Beschwerde über AfD Plakate bei Landtagspräsidium und Bundestagspräsident

Seit einigen Tagen sehe ich in Freiburg dieses Plakat an diversen Plakatwänden.

Meiner Meinung nach könnte das einen Verstoß gegen die Regeln zur Wahlkampffinanzierung oder Verwendung von Fraktionsmitteln sein. Deshalb habe ich mit Schreiben von gestern, die Landtagspräsidentin bzw. den Landtagsdirektor in Baden-Württemberg und den Bundestagspräsidenten, als die zuständigen Institutionen, die die Verwendung der Mittel prüfen, gebeten dies zu Untersuchen.

Wenn das Ergebniss vorliegt, werde ich auf diesem Blog informieren.

Warum den Bundestagspräsidenten? Der überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der staatlichen Parteienfinanzierung. Das Aufhängen von Plakaten im Wahlkampf wäre ja auch ein Vorgang der verdeckte Parteienfinanzierung darstellen kann. Daher wäre der Bundestagspräsident bzw. die Bundestagsverwaltung, die das zu prüfen hätte.

Warum die Landtagspräsidentin? Nach den Regeln für die Verwendung der Fraktionsgelder prüft die Landtagsverwaltung und die Landtagspräsidentin die Verwendung der Fraktionsgelder. Daher es wäre ihre Aufgabe zu prüfen ob diese Verwendung von Fraktionsgeldern in Ordnung wäre.

Um was geht es im Antrag der „AfD“-Fraktion? Zunächst beantragte die beiden AfD Fraktionen im Landtag im November 2016 einen Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus, der wurde nicht eingesetzt. Diesen gleichen Untersuchungsausschuss kochte die wiedervereinigte AfD Fraktion nun Mitte Juli, vor dem Hintergrund der G20 Auschreitungen wieder auf – auch damals scheiterte der Antrag.

Nun bleibt zu Fragen ob die Verwendung von Fraktionsgeldern für Plakataktionen möglicht ist, ob solche Aktionen in den Wochen vor anderen Wahlen erfolgen dürfen, etc… Da ich das nicht beurteilen kann habe ich die zuständigen Stellen gebeten dies zu prüfen.