Badische Zeitung zum BalkonSolar Verein: Man fühlt sich verkürzt und entstellt

Gestern (Samstag 30.5.26) ist ein Artikel in der Badischen Zeitung über den BalkonSolar Verein erschienen. Der enthält Aussagen, die ich so nicht getätigt habe oder die durch Verkürzung irreführend sind.

das Bild zum Artikel ist gut.

Das geht in der Infobox los: “Informations-Anlaufstelle zu Stecksolargeräten, vor allem für Balkone”. Da sind wir uns sicher, dass wir gesagt haben, dass die meisten Steckeroslargeräte nicht auf oder am Balkon angebracht sind. Die Aussage wäre an sich nicht schlimm, startet aber einen Reigen von Darstellungen in denen ich mich nicht wiederfinde.

Die Autorin fragte uns im Gespräch, was ein Solarpanel koste und ob eine Person, die allein wohnt, auch davon profitieren könnte. Wir sagten, ja wenn jemand eine kleine Wohnung hätte, dann “genüge ein Solarpanel, das koste zwischen 50 und 70 Euro”. Was sie nicht fragte und auf was wir nicht hinwiesen, war dass es dazu einen Kleinwechselrichter und Halterung und Kabel braucht und daher der Systempreis eher bei 200 EUR liegt. Was sich aber trotzdem noch innerhalb weniger Jahre lohnt.

Ähnlich ging es weiter. Wir erwähnten, das sich bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Personen und entsprechendem Stromverbrauch: “lohne sich ein Speichergerät, das rund 400 Euro koste”

Was irgendwie aus dem Artikel verschwand, auch weil wir im Gespräch die Sachen nicht ausführen konnten, ist dass so ein System mit mehreren Solparpannels, Halterungen, Kabel und einem Messgerät im Sicherungskasten, dass ein Elektriker einbauen sollte, dann bei eher 1200 EUR liegt, aber sich wegen des höheren Eigenverbrauchs eben auch lohnt. 

Kann sein, dass wir hier deutlicher hätten werden müssen, allerdings war das schwer, denn ich hatte den Eindruck, immer wieder unterbrochen zu werden und so keinen Gedanken richtig ausführen zu können. Vielmehr schien es oft um die Befürchtungen und Ängste der Autorin zu gehen und irgendwie hatten wir den Eindruck uns irgendwie rechtfertigen zu müssen. 

Die Verdrehungen merkt man besonders bei den Ausführungen zum „Recht auf Solar am Balkon“, welches der Bundestag in § 554 BGB dargelegt hat. Hier entsteht der Eindruck, wir hätten gesagt:

“Rechtlich sei die Lage so, dass es keine „unzumutbaren“ Auflagen geben dürfe, die Steckersolargeräte generell verhindern.”

Richtigerweise haben wir gesagt, der Vermieter muss darlegen, warum ein Steckersolar Gerät für ihn unzumutbar wäre oder nur unter bestimmten Auflagen zumutbar ist. Und seit dem Paragraf im Mietrecht, der auch sowas wie Recht auf behindertengerechten Umbau reguliert, streiten sich Mieter und Vermieter über die Zumutbarkeit. Sprich, welche Auflagen darf der Vermieter machen. 

 Er muss nachweisen, das ein Steckersolargerät für ihn unzumutbar wäre. Gesetzestext: „Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.“

Das kann absolut sein oder nur wenn der Mieter bestimmte Auflagen nicht einhält. Verhinderungstrick ist nun, das man als Vermieter möglichst teure und komplizierte Auflagen macht oder so wie ich es beim Bauverein vermute einfach die Balkone voll mit den Solarpannels für das Mieterstrommodell bei einigen neuen Häusern.

Und wir merkten an, dass Vermieter über die Auflagen versuchen Steckersolar zu verhindern. Besonders beliebt ist die Auflage “Fachunternehmererklärung”, auch dazu gibt es Rechtsprechung, die eben genau sagt, der Vermieter darf diese nicht einfordern. Das ist auch einigermassen richtig wiedergegeben: 

“Die Freiburger Stadtbau fordere, dass die Steckersolargeräte ausschließlich von Fachfirmen angebracht werden müssten – das aber koste rund 1500 Euro. Das sei nicht zumutbar, argumentiert Sebastian Müller. Ein fachgerechtes Anbringen müsse reichen, dazu unter anderem eine Versicherung und eine Kaution.” 

Sicher habe ich gesagt, “angemessene Kaution, max 200 EUR” und nicht eine unspezifische Kaution, hatte ich an dem Tag doch wieder eine E-Mail beantwortet, in der ein Mieter fragt, ob 1000 EUR Kaution angemessen sind – nein sind sie nicht. 

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Richtig Petitieren Vortrag bei den Tagen der Freiheit

Ich durfte bei den Tagen der Freiheit in Tübingen einen Vortrag für erfolgreiche Petition halten, weil ich ja schon gegen Palantir, für Jugendbeteiligung und für einfacheres Steckersolar erfolgreich (?) petitiert habe.

Was brauche ich für eine erfolgreiche Petition:

  • Partner haben die mitmachen. Und die sollte ich schon vor dem Start dabei haben und auch deren Unterstützung geklärt. Am besten haben die Mobilisierungsstarke Partner große Mailinglisten. Diese Partner sollte ich vor der Einreichung klar gemacht ?(es kann sein weitere springen auf, aber nur bei Erfolg/Momentum)
  • Große Social Media Accounts die Aufrufen und Link weitergeben, am besten Freitags abends, wenn die Leute Zeit haben.
  • Eine Website/Unterseite zur Petition haben, Logo – Damit man nachlesen kann um es geht, die Kampagnenmaterialien zu sammeln, E-Mail Adresse, FAQ, Berichte, …
  • Social Media Kampagne (Sharepics, Videos) vorbereitet haben (Bluesky, Mastodon, Insta, …) – weil die Kampagne los geht, dann braucht man das. Gerade auf „Insta“ sind Videos immer wichtiger, aber brauchen Zeit zur Vorbereitung.
  • Für Kontakt mit Politikern/Presse ein max 2 Seiten Thesenpapier haben, weder die Presse noch Politiker haben endlos Zeit alles nachzuzlesen und wenn ich eine Forderung nicht auf einige Überschriften reduziere, dann werde ich die kaum kommuniziert bekommen.
  • Kurze klare Botschaften die Mehrheitsfähig sind. ?Mainstreamig formulieren: “Bürokratieabbau”, “einfacher”, “Bürgergängelung”, “gegen die Konzerne”, … –
  • Offline sammeln ist mühsam + braucht Organisation, aber effektiv
  • Sofort im Moment der Freischaltung über soziale Medien mobilisieren ?? mit Zwischenständen informieren ? Momentum erzeugen
  • Medien berichten erst bei Erfolg
  • Tag der Freischaltung nicht absehbar / wird ggf. verzögert.

Dann muss ich mich für eine Plattform entscheiden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die offiziellen Plattformen von Bundestag oder Landtagen (nicht in allen Bundesländern) und kommunal gibt es oft keine oder die großen (komerziellen) Plattformen.

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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet den Rettungsdienst

Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher – nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), die„Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

Denn die Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

Was ist geplant?

Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. Der  jährliche Zuwachs kann unterschiedlich ausfallen, 2025 etwa 4,41 %, aufgrund von sehr guten Tarifabschlüssen, die die Gewerkschaften erkämpft haben – weil er letztes Jahr so gut war, soll sogar vom Zuwachs der Grundlohnsumme ein Prozent abgezogen werden.

Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen und entsprechende Erhöhungen der Gebühren für Rettungsdienst und Krankentransport akzeptieren müssen.

Erstreikt ver.di einen Lohnzuwachs von 4% kann die lokale Geschäftsführung, bei den Kostenträgerverhandlungen auf eine Anhebung der Gebühren für Rettungsdienst und Krankentransport in diesem Umfang bestehen.  Würden die Kassen diese nicht gewähren, könnte er Träger ein Gerichtsverfahren anstrengen und würde es auch gewinnen.

Was sagen die Fachleute?

Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das:

“Wir bekommen einen Teil unserer Kosten nicht mehr erstattet. Die Folge ist ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.”, richtigerweise stellt sich damit nicht nur dem Landesgschäftsführer des Badischen Roten Kreuz die Frage: “Müssen wir also bald Spenden und selbst erwirtschaftete Mittel aus anderen Bereichen einbringen, um den Rettungsdienst betreiben zu können?”

Leonard von Hammerstein, Landesgeschäftsführer des DRK Baden auf Linkedin.

Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband Leitstelle in seine Stellungnahme:

Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (…) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt. Die daraus resultierenden Finanzierungslücken wirken sich mittelbar auf die operative Versorgungsebene aus und erhöhen den Druck auf die Trägerstrukturen sowie auf die leistungserbringenden Systeme (…) Einsatzaufkommen, Versorgungsbedarfe und strukturelle Anforderungen entwickeln sich nicht entlang der Grundlohnrate.”

Noch deutlicher wird ver.di, die sich zur Problematik “Aufhebung der Tarifrefinanzierung für alle Versorgungsbereiche”:

Der Referentenentwurf sieht vor, die geltende gesetzliche Grundlage für Tarifrefinanzierungen in allen Versorgungsbereichen aufzuheben (…) höhere Tarifabschlüsse durch andere Einsparmaßnahmen beim Personal zu kompensieren. Es besteht das hohe Risiko, dass der Arbeitskräftemangel durch verschlechterte Arbeitsbedingungen forciert und Personal in den Leistungsbereichen abgebaut wird. (…) Es ist zu befürchten, dass Arbeitgeber versuchen, dieser Streichung durch Tarifflucht zu begegnen.”

Eindeutig ebenfalls die Stellungnahme der Johaniter – eines der großen Hilfsorganisationen:

Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, § 132 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V: „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden; insoweit gilt § 71 nicht. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die entsprechende Bezahlung der Beschäftigten nach Satz 2 jederzeit einzuhalten und sie auf Verlangen einer Vertragspartei nachzuweisen.“

durch folgende Formulierung: „Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. § 71 Absatz 1 bis 3 gilt.“

zu ersetzen.

Damit konterkariert es nicht nur die Vertragsautonomie aller an der Leistungserbringung beteiligten, sondern verhindert aktiv – nämlich durch perspektivische Schlechterstellung der Pflegenden und Helfenden – die Versorgung der unterstützungsbedürftigen Personen. Die Pflege, wie auch andere Gesundheitsfachberufe, ist von einem seit Jahren andauernden Fach- und Hilfskräftemangel geprägt“

Ebenso das DRK in seiner Stellungnahme:

„Durch die systematische Koppelung von Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate sowie zusätzliche Dämpfungsmechanismen stellt der Entwurf einen fundamentalen Systemwechsel der Finanzierungsregelung im Rettungsdienst dar. Der vorliegende Entwurf setzt einseitig auf Ausgabenbegrenzungen und verlagert Risiken in erheblichem Umfang auf die Leistungserbringer. (…)

In einem Umfeld von steigenden Löhnen, Inflation und wachsender Nachfrage führt eine pauschale Begrenzung unabhängig vom realen Versorgungsbedarf mittel- bis langfristig zu strukturellen Unterdeckungen, Investitionshemmnissen und Risiken für die flächendeckendeVersorgungssicherheit. (…)

die Refinanzierung tariflich bedingter Personalkosten muss auch in Zukunft uneingeschränkt sichergestellt sein, denn insbesondere eine tarifvertragliche Entlohnung der Mitarbeitenden sichert die Personalbindung, damit langfristig auch die Leistungsfähigkeit desRettungsdienstes (…)

unzureichende Finanzierung der Rettungsdienste als kritische Infrastruktur führt zwangsläufig zu wirtschaftlicher Instabilität bis hin zu Insolvenzen der Leistungserbringer, zu Unsicherheit in Entgeltverhandlungen und zu steigenden Konflikten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Insbesondere gemeinnützige Organisationen haben keine Spielräume,“ (S. 6)

Kostensteigerung beim Rettungsdienst

In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Vorgängen.

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Ukraine weiter unterstützen!

Gehalten beim Straßenfest im Grün am 1.5.2026. Es gilt das gesprochene Wort.

Danke das wir von Radio Ech eingeladen wurden hier zum ersten Mai etwas zur Situation der Ukraine zu sagen und auch zur Solidarität als Linke mit der Ukraine

Unsere Redaktion wurde noch in den 1990ern gegründet als Redaktion der Menschen aus der Ex-Sowjetunion und solcher, die sich für diese Region interessieren. Zur Vereinfachung nannten wir uns die russischsprachige Redaktion. Das tun wir schon lange nicht mehr, seitdem wir feststellen mussten, wie eng die russische Kultur und die russische nationale Identität mit dem russischen Staat, seinem Imperialismus und Militarismus verwachsen sind. 

Wenn man sich politisch als Linker versteht, so wie unsere Redaktion, dann geht es Hand in Hand mit der Ablehnung von Krieg als “Mittel der Politik” – und so steht im Redaktionsstatut “Antimilitarismus”.

Militarismus bedeutet: “die Dominanz militärischer Wertvorstellungen und Interessen in der Politik und im gesellschaftlichen Leben etwadie einseitige Betonung des Rechts des Stärkeren und die Vorstellung, Kriege seien notwendig oder unvermeidbar” und “ein strikt hierarchisches, auf Befehl und Gehorsam beruhendes Denken,” (Zitat aus der Wikipedia) etwa auch in der Schule – das wird in Russland verbreitet, aber eindeutig in der Ukraine abgelehnt. 

Eine ältere Frau schaut in Ternopil Denkmäler für getötete ukrainische Soldaten an / Dezember 2024

In der Ukraine ist jedem klar, dass die Streitkräfte der Ukraine ein notwendiges Übel ist und nicht eine “Schule der Nation” oder ein Pflichtdienst in der Armee notwendig ist für die Charakterbildung – wie dies gerne bei hiesigen Konservativen oder auch in Teilen der Grünen oder von Frank Walter Steinmeier propagiert wird um, den durch neoliberale Reformen zerstören gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder herzustellen.

Gleichzeitig ist es unser Anspruch, die “Hintergründe von Ereignissen und Entwicklungen benennen und dabei vorrangig die von ihnen betroffenen Menschen zu Wort kommen lassen.” (Zitat aus der Redaktionsstatu von RDL) 

Deshalb bemühen wir uns immer die Menschen – Ukrainer hier in Freiburg, Ukrainer in der Ukraine, Menschen die sich in der Ukraine hilfe engagieren zu Wort kommen zu lassen und auch der moralischen Äquidistanz, die sich in einem antislawischen Orientalismus ausdrückt, etwas entgegen zu setzen. 

Willkomen in der Ukraine

Dieser antislawischen Orientalismus  tut so, als ob Deutschland – als ob Wir –  nichts mit diesem Krieg zu tun hätten. Als ob unser Konsum russischem Öls, Gas, Urans und anderer Produkte der Ausbeutung von Natur und Mensch in Russland, nicht die finanzielle Grundlage für den russischen Imperialismus gegenüber den Nachbarn und die Unterdrückung von Minderheiten im Inland geliefert hätten. 

Es ist ein Ziel von RDL, Themen und gesellschaftliche Fragen, die die Herrschenden – von Gas Gerd über Gas Kathi, von Sarah Zahrenknecht bis Klaus Mangold – gerne unterdrückt hätten, zu thematisieren.  

“RDL ist deshalb parteilich, ohne sich mit Parteien zu identifizieren.” (Zitat aus der Redaktionsstatut von RDL

RDL ist auch ein Radio, das sich in seinen Angeboten dem Antiimperialismus, Antinationalismus und der Ablehnung von Verschwörungs-Narrativen verschrieben hat. 

16.10.2014 Viktor Yuschchenko hält Rede in der Universität Freiburg

Einer der größten Verbreiter von Verschhwörungsnarrativen in sozialen Medien sind von Russland Finanziere Troll und Botfarmen. 

Die Apologeten des Russischen Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine behaupten immer, es hätte eine “Vorgeschichte” gegeben, die irgendwie den Krieg rechtfertige. Raunend wird dann auf den Beitritt osteuropäischer Staaten in die NATO und die EU hingewiesen. Das ist das zentrale Verschwörung Narrativ.

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