Ich habe einen Brief an den Landesdatschutzbeauftragten wegen der Videoüberwachung der VAG in der Innenstadt geschrieben.
brieflandesdatenschutzbeauftragter
Darin kritisiere ich:
- In ihren Antworten auf meine Anfrage vom 9.5.2008 hat die VAG weder deutlich machen können, dass es sich beim beobachteten Gebiet um einen besonderen Kriminalitätschwerpunkt handelt, noch wurden – etwa analog dem Landespolizeigesetz – genaue Ziele der Überwachung formuliert
- Die überwachten Bereiche werden der Öffentlichkeit nicht durch Schilder oder ähnliche Hinweise deutlich gemacht.
- Nach meiner Auffassung besteht in den überwachten Bereichen keine über das normale Maß hinaus gehende Kriminalitätbelastung.
- Eine Videoüberwachung durch Komunen bedarf, wie das Bundesverfassungsgerichts vom Urteil vom 23. Februar 2007 (Az.: 1 BvR 2368/06) ausführt einer besonderen Rechtsgrundlage
- Mildere Mittel wurden nicht erwogen oder ausprobiert
Dabei Richtet sich meine Beschwerde nicht gegen die Überwachung des Verkehrs sondern gegen die Aufzeichnung der Bilder.

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