E-Auto Artikel aus dem Stehsatz von 2018

Leserbrief zum “Bei der E-Mobilität ist die Batterie nach wie vor das Hauptproblem” von Frank Thomas Uhrig am 15.8.24. https://www.badische-zeitung.de/bei-der-e-mobilitaet-ist-die-batterie-nach-wie-vor-das-hauptproblem

Seit dem Sommer 2020 fahre ich eine gebrauchte Renault Zoe von 2013. Gekauft habe ich sie mit 120.000 km, damals mit Winterreifen und Ladekabel 6750 EUR mit 22 kWh Batterie. Wenn ich heute auf einschlägigen Portalen schaue, dann kosten vergleichbare Zoes etwa 5000 EUR mit Batteriemiete! Das reicht für 100 km im realen Leben und damit alle Fahrten in der Region. Trotz mehr als 150.000 km hat die Batterie noch 90% der ursprünglichen Kapazität. Wahrscheinlich wird die Batterie das Auto überleben und dann als Heimspeicher weiter leben. 

2013 erklärt der Zukunftsforscher Lars Thomsen wie das mit Innovation ist, warum Nokia untergegangen ist, sagt warum die konventionell Autobauer untergehen werden und schwärmt von seinem Tesla. Und auch warum die konventionell Antriebe irgendwie Grenzen haben.

In den vergangenen vier Jahren ist in Deutschland die Verfügbarkeit von Ladesäulen deutlich besser geworden. Es gibt sie in Freiburg an nahezu jeder Straßenecke. Jede (!) Autobahnraststätte hat inzwischen diverse Schnelllader, teils von mehreren Anbietern.

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Frau Dr. M zieht die Berufung zurück

Die Rechtsanwälte von Frau Dr. M haben mitgeteilt, dass sie die Berufung zurücknehmen. Das folgte nach einem Hinweis des OLG an die Prozessparteien.

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände muss die Klägerin die streitgegenständliche Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen, da im konkreten Fall ihr Persönlichkeitsrecht nicht überwiegt. Die Klägerin ist mit der Äußerung nur indirekt betroffen.
Konkret behandelt die angegriffene Passage andere Ärzte und stellt einen Bezug zur Wahlliste auf, deren ersten Listenplatz die Klägerin innehat. Nur als Teil dieses Kollektivs/ dieser Wahlliste wurde die Klägerin thematisch miterfasst.

Beschluss des OLG

Beschluss des OLG

Um was gings? Ich hatte in einem Artikel mich mit den verschiedenen Listen zur Ärztekammerwahl auseinandergesetzt und der Liste der Hahneman Gesellschaft vorgworfen: „Während die beiden aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Ist es bei der Liste Integrative Medizin, weniger deutlich.“

Masken auf einer Querdenker Demo 2022

Damit bezog ich mich zum einen auf die Liste „hippokratischer Eid“ und zum zweiten auf die „Liste Integrative Medizin“, Frau Dr. M. wollte verboten haben, das man sich so dazu äußert.

Es kam dann zu einem Rechtsstreit, bei dem ich teure Anwälte beauftragen mußte, sogar ein Vergleichsangebot machte, was Frau Dr. M ablehnte. Das Landgericht Frankfurt wies 4/5 ihrer Klage zurück.

Damit war sie – wohl getrieben von ihrer Rechtsschutzversicherung – nicht zufrieden und ging in die Berufung zum OLG. Auch das ist jetzt gescheitert.

Für die Kosten bedeutet das weiterhin: Ich muss 25% der Kosten tragen, Frau Dr. M 75%. Dazu kommt für mich noch ein Schadensersatz von 540 EUR. Ich hoffe es gibt dann auch bald einen Kostenbeschluss des OLG und LG.

Damit ist dann diese SLAPP Klage aus der Welt.

Was passiert wenn man sich 2024 impfen lässt und das Impf-Selfie auf Social Media postet

Seit kurzem gibt es in Deutschland den an die aktuelle Variante des Corona Virus angepassten Impfstoff. Corona scheint schnell zu mutieren – wahrscheinlich bedingt durch zahlreiche Infektionen – und daher nimmt auch der Schutz den eine Impfung oder eine Infektion bietet immer ab. Das wird sich wahrscheinlich erst ändern, wenn es Impfstoffe gibt, die direkt in der Nasenschleimhaut wirken und so die Aufnahme des Erregers stoppen.

Die STIKO empfiehlt medizinischem Personal auch eine Auffrischungsimpfung.

Link zum Bulletin, S. 8https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html

Jeder kann das so handhaben wie er will. Ich habe mich dafür entschieden und es auch auf sozialen Medien gepostet. Das Ergebnis ist bezeichnend:

X/ehemals Twitter:

Über 800 Likes, über 100 retweets, in den Kommentaren fast 90% Hass. Einzelne Anfragen nach Kontakt zum Arzt.

Bluesky

20 Likes, Nachfragen wo man sich impfen lassen kann.

Mastodon

35 „Sterne“, 20 mal weitergeleitet, ausschließlich positive Kommentare und Fragen wo man ich impfen lassen kann.

Instagram

Zunächst nur likes von Menschen die viele meiner Beiträge liken. Dann scheint irgendwann die Querdenker Blase aufmerksam geworden zu sein und dann es gab negative Kommentare gegen Windkraft und Impfen.

Querdenker-Telegram Kanäle

Und so nach einem Tag findet sich, der tweet dann auch in Querdenker Kanälen wieder.

Website:

Zugriffszahlen steigen

Fazit

Alles erwartbar, etwas schade, twitter ist durch Musk völlig verkommen. Bei Gelegenheit muss ich die die Impfgelegenheiten auf dem Blog aktualisieren.

Antwort auf den Meinungsbeitrag von Lüder Gerken zu Meinungsfreiheit

Sehr geehrter Herr Gerken,

Ich habe ihren Meinungsartikel in der Badischen Zeitung gelesen und würde gerne dazu einiges kommentieren. Ich habe den Eindruck dort werden eine Reihe von Phänomenen – vielleicht aufgrund der Beschränkung im Umfang zusammen geworfen. 

Leserbrief dazu: https://www.badische-zeitung.de/es-gibt-kein-recht-auf-zustimmung

Zum einen geht es um die Störung von Veranstaltungen im (universitären Bereich), durch teils problematische Gruppen, wie Palästina Spricht, zum anderen aber auch um die Diskussion welche Art von Einladungen an Persönlichkeiten in öffentliche Foren angemessen sind. Zuletzt etwa in Freiburg Egon Krenz ins Stadttheater, der dort unkritisch befragt wurde. 

Sie haben dann aber noch ein paar andere Beispiele wo es scheinbar nicht um Ausladen geht, sondern um kommentieren: 

„Kritiker der queeren Geschlechtlichkeitsvorstellung werden pauschal als „transphob“ bezeichnet, Kritiker der Anthropogenität des Klimawandels als „Klimaleugner“, Kritiker der Flüchtlingspolitik als „Rassisten“ und Kritiker des Genderns als „Chauvinisten“.”

Sie nenne vier Punkte, von denen sie aus meiner Sicht wenig differnzieren. Es wird ja auch nicht klar was sie mit „queeren Geschlechtlichkeitsvorstellung” meinen. Vielleicht wäre da ein Gespräch etwa mit ihrer Kollegin Prof. Degele angemessen. 

Aber lassen sie mich kurz ausholen, anläßlich der Kommunalwahl war ich bei einer Diskussionsveranstaltung für Bürger:innen und Kandiderende in Bürgerhaus Zährigen. Unter anderem saß ich an einem Tisch, bei dem das Thema “Meinungsfreiheit” vorgeben war. Dort raunten – so muß ich es zusammenfassen, denn eine klare Position oder selbst ein Satz im engeren Sinne war es nicht, die die beiden Damen sagten zum Thema Meinungsfreiheit. Im Grunde liess sich das zusammenfassen was sie sagten mit “Man darf ja heute nicht mehr alles sagen was man denkt.”

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