Leserbrief zu Wählen ab 16

Leserbrief zu „Er ist ein Hoffnungsträger“ von Jürgen Hoffman, Kennzingen vom 2.9.2020 und „Die Herabsetzung des Wahlalters bringt vorallem Vorteile“ von Lukas Gress 26.8.2020.

Aktives Wahlrecht und Volljährigkeit sind keine Konzepte die notwendigerweise das gleiche Alter bedingen. Die Grenze von 18 Jahren für beide ist willkürlich gewählt.
Steuerpflichtig bin ich auf mein Einkommen ab der Geburt. Bereits mit 14 Jahren darf ich nach erfolgreicher Prüfung ein Segelflugzeug fliegen und meine Religion bestimmen.
Mit 16 Jahren, ebenfalls nach bestanden Prüfung, darf ich bereits Traktor fahren und ein kleines Motorrad und in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern den Gemeinderat und Bürgermeister wählen. Und in Parteien eintreten und über Wahlprogramm und Vorstand entscheiden.
Mit 17 Jahren kann ich mit Zustimmung meiner Eltern, als Soldat zur Bundeswehr, was 2018 1.679 Jugendliche taten. Im übrigen ist die Formulierung Bundeswehrsoldat*innen hätten eine „Lizenz zum Töten“, absurd, ja geradezu verleumderisch. Der Einsatz von Waffengewalt erfolgt nach klar vom Bundestag definierten Mandaten, Einsatzregeln und nicht willkürlich.

Mit 18 Jahren bin ich volljährig und darf Verträge abschließen. Ich darf – eine entsprechende Ausbildung als Lokführer vorausgesetzt – aber erst ab 20 Jahren Züge auf Strecke fahren.
Bis 2018 durfte ich erst ab 21. Lebensjahr in Hessen den Landtag wählen.
Motorräder mit mehr als 48 PS darf ich erst ab 24 Jahren fahren.
Zum Bürgermeister in Baden-Württemberg kann ich erst mit 25 Jahren gewählt werden.
Leistungen der Jugendhilfe können mir bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden.

Kurzum schon jetzt sind viele Möglichkeiten Dinge zu tun an ganz unterschiedliche Lebensalter gekoppelt und nicht vom rechtlichen Konstrukt der Volljährigkeit abhängig. Es gibt auch keine Beschränkung des Wahlrechts oder Prüfung auf Reife oder Demenz bei alten Menschen.

Alle Studien deuten darauf hin, das heutige Jugendliche mindestens genauso gut über politische Zusammenhänge informiert sind wie Erwachsene. Der Teil des Gehirns der rationale Entscheidungen außerhalb von Stresssituationen trift – wie welche Partei man nächsten Sonntag wählen wird – ist bereits mit ist bereits mit 14 Jahren voll ausgebildet.

Es spricht nichts dagegen das aktive Wahlrecht auch auf den Kreis der 16 bis 18 Jährigen deutschen Staatsbürger auszuweiten. Gerade in der Coronakrise wurden Jugendliche und Kinder nur als potentielle Infektionsträger und zu beschulende bzw. Betreuende Objekte wahrgenommen. und ihre Stimmen und Interessen kaum gehört.