich bot ihr  jedoch  den Abschluss eines Vergleichs an und schlug hierzu zu drei der vier Textpassagen alternative Formulierungen vor. Diese gefielen ihr nicht. Auch auf einen Vorschlag, selbst alternative Formulierungen vorzuschlagen, ging sie nicht ein und reichte am 21.3.23 Klage ein.

Am 7.9.23 kam es dann zu einer mündlichen Verhandlung, in der ich wiederum einen Vergleich anbot und die angegriffen Aussagen gelöscht und umformuliert habe. Zunächst ging Frau Dr. M darauf ein, erklärte jedoch danach, wohl ihre Rechtsschutzversicherung verlange ein Urteil. Das hat sie nun.

Nun hat das Gericht sich – inzwischen gelöschte –  Passagen genau angeschaut und entschieden: Ich darf meine Vermutung über den Umgang mit (falschen) Maskenattesten, nicht wiederholen. Diese Äußerungen im Detail wiederhole ich hier deshalb auch nicht. 

Ulrich von Kirchbach, Sebastian Müller (Autor) bei einer Demo gegen Querdenker am 18.12.21

Dies sei zwar noch keine Schmähkritik, aber “Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtabwägung überwiegt vorliegend das Persönlichkeitsrecht der Klägerin gegenüber der Meinungsfreiheit des Beklagten”. Das Gericht räumt aber durchaus ein durch “alternative Formulierungen in zulässiger Weise Kritik an dem Angebot der Klägerin” zu üben.”

Allerdings bedeutet die Entscheidung auch, das eine Reihe von – inzwischen ebenfalls angegriffenen Äußerungen  wiederholen, dürfte: 

So schreibt die Kammer des Landgerichts Frankfurt etwa:

„Während die beiden aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zu zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Ist es bei der Liste integrative Medizin weniger deutlich“

Diese Äußerung darf ich tätigen. Denn das Gericht schreibt: 

“ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung anzusehen. Sie ist erkennbar von den Elementen des Dafürhaltens, des Meinens und der Stellungnahme geprägt, was auch durch den Zusatz „aus meiner Sicht“ erkenntlich wird. Es handelt sich um eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person durch Elemente eines Werturteils, die nicht dem Beweis zugänglich sind.

So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie „rechtsextremistisch“, „Neonazi“, „Nazi“, „Hooligan“, „Antifa-Extremist“, „Antifa-Mann“, „Antifa-Autor“, „Extremist“, „Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit“ und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (…) Es besteht auch ein Mindestbestand an Anknüpfungspunkten für die getätigte Äußerung. Seit der Coronapandemie im Jahr 2020 ist der Begriff „Querdenker“ überwiegend so zu verstehen, dass damit ein Anhänger oder Sympathisant der politischen Bewegung „Querdenken“ gemeint ist, die sich insbesondere gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, gegen Impfungen u.Ä. richten und dabei auch Verschwörungserzählungen verbreitet (…)

diesem Zusammenhang werden in der öffentlichen Diskussion auch oftmals Anbieter von alternativen Heilmethoden wie Homöopathie in die Nähe des Querdenkerumfelds gerückt. Dies steht im Zusammenhang mit dem vorhandenen Werturteil, dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden.

Schön ist auch, dass das Gericht auf das “Werturteil” verweist: “dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden”, eben die tatsache die ich seit langem kritisiere: Wer bei anderen medizinischen Themen seltsame Dinge erzählt, der erzählt es halt auch häufig bei Corona und Impfen. Beispiele finden sich auf diesen Blog und anderswo.

„Rechtsstreit mit Dr. M: Man darf mehr sagen als Sie will!“ weiterlesen