DPA: Zahlen sie 879,67 EUR für zwei Screenshots von 2022

Weil ich 2022 ein Schreenshot einer Schwurbel Website veröffentlichte, will die DPA nach 4 Hahren 880 EUR von mir.

2022 hatte ich über den schwurbeligen Badischen Unternehmerpreis „Bad Up“ berichtet. In einer Kategorie hatte die „BioKat Systeme GmbH“, ein Hersteller von Geräten zur „Bioenergetische Informationstherapie“ gewonnen, mit einem Gerät, dessen physikalische Funktionsweise laut Psiram „ein pseudowissenschaftliches Konzept“, sei. Das hatte ich angeprangert.

Darüber hinaus warb die Website mit Fotos zahlreicher Prominenter aus der Wirtschaft, unter anderm dem IHK Geschäftsführer Salomon oder Wolfgang Grenke, das war damals der Präsident des Industrie und Handelskammer Tags. Den traf ich zufällig bei einer Veranstaltung und der erzählte mir sich nicht an eine Jurysitzung zu errinneren. Das berichtete ich auf meinem Blog und machte auch ein Screenshot des Website mit dem Bild von ihm, damit der Leser selbst wissen konnte, das ich das nicht erfinde.

Nun flattert mir nach 4 Jahren eine Forderung von KSP Kanzlei Dr. Seegers im Namen der DPA ins Haus. Für den Screenshot soll ich 380,00 Schadensersatz und 255 EUR Dokumentationskosten und 165 EUR Zinsen bezahlen. Insgesamt 879,67.

Das finde ich ungerechtfertigt, schließlich war der Screenshot der Website zur Dokumentation gedacht, damit such der Leser selbst ein Bild machen kann zu den Vorwürfen.

Wahrscheinlich werden diese Forderungsschreiben vollständig automatisch generiert, sie schüchtern aber ehrenamtliches Bloggen ein, ich habe jetzt mal dem Vorstand der DPA geschrieben in der Hoffnugn, dass die Forderungen zurück gezogen werden.