Reform von § 41a GemO BW: Kinderhilfswerk schlägt zu!

Vor kurzem drückte mir ein Freund die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerks für die Änderung des §41a Gemo BW in die Hände. Eine Änderung dieses Pargraphens ist im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Landesregierung bereits vorgesehen und so langsam wird es auch mal Zeit, dass die Koalitionsfraktionen und die Regierung da auch mal lieferen.

Bisher ist der Paragraph als kann Regelung formuliert, daher wenn der Gemeinderat es will kann er sich einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten und diese mit Antragsrechten ausstatten.

Das Kinderhilfswerk schlägt nun zu und fordert:

  • Verpflichtende Beteiligung
  • Im Verwaltungsverfahren darlegen, wie sie die Beteiligung durchgeführt hat
  • Die Gemeinde ist verfplichtet Kinder und Jugendliche zu beteiligen wenn es um: Angebote und Einrichtugen geht die von Kindern in besonderer Weise genutzt werden, besonders werden da erwähnt: Schwimmbäder, Sportanlagen, Schulen, Radwege, Schulhöfe, Bolzplätze, …
  • Bei Bauleitplanungen sind Kinder und Jugendliche dann zu beteiligen wenn es um Freiräume geht die sie besonders betreffen: Brachen. Baulücken, Grünanlagen, …
  • Wenn die Beteiligung nicht ordentlich durchgeführt wird soll den Trägern der Jugendhilfe ein Verbandsklagerecht ohne eigene Betroffenheit eingeräumt werden.

Diese Forderungen gehen sehr weit und sind der bisher beste und weitestgehende Vorschlag, der nicht nur Beteiligung verpflichten machen würde, sondern auch denjenigen die sich um Jugendbeteiligung kümmern, endlich Druckmittel einräumt. Scheinbar wird dieser Vorschlag sogar von Teilen der Landespolitik ernsthaft diskutiert.

Das gesamte Forderungspapier als Download: DKHW-Vorschlag GO_BaWu? (PDF)