Brief Landesdatenschutzbeauftragter

Ich habe einen Brief an den Landesdatschutzbeauftragten wegen der Videoüberwachung der VAG in der Innenstadt geschrieben.

brieflandesdatenschutzbeauftragter

Darin kritisiere ich:

  • In ihren Antworten auf meine Anfrage vom 9.5.2008 hat die VAG weder deutlich machen können, dass es sich beim beobachteten Gebiet um einen besonderen Kriminalitätschwerpunkt handelt, noch wurden – etwa analog dem Landespolizeigesetz – genaue Ziele der Überwachung formuliert
  • Die überwachten Bereiche werden der Öffentlichkeit nicht durch Schilder oder ähnliche Hinweise deutlich gemacht.
  • Nach meiner Auffassung besteht in den überwachten Bereichen keine über das normale Maß hinaus gehende Kriminalitätbelastung.
  • Eine Videoüberwachung durch Komunen bedarf, wie das  Bundesverfassungsgerichts vom Urteil vom 23. Februar 2007 (Az.: 1 BvR 2368/06) ausführt  einer besonderen Rechtsgrundlage
  • Mildere Mittel wurden nicht erwogen oder ausprobiert

Dabei Richtet sich meine Beschwerde nicht gegen die Überwachung des Verkehrs sondern gegen die Aufzeichnung der Bilder.