Gestern (Samstag 30.5.26) ist ein Artikel in der Badischen Zeitung über den BalkonSolar Verein erschienen. Der enthält Aussagen, die ich so nicht getätigt habe oder die durch Verkürzung irreführend sind.

Das geht in der Infobox los: “Informations-Anlaufstelle zu Stecksolargeräten, vor allem für Balkone”. Da sind wir uns sicher, dass wir gesagt haben, dass die meisten Steckeroslargeräte nicht auf oder am Balkon angebracht sind. Die Aussage wäre an sich nicht schlimm, startet aber einen Reigen von Darstellungen in denen ich mich nicht wiederfinde.
Die Autorin fragte uns im Gespräch, was ein Solarpanel koste und ob eine Person, die allein wohnt, auch davon profitieren könnte. Wir sagten, ja wenn jemand eine kleine Wohnung hätte, dann “genüge ein Solarpanel, das koste zwischen 50 und 70 Euro”. Was sie nicht fragte und auf was wir nicht hinwiesen, war dass es dazu einen Kleinwechselrichter und Halterung und Kabel braucht und daher der Systempreis eher bei 200 EUR liegt. Was sich aber trotzdem noch innerhalb weniger Jahre lohnt.
Ähnlich ging es weiter. Wir erwähnten, das sich bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Personen und entsprechendem Stromverbrauch: “lohne sich ein Speichergerät, das rund 400 Euro koste”.
Was irgendwie aus dem Artikel verschwand, auch weil wir im Gespräch die Sachen nicht ausführen konnten, ist dass so ein System mit mehreren Solparpannels, Halterungen, Kabel und einem Messgerät im Sicherungskasten, dass ein Elektriker einbauen sollte, dann bei eher 1200 EUR liegt, aber sich wegen des höheren Eigenverbrauchs eben auch lohnt.
Kann sein, dass wir hier deutlicher hätten werden müssen, allerdings war das schwer, denn ich hatte den Eindruck, immer wieder unterbrochen zu werden und so keinen Gedanken richtig ausführen zu können. Vielmehr schien es oft um die Befürchtungen und Ängste der Autorin zu gehen und irgendwie hatten wir den Eindruck uns irgendwie rechtfertigen zu müssen.
Die Verdrehungen merkt man besonders bei den Ausführungen zum „Recht auf Solar am Balkon“, welches der Bundestag in § 554 BGB dargelegt hat. Hier entsteht der Eindruck, wir hätten gesagt:
“Rechtlich sei die Lage so, dass es keine „unzumutbaren“ Auflagen geben dürfe, die Steckersolargeräte generell verhindern.”
Richtigerweise haben wir gesagt, der Vermieter muss darlegen, warum ein Steckersolar Gerät für ihn unzumutbar wäre oder nur unter bestimmten Auflagen zumutbar ist. Und seit dem Paragraf im Mietrecht, der auch sowas wie Recht auf behindertengerechten Umbau reguliert, streiten sich Mieter und Vermieter über die Zumutbarkeit. Sprich, welche Auflagen darf der Vermieter machen.
Er muss nachweisen, das ein Steckersolargerät für ihn unzumutbar wäre. Gesetzestext: „Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.“
Das kann absolut sein oder nur wenn der Mieter bestimmte Auflagen nicht einhält. Verhinderungstrick ist nun, das man als Vermieter möglichst teure und komplizierte Auflagen macht oder so wie ich es beim Bauverein vermute einfach die Balkone voll mit den Solarpannels für das Mieterstrommodell bei einigen neuen Häusern.
Und wir merkten an, dass Vermieter über die Auflagen versuchen Steckersolar zu verhindern. Besonders beliebt ist die Auflage “Fachunternehmererklärung”, auch dazu gibt es Rechtsprechung, die eben genau sagt, der Vermieter darf diese nicht einfordern. Das ist auch einigermassen richtig wiedergegeben:
“Die Freiburger Stadtbau fordere, dass die Steckersolargeräte ausschließlich von Fachfirmen angebracht werden müssten – das aber koste rund 1500 Euro. Das sei nicht zumutbar, argumentiert Sebastian Müller. Ein fachgerechtes Anbringen müsse reichen, dazu unter anderem eine Versicherung und eine Kaution.”
Sicher habe ich gesagt, “angemessene Kaution, max 200 EUR” und nicht eine unspezifische Kaution, hatte ich an dem Tag doch wieder eine E-Mail beantwortet, in der ein Mieter fragt, ob 1000 EUR Kaution angemessen sind – nein sind sie nicht.
„Badische Zeitung zum BalkonSolar Verein: Man fühlt sich verkürzt und entstellt“ weiterlesen





Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.