Leserbrief zu: „5G-Mobilfunk: Fortschritt oder Risiko?“

Leserbrief zu: „5G-Mobilfunk: Fortschritt oder Risiko?“ von Johannes Fritsche 01.10.2019 in https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.schramberg-5g-mobilfunk-fortschritt-oder-risiko.11a7bd9b-1a47-4607-b4df-be0bc0c91e9d.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ob 5G Mobilfunk Fortschritt oder Risiko ist, das muß jeder für sich selbst beantworten. Ich war nicht beim Vortrag von Peter Hensinger, habe aber zwei nahezu wortgleiche Vorträge von ihm in Freiburg gehört, deshalb vermute ich, dass er auch hier die nahezu gleichen Dinge gesagt hat. Über den Stil und Inhalt der Vorträge in Freiburg, bin ich gelinde gesagt entsetzt.

Der Freiburger Vortrag umfasst 159 Folien und begann mit der Schilderung der so genanten „Funkerkrankheit“ und bereits der Name dient als Hinweis, dass Funkstrahlen gefährlich sei. An dieser Funkerkrankheit litten in West- und Ostdeutschland tausende ehemalige Soldaten, die Radaranlagen – also nicht Funkgeräte – bei laufendem Betrieb reparieren mußten. Beim Betrieb dieser Anlagen, entstand aufgrund der Konstruktionsweise mit Röhren harte Röntgenstrahlung weit über jedem auch damaligen Grenzwert. Nicht nur so entsteht eine rhetorische Verknüpfung, die sich durch den ganzen Vortrag zieht, aber wenig mit Aufklärung über tatsächliche Risiken zu tun hat.

Leserbrief von Tillman Schwilk
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Bussgeld für Ruhestörung?

Ein interessanter Fall kommt mir aus Bahlingen (nicht das am Kaiserstuhl) sondern das im beschaulichen Schwarzwald zur Kenntnis. Die Ergebnisse sollten für alle, die sich durch den KOD eine ruhigere Innenstadt versprechen eine Art Warnung sein:

Einspruch gegen Lach-Strafe erfolgreich!

Im Fall ging um eine 17 Jährige die wegen lauten Lachens zu einem Bußgeld von 35 Euro verknackt wurde. Aber so entschied das zuständige Amtsgericht:

„Richterin Kimmerle meinte dagegen: Die junge Frau wusste gar nicht, dass sie jemanden belästigt. Damit, so Kimmerle, sei der Tatbestand der Lärmbelästigung nicht erfüllt, da dieser ein vorsätzliches Verhalten beinhalte. Fraglich war zudem, ob konkret der 17-Jährigen eine Lärmbelästigung nachzuweisen gewesen wäre.“

So nachzulesen im Schwarzwälder Bote.

Was lernen wir also: Wenn der KOD kommt, wird man sich nur wehren müßen gegen die Bußgelder und Personen individuell die Ruhestörung nachweisen zu können, wird schwierig sein. Vielleicht sollte das Aktionsbündniss entsprechende Flugblätter zur Information der Nutzer des Augustinerplatzes verteilen müßen.