Rechtsstreit mit Dr. M: Man darf mehr sagen als Sie will!

Nun liegt das Urteil im Rechtsstreit mit Dr. M aus Freiburg vor. Sie hatte mich verklagt, weil sie auf meinem Blog bestimmte Äußerungen verboten sehen wollte.

Dazu bekam ich, nachdem der Artikel auf meinem Blog am 23.12.22 online ging, am 11.01.2023 ein anwaltliches Schreiben mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darauf ging ich nicht ein. Ich bot ihr  jedoch  den Abschluss eines Vergleichs an und schlug hierzu zu drei der vier Textpassagen alternative Formulierungen vor. Diese gefielen ihr nicht. Auch auf einen Vorschlag, selbst alternative Formulierungen vorzuschlagen, ging sie nicht ein und reichte am 21.3.23 Klage ein.

Am 7.9.23 kam es dann zu einer mündlichen Verhandlung, in der ich wiederum einen Vergleich anbot und die angegriffen Aussagen gelöscht und umformuliert habe. Zunächst ging Frau Dr. M darauf ein, erklärte jedoch danach, wohl ihre Rechtsschutzversicherung verlange ein Urteil. Das hat sie nun.

Nun hat das Gericht sich – inzwischen gelöschte –  Passagen genau angeschaut und entschieden: Ich darf meine Vermutung über den Umgang mit (falschen) Maskenattesten, nicht wiederholen. Diese Äußerungen im Detail wiederhole ich hier deshalb auch nicht. 

Ulrich von Kirchbach, Sebastian Müller (Autor) bei einer Demo gegen Querdenker am 18.12.21

Dies sei zwar noch keine Schmähkritik, aber “Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtabwägung überwiegt vorliegend das Persönlichkeitsrecht der Klägerin gegenüber der Meinungsfreiheit des Beklagten”. Das Gericht räumt aber durchaus ein durch “alternative Formulierungen in zulässiger Weise Kritik an dem Angebot der Klägerin” zu üben.”

Allerdings bedeutet die Entscheidung auch, das eine Reihe von – inzwischen ebenfalls angegriffenen Äußerungen  wiederholen, dürfte: 

So schreibt die Kammer des Landgerichts Frankfurt etwa:

„Während die beiden aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zu zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Ist es bei der Liste integrative Medizin weniger deutlich“

Diese Äußerung darf ich tätigen. Denn das Gericht schreibt: 

“ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung anzusehen. Sie ist erkennbar von den Elementen des Dafürhaltens, des Meinens und der Stellungnahme geprägt, was auch durch den Zusatz „aus meiner Sicht“ erkenntlich wird. Es handelt sich um eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person durch Elemente eines Werturteils, die nicht dem Beweis zugänglich sind.

So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie „rechtsextremistisch“, „Neonazi“, „Nazi“, „Hooligan“, „Antifa-Extremist“, „Antifa-Mann“, „Antifa-Autor“, „Extremist“, „Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit“ und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (…) Es besteht auch ein Mindestbestand an Anknüpfungspunkten für die getätigte Äußerung. Seit der Coronapandemie im Jahr 2020 ist der Begriff „Querdenker“ überwiegend so zu verstehen, dass damit ein Anhänger oder Sympathisant der politischen Bewegung „Querdenken“ gemeint ist, die sich insbesondere gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, gegen Impfungen u.Ä. richten und dabei auch Verschwörungserzählungen verbreitet (…)

diesem Zusammenhang werden in der öffentlichen Diskussion auch oftmals Anbieter von alternativen Heilmethoden wie Homöopathie in die Nähe des Querdenkerumfelds gerückt. Dies steht im Zusammenhang mit dem vorhandenen Werturteil, dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden.

Schön ist auch, dass das Gericht auf das “Werturteil” verweist: “dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden”, eben die tatsache die ich seit langem kritisiere: Wer bei anderen medizinischen Themen seltsame Dinge erzählt, der erzählt es halt auch häufig bei Corona und Impfen. Beispiele finden sich auf diesen Blog und anderswo.

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Die Akte Klimacamp: Überwachungsstadt

Ununterbrochen seit dem 2. Juli 2022, also heute über 482 Tagen demonstrieren ehrenamtliche Aktivisten in Freiburg auf dem Rathausplatz mit einem Klimacamp. Diesem Blog liegen bisher exklusiv Akten vor, die Einblick in den Umgang der Stadtverwaltung mit diesem Camp geben. Beindruckend ist dabei der Kontrolleifer, mit dem das Amt für Öffentliche Ordnung das Camp kontrolliert.

Minutiös kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Auftrag der Stadtspitze das Geschehen am Klimacamp. In den Akten sind Hinweise auf über 370 Kontrollen in der Zeit vom 2.7.22 bis zum 16.9.23 zu finden.

Interview dazu bei RDL // Bericht in der Badischen Zeitung: „Während der gesamten Zeit allerdings hat der Vollzugsdienst auf Anweisung des Rathauses das Camp beobachtet, fast jeden Tag, teils mehrfach pro Tag und mitunter bis nach 22 Uhr.“

Dabei wird pro Tag bis zu dreimal das Camp aufgesucht, fotografiert und gemeldet. Es wird  nicht nur der allgemeine Eindruck kommentiert (aufgeräumt, vermüllt, unordentlich), die Anzahl der Personen dokumentiert, sondern es werden auch immer wieder mehr oder weniger banale Vorgänge beschrieben.

Gerade in dieser Banalität der Dokumentation, immer auch – mit durch Scan in eine Papierakte verwaschenen – Fotos, kommt bei mir die Erinnerung an Berichte über Stasi-Akten auf. Bei denen die Betroffenen nach der Wende auch häufig über die Banalität der Beobachtungen verwundert waren.

Ein kleines Best-of der Beobachtungen:

Bereits am 4.7.22, also zwei Tage nach Beginn des Camps, gibt es die erste Inspektion des kommunalen Ordnungsdienstes, welche auch eine umfangreiche Fotodokumentation enthält. Unter dem Punkt „Vermüllung”, wird da notiert,  dass es diese nicht gibt! Es wird aufgeschrieben, wie viele Personen am Camp sind und dass es am Wochenende „laute Durchsagen“ gegeben habe oder an einem Lastenfahrrad geflext werde.

Gleich am 5.7.22 gibt es die nächste Kontrolle, die eine Hängematte ohne Baumschutz (!) bemerkt.

Diese Informationen fasst der KOD immer in einer Mail an das Ordnungsamt zusammen.

6.7.23: „Lautstarke Diskussion zweier Passanten, die das Klimacamp nicht gutheißen.“

8.7.23 „eine Hochzeitsgesellschaft betreibt einen Sektausschank mitten im Camp”

13.7.23 „Klavier vor Ort“ mit Beschwerde aus OB-Büro über die Lautstärke.

15.7.23 gibt es eine detaillierte Liste der genutzten Gegenstände.

18.7.22 „Es sah insgesamt unordentlich aus“

19.7.22 wurde im Camp ein Solarkocher aufgestellt. Beim Ordnungsdienst weiß man aber nicht so wirklich, was das ist: „am hinteren Zelt eine Satellitenschüssel aufgebaut, deren Funktion wir noch nicht erkennen konnten. Ein Topf stand drin. Vielleicht dient das Gerät zur Erhitzung von Essen.“

21.7.22, „fand noch eine Rockerhochzeit statt, deren Teilnehmer laute Rockmusik mit einer Musikbox neben dem Klimacamp abspielten.“ 

Rockerhochzeit!

28.7.22: „es wurden wieder proaktiv Flyer an Passanten verteilt.“

28.7.22: „Mittags gab es wieder teilweise im Camp auf der Brunnenseite einen Hochzeitsempfang.“ Das ist sehr spannend, weil Martin Horn in Kommentaren auf Instagram unterstellt, das Camp behindere die Hochzeitsempfänge, gar hätten die Sektempfänge im Schatten (sic!) stattfinden müssen.

19.7.22: Wieder drei Kontrollen am Tag.

2.8.22 moniert das Ordnungsamt in einer Mail an den KOD: „benötigen wir zur gerichtsfesten Verwendung Fotos mit stärkerer Aussagekraft.“ Tatsächlich sind die Bilder hauptsächlich banal. S. 335

3.8.22 „Ab 18:05 Uhr spielte ein kleines Mädchen auf dem Klavier.“

4.8.22: „Um 13:50 Uhr war lediglich eine Person anwesend. Die Person gab an, dass es um 14:00 Uhr sowieso einen „Schichtwechsel“ gebe. Die zweite Person soll nach den Angaben der Person kurz ums Eck gegangen sein.“

4.8.23: „Um 17:35 Uhr befanden sich ca. 5 Aktivisten vor Ort. Wir beobachteten 2 neu ankommende Aktivisten mit Gepäck”

5.8.22 Aufgrund des empörenden Vorgangs im Original in fett: „Gegen 11:55 Uhr konnte (Name entfernt) beobachten, wie die Camp-Bewohner ihr Geschirr in einem Eimer mit Spülmittel waschen. Nach Beendigung ging eine Camp Bewohnerin mit diesem Eimer mit dem Spülwasser zu einem Gully vor dem Rathaus und entsorgte dieses dort. Siehe Bilddokumentation.“

Es ist unklar, ob dieser Umgang mit dem Spülwasser nicht so in in Kooperationsgesprächen laut Camp-Aktivisten abgesprochen war.

9.8:23: „Das Solarmodul war aufgebaut. Ein Mann kochte gerade Wasser.“

10.8.23 „Eine Person füllte sich mehrmals Wasser vom Brunnen in ihre Trinkflasche.“

11.8.23 18:20: „1 Person saß auf dem Sofa, 2 Personen luden Blumenerde von einem Fahrradanhänger ab, 2 Personen saßen im Info – Zelt, 1 Person saß am Klavier und 1 Person reparierte ein Fahrrad.“

11.1.2023 um 10:10: „war am ersten Schlafzelt eine Antifa-Flagge angebracht“

Auch mitten in der Nacht wird kontrolliert: 23.4.2023 schaut der Ordnungsdienst um 01:45 Uhr nach, ob auch zwei Personen anwesend sind und weckt diese dazu auf.

26.4.23 um 15:10: „Die drei Aktivisten im zweiten Schlafzelt waren mit Laptops am Arbeiten“

11.7.23, das Amt für öffentliche lässt vom KOD die am Camp hängenden Banner fotografieren und kommt nach dem Anschauen zum Schluss “die dienen der Meinungsbildung”.

Umfangreich werden auch die Veranstaltungen, die von Aktivisten zwar für den Salon des guten Lebens angekündigt wurden, dort aber nicht stattfanden, dokumentiert. 

30.07.2023 um 00:10: „Es saßen zwei Aktivisten im Hauptzelt und die Beleuchtung war noch an.”

07.08.2023 um 16:35 im Original in rot – wohl wegen der Brisanz: “Im Materialzelt war eine Antifa-Flagge aufbewahrt.” 

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Vergleich mit Dr. M – sbamueller Blog in Gefahr

Update 31.10.23: Inzwischen liegt ein Urteil vor, aber noch keine Berechnung wer wie viel bezahlen muss.

Update 17.10.23: Ich habe 1450,89 per PayPal und 430 EUR als Spende auf mein Konto erhalten. Damit wären, wenn keine weiteren Kosten auf mich zukommen: 1566,54 EUR offen, die ich noch tragen müsste. Da mein Anwalt mir mitgeteilt hat, das es nun doch ein Urteil geben wird, pausiere ich die Spendenkampagne und warte was kommt, es kann ja positiv wie negative Ergebnisse geben. Wir haben darauf hingewiesen, das ich ja im Rahmen des Vergleichs meinen Artikel geändert habe und das deshalb aus unserer Sicht die Klage abzuweisen sei.

Hier vielen Dank, an alle Spender*innen.

Ende November 2022 habe ich einen schnellen Artikel über die Wahlen zur Ärztekammer veröffentlicht. Wie das auf (m)einem Blog so ist: Nicht immer interessiert was man schreibt viele Menschen.

Im Januar bekam ich eine Abmahnung, die ich über meinen Rechtsanwalt zurückwies. Darauf passierte erstmal nichts, es gab einen im März dann wieder einen Schriftwechsel in dem auch der Anwalt der Gegenseite Dinge schrieb, wie: „Man fragt sich, was für eine Kinderstube Ihr Mandant genossen hat,“ und „die Welt mit seinen kruden Veröffentlichungen zu beglücken, zunächst einmal fehlerfrei schreiben lernen sollte“. Auch ein Angebot zu Umformulierungen schlug die Gegenseite aus.

Im Juni reichte der gegnerische Rechtsanwalt Klage ein. Die meisten Rechtsanwälte und Journalisten, die die ich kontaktierte und auch mein Rechtsanwalt waren der Meinung, dass alle Äußerungen auf meinem Blog von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Obwohl wir beide in Freiburg wohnen, wurde die Klage beim Landgericht Frankfurt anhängig gemacht.

Die Verhandlung lief nicht so ganz, wie ich mir das vorstellte. Auf Anraten meines Rechtsanwalts einigten wir uns auf einen Vergleich – hatte ich ja schon angeboten.

So darf ich zum Beispiel nicht mehr behaupten: “Richtig für TZM gibt es keinen Nachweis einer Wirkung.“ Und habe deshalb die Formulierung zu  „Richtig ist, die Wirksamkeit der TCM ist für viele Krankheitsbilder nicht belegt und umstritten.”, geändert.

Das war dann auch der teuerste Blog Artikel in der Geschichte meines Blogs, so durfte ich immerhin 3.447,43 EUR an meine Anwälte überweisen. Jetzt bin ich halt keine Zeitung, dieser Blog wird ehrenamtlich in der Freizeit betrieben und ich habe daraus auch keine Einnahmen.

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Demo in Wittnau – oder wie steht es um die Windkraft im Landkreis?

So eine Kleindemo vor einer Halle im Landkreis könnte auch das Vorbild für einen nicht ganz ernst gemeinten Heimatfilm sein. Da gibt es durchaus Charaktere die ein Autor und Regiseur fein zeichnen könnte: Den bruddelnd konservativen Anti-Gemeinderat, den urbanen Aktivisten mit dem Megaphon, den linken Umweltschützer mit langen Haaren der in der Stadt arbeitet und den lokalen Hotelier im dicken SUV. Und irgendwie zeigen sich darin auch wie in einem Mikrokosmos die Konflikte die wir gerade als Gesellschaft austragen.

Etwa 10 Leute waren zu der Demo in Wittnau vor der Gallushalle gekommen, immerhin auch eine Polizeistreife, die sogar mein Geburtsdatum und Ort wissen wollte. Es war also eine richtige Demo.

Bezeichnend war auch die Art, wie die Leute dort damit umgingen: Herr Buttenmüller bruddelte beim Vorbeilaufen irgendwas, was wie „Gesocks“ klang, ein örtlicher Hotelinvestor fuhr im Diesel SUV vor, sagte nichts und der smarte Bürgermeister von Merzhausen Christian Ante, immerhin Landratskandidat, unterhielt sich doch ganz nett mit uns. Nicht ohne die Bemerkung, das man im Landkreis als Verwaltung ja recht Demounerfahren sei.

Da waren auch einige örtliche Grüne, die es aber nicht gut fanden, dass es in der Demo Anmeldung nicht nur um Windkraft ging, sondern auch den Umgang des Landkreis mit Demonstrationen, was man aber nicht thematisieren sollte, denn „wir haben eine gute Zusammenarbeit“.

Nun ist es so, dass diese Fragen zwar in der Verbandsversammlung der VG Hexental: Au, Horben, Merzhausen, Sölden, und Wittnau besprochen wird, weil diese für die Vorbereitung der Bauleitplanung zuständig ist, der eigentliche Beschluß eines Bebauungsplans, dann aber – soweit verstehe ich das – dem örtlichen Gemeinderat obliegt. Der kann dann im Rahmen der Regeln auch entscheiden, wenn eine Gemeinde dagegen ist. Übrigens entsendet jede Gemeinde den Bürgermeister und je 1000 Einwohner:innen einen Gemeinderat. Man braucht hier nicht wirklich gendern, dem Gremium gehören nur zwei Frauen an, da war nur eine. Auch die Zuschauerbestuhlung war einigermaßen gefüllt.

Drinnen in der Sitzung war dann Windkraft, das einzige richtige Thema. Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbands saß vorne, neben ihm Delegierte Gemeinderäte und Bürgermeister und Lukas Schuwald von Regiowind und Helge Srowig von der Badenova. Beide trugen mit einer Präsentation vor.

Nun gibt es nicht nur mögliche Flächen auf dem Illenberg, sondern auch an einer Reihe anderer Orten im Bereich der VG Hexental. Das schöne ist in Baden-Württembergt gibt es keine festen Abstandsregeln, lediglich die Lärmwerte definieren ungefähre Abstände, da das Windrad 100 Dezibel am Rotor macht:

  • Wohnen im Außenbereich: 450 m
  • Allgemeine Wohngebiete: 650 m
  • Reine Wohngebiete: 900 m
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 900 m

Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass das Hotel „Luisenhöhe“ nicht als Kurgebiet zählt, sondern als Wohngebiet. Daneben gibt es weitere Ausschlußkritierien: Etwa FFH-, Wasserschutzgebiete. Wobei man nicht im Bereich der Quellen bauen darf.

Wenn man dann diese Kriterien über die unterschiedlichen Flächen drüber laufen lässt, dann kommt man zu diversen Ergebnissen. So sei der Schönberg auf Hexentaler Gemarkung etwa bei Ebringen, schwierig. Auch der Horner Felsen, der sogennante Taubenkopf in Richtung Kybfelsen sei auf der Gemarkung des Hexentals schwierig, hier würde sich eher eine Bebauung der Fläche auf Freiburger Gemarkung anbieten. Der Kreuzkopf sei zu nah an Günterstal dran.

Quelle Repräsentation 17.9.23 in der Sitzung VG Hexental

Einigermaßen geeignet ist der Illenberg: Es gibt keine Schutzgebiete, keine Wohnbebauung und die Luisenhöhe ist als normales Wohngebäude zu bewerten. Auch gut geignet sei der Kohlernkop: Hier gäbe es keine Problem mit Wohngebiet, aber Wasserschutz, FFH. Daher könnte diese Fläche in den Regionalplan kommen, allerdings sei die Fläche nur mittelmäßig Windhöfig.

Auch gingen etwa eine Anlage auf dem Forlenberg oder dem Steineck.

Ausgeschlossen sei das Hörnle, da hier in 200 m Wohngebäude wären.

Spannend sind aber auch die rechtlichen Rahmen unter denen das ganze stattfindet. Bis 2025 müßen die Regionalverbände 2% der Fläche für Windkraft ausweisen. Aktuell hat die VVG Hexental keinen Teilflächennutzungsplan für Windenergie und Standorte liegen im Außenbereich, daher wären sie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert.

„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (…) Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie (…) dient,…“

Baugesetzbuch *) (BauGB) § 35 Bauen im Außenbereich

Übrigens stehen da auch die Regelung für Kernkraftwerke und Flächensolaranlagen drin.

Nun kann es sein, dass es aufgrund der Flächenausweisung durch den Regionalverband dann eine enterprivilegierung gibt. Aber das sei nicht schlimm, denn entweder ändern sich dann die Gesetze oder aber die örtliche Gemeinde macht eine „isolierte Positiviplanung“, sprich sie ändert einfach den Bebauungsplant, damit eine solches Kraftwerk möglich ist.

Präsentation 17.9.23

Das könnte am Illenberg der Fall sein, da diese Fläche im Moment nicht in der Suchkulisse des Regionalverbands drin ist, aber eben durchaus gut geignet, weil es keine Schutzgebiete gibt und eine sehr windhöffige Lage. Wenn ich die Präsentation richtig lese dan wäre da in 160 m Höhe eine Winleistungsdichte von 660 bis 1600 W denkbar.

Die mittlere Windleistungsdichte ist ein meteorologischer Parameter, der sich aus den an einem Standort auftretenden Windgeschwindigkeiten in der entsprechenden Häufigkeit und der Luftdichte berechnet.

Quelle: Mittlere Windleistungsdichte in W/m²

Das wäre der maximale Wert.

Quelle Präsentation 17.9.23

Gezeigt wurden auch Visualisierungen wie das dann aussehen würde – dazu gab es dann auch Nachfragen, ob die etwas realistisch wären und nicht zu klein – offensichtlich kursieren da auch ganz andere Bilder. Aber Herr Srowig konnte versichern, sie visualiersten immer wieder und man könnte das auch mit den Bildern von anderen Projekten vergleichen.

Übrigens seien die neuen E-160 Winkraftanlagen von Enercon insgesamt etwa 246 m hoch und brächten 12 Mio kWh im Jahr. Im Vergleich eine E-70 mit nur 133 m Höhe, bringt nur 2,5 Mio kWh pro Jahr, daher doppelte Höhe, vierfache Leistung.

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Solarcamp for Future

“Das Teilnehmerfeld ist breit gestreut“, so George. So nehmen junge Menschen wie der Emmendinger Moritz Ulrich teil, der gerade sein Abitur gemacht hat, aber auch die 31-jährige Franziska Gerhards aus Freiburg, die sich erhofft, „hier vielleicht den Fuß in die Tür für eine neue Beschäftigung zu bekommen“. Christian Kiefer (57) (…) Das Solarcamp soll Orientierung bieten, für Teilnehmer, die suchen, was sie werden wollen und andere, die sich nach einer neuen Perspektive umschauen. (…) Organisiert wird das Camp von verschiedenen Klimawendeorganisationen wie Fridays und Studenten for future, Mitgliedern der „Letzten Generation“ und Firmen”

Badische Zeitung Von Markus Zimmermann: Mo, 28. August 2023:

Das Teilnehmerfeld zeig, dass ohne die vielfach gescholtenen Aktivisty aus dem Klimacamp oder der Letzten Generation sind, solche wichtigen Initiativen nicht stattfinden. Sind es eben diese Leute, die in Deutschland etwas zum positiven Bewegen.

Am Camp durfte ich in zwei Rollen teilnehmen: Als Vortragender zu  BalkonSolar und als Teilnehmer. 

Es ging aber bei meinem Workshop nicht nur um Technik und Regulierung, sondern auch um Politik, Upcycling und das üben des Aufhängen am Balkon. Der der Workshop immer am ersten Tag stattfand, war er auch immer ein guter Einstieg, auch in viele Themen der Elektrotechnik. Die Teilnehmenden bekamen auch ein Zertifikat als “Elektrisch unterwiesene Person” (EuP).

Überhaupt glaube ich, dass das Thema Balkon Solar, so wie im richtigen Leben, eine gute Einsteiger Sache für die Leute ist. Das Thema Solaranlage auf Dächer bauen, hatte ich bisher überhaupt nicht so auf dem Schirm und auch gar keine Ahnung wie das geht. Und durch das Camp, habe auch ich selbst viel gelernt.

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Demonstration vor der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental am 18.9.23 um 16:30 in Wittnau

Ja zur Windkraft!


Demonstration vor der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental am 18.9.23 um 16:30 in Wittnau, die Demonstration findet vor der Festhalle Gallushas, Kirchweg 8, Wittnau statt.

Es ist Zeit, die Bummelei beim Thema Windkraft in Freiburg und Umgebung zu beenden. Wir brauchen endlich mutige Schritte vorwärts, um auf geeigneten Stellen große Windkraftanlagen zu errichten.


“Wir brauchen lokal erzeugten Windstrom, damit wir im Winter mit Wärmepumpen heizen können, damit wir Strom haben für Mobilität und für unsere Industrie.”, sagt Demo-Anmelder Sebastian Müller.

Dazu Interview bei RDL (zum nachhören)

“Zu lange haben Konservative ein bizarr romantisiertes Schwarzwaldbild misbraucht und Heimat als Kampfbegriff verwendet, um die notwendigen Maßnahmen zur Energiewende und Begrenzung der Erderhitzung zu behindern“, sagt Sebastian Müller. Nun sei es Zeit alle möglichen Flächen, auf denen Windkrafträder möglich sind, unbürokratisch und schnell zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

“Derzeit wird immer noch über die Gefährdung einzelner Arten diskutiert, die durch Windräder entstehen soll. Teils legen Windkraftgegner gezielt auch Kot dieser Tiere aus um Projekte zu verhindern. Dabei ist klar: Begrenzen wir den Menschengemachten Klimawandel nicht, werden genau diese Arten aussterben.”, ruft Sebastian Müller in Erinnerung.

Er ruft alle Bürger*innen und Klimaaktivist*innen aus Freiburg und dem Hexental auf, am Montag, 18.9. um 16:30 nach Wittnau zu kommen und dort für schnellen Windkraftausbau zu demonstrieren. Die Kundgebung wird gegen 17:15 zu Ende sein. 

Die Anreise aus Freiburg dauert mit dem SBG Bus SBG – Bus 7208 nur 20 Minuten. Dieser fährt ab Hauptbahnhof. Ein Zustieg ist aber auch ab Paula-Modersohn-Platz (Vauban) möglich.

Mangelnde Digitalisierung und Arbeit der Versammlungsbehörde

Daneben wendet sich die Demonstration auch gegen die mangelnde Umsetzung des Online Zugangs Gesetz (OZG) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Im Gegensatz zur Stadt Freiburg, war dort die Anmeldung der Demo nur über ein Word Formular (!) möglich, das erst zugemailt wurde, in dem auch zahlreiche Fragen gestellt wurden, die in die innere Versammlungsfreiheit eingreifen.

So wollte der Landkreis etwa wissen, wie die Redner heißen oder wie die Teilnehmer anreisen werden.

Nach dem 14. August 2017 erlassen Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Im Bereich der Verwaltung des Landkreis Breisgau Hochschwarzwald sehe ich hier erhebliche Versäumnisse, wenn nicht mal ein sehr einfacher Verwaltungsakt wie das Anmelden einer Demonstration elektronisch möglich ist.

Übrigens ist die schlechte Digitalisierung der Anmeldung von Schwerlasttransporten – auch hier Mangel bei der Digitalisierung – ein Problem, welches den Windkraftausbau behindert.

Sehr schöne Liste wo die Energiewende überall durch seltsame Bürokratie verhindert wird: https://www.wolfgang-gruendinger.de/post/b%C3%BCrokratie-l%C3%A4hmt-energiewende-die-deutsche-leitz-ordner-kultur-h%C3%A4lt-das-ganze-land-auf

Übrigens hat das Landratsamt diesen Titel bei der Anmeldung schlicht ignoriert! Nach Verständnis des Landkreises habe ich nur: „Gegenstand/Thema der Versammlung: „Windkraft, ja bitte!”, angemeldet.

Und angesichts der Tatsache, das es sich beim übermittelten Dokument um ein gescantes PDF mit Stempel handelt (!) durchaus aus meiner Sicht angebrachtes Mitthema einer Demo.

Windkraft am Illenberg

Karte: Open Street Map

Auch hier gibt es eine lange Geschichte und vorallem unterschiedliche Erklärungen warum es nicht voran geht.

Au, Freiburg und Wittnau sind tendenziell dafür, aber Horben und dessen Gemeinderat (und grüner Bürgermeister) sind strikt dagegen. In Freiburg scheint man bei Teilen der Verwaltung sich nicht länger am Widerstand der Horbener zu stören.

„In Au sind wir allerdings überrascht, dass der Illenberg nicht aufgenommen wurde“, sagt Rathauschef Jörg Kindel. Der Auer Gemeinderat hatte sich im Winter einstimmig für eine Windkraftanlage auf dem Illenberg ausgesprochen und beschlossen, dass der Bau geprüft werden solle. Der Gemeinderat der Nachbargemeinde Horben hatte sich gegen den Standort ausgesprochen – auch wenn die Fläche auf Auer Gemarkung liegt.

Dass die Fläche nun vom Regionalverband keine Beachtung findet aus Gründen des Artenschutzes, sei letztlich kein K.-o.-Kriterium für den Standort, sagt Kindel. „Den Gemeinden steht eine kommunale Standortsuche für Windkraft ja offen.“ Man könne den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan erstellen.

Am Illenberg scheiden sich die Geister – was die Windkraft angeht, von Sophia Hesser am Mi, 26. Juli 2023 um 11:40 Uh

Auch in Freiburg müsste der Gemeinderat den Bebauungsplan ändern, aber die Verwaltung wäre dafür und zusammen mit den Windrädern auf der Gemarkung von Horben, wäre es dann auch ein super Standort, dort am Illenberg.

Irgendwie habe ich den Eindruck sowohl in Wittnau als auch in Freiburg wartet man darauf, dass ein Signal von der anderen Gemeinde kommt, das es jetzt mal losgehen könnte – vielleicht wäre eine kleine Demo ein gutes Signal.

Korrektur: Es ist die Verwaltungsgemeinschaft Hexental, nicht Verbandsgemeinde.

Wenn das Relais fehlt

Im DLF Nova habe ich einige fragen zu „Relaisgate“ beantwortet. Einigen Kleinwechselrichtern fehlen die Relais. Ich gebe Tipps was man machen kann und wie man es herausfindet.

Zum Nachhören bei der DLF Audiothek

Und hier als Transcript

Deutschlandfunk Nova. Unabhängig von den hohen Stromkosten sein und dann noch ein Schnäppchen machen. Das klang für viele Menschen verlockend, die sich z. B. Bei den Discountern ein kleines Balkon Kraftwerk gekauft haben. Also so eine Photovoltaikanlage. Da hängst du dir die Paneele an die Prüfung. Meist musst du noch nicht mal irgendwie bohren oder schrauben und dann kannst du selbst deinen eigenen Strom erzeugen. Für ein paar hundert Euro waren diese Dinger zu haben.

Blöd nur, wenn sich dann herausstellt, dass der Anlage ein wichtiges Bauteil fehlt und die so in Deutschland gar nicht betrieben werden darf. So geschehen tatsächlich bei vielen Tausend Anlagen, die in der letzten Zeit verkauft wurden. Na ja, und jetzt?

Sprechen wir drüber mit Sebastian Müller. Der ist nämlich Vorstand des Vereins Balkon Solar e. V. Und hat dieses Jahr das Buch Balkon Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ist also Experte Sebastian, was für ein Teil fehlt denn da genau bei manchen Anlagen?

Ja, hallo, da fehlt im Wechselrichter das Ralais. Also Ralais sind so kleine elektrische Bauteile, mit denen man mit Hilfe von einem Strom einen anderen Strom schalten kann, einen Stromkreis aufzumachen oder zu schließen. Quasi so ein Schalter, der nicht von Hand ausgelöst wird, sondern durch Strom. Das gibt es schon seit über 100 Jahren. Die meisten von uns haben das vielleicht zum Beispiel in ihrem Flur, damit man verschiedene Schalter betätigen kann und immer das Licht im Flur angeht. Aber auch so einer ist auch im Wechselrichter drin.


Und warum ist das jetzt so wichtig, das Teil?

Na ja, es ist so, die Wechselrichter müssen nach Norm doppelt sicher sein, dass sie für den Fall, dass sie kein Wechselstrom sehen, also kein Stromnetz, sich auf jeden Fall abschalten. Und das realisieren die Hersteller einmal über einen Mikroprozessor, der das einfach misst und dann sagt Okay, kein Strom da, ich schalte mich aus. Und noch mal zur zusätzlichen Sicherheit über dieses Ralais. Und jetzt gibt es einfach Wechselrichterhersteller, die haben halt kein Rallye verbaut. Wahrscheinlich weil es damals, als es da gerade der Boom losging, in China Lieferprobleme gab. Und es gibt Länder, in denen ist das ohne Relais okay. In Deutschland eben nicht, weil die VDE-Norm sagt, man braucht dieses Rallye, damit sich der Wechselrichter auf jeden Fall nach 0,2 Sekunden selbst abschaltet und man beim Rausziehen des Steckers nicht an die Klingel fassen könnte und so keinen Stromschlag bekommt.

Okay, also das ist genau das, was passieren kann, wenn ich diesen, also so eine PV-Anlage ohne diesen Wechselrichter habe, stimmt?


Na ja, wenn Sie gar keinen Wechselrichter haben, haben Sie auch keine PV-Anlage, weil ein Wechselrichter ist ja dazu da, dass er aus dem Gleichstrom der Solarpanels, die wir am Balkon haben oder auf dem Dach Wechselstrom macht, den wir dann ins Stromnetz einspeisen kann und mit dem wir unsere Geräte betreiben. Und jetzt ist es halt so, jetzt gibt es halt Wechselrichter, die sind halt nicht doppelt sicher. Man kann sich das so vorstellen. Es gibt Autos, die haben nur einen Anschnallgurt und kein Airbag. Und wir haben uns halt in der Zwischenzeit darauf geeinigt, dass ein Auto, was man neu kauft, einen Anschnallgurt und einen Airbag haben muss und nicht nur einen Anschnallgurt.


Das heißt, ich darf aber gar nicht so eine Anlage betreiben ohne den Schalter, ohne diese doppelte Sicherung?

Wahrscheinlich bewegen sie sich außerhalb der Norm. Ja, ob man das dann nicht direkt darf oder verboten, ist vielleicht noch eine andere Sache. Ich würde davon abraten, es zu tun. Und die Hersteller, die betroffen sind, haben ja die meisten auch inzwischen Tauschprogramme angekündigt oder auch Nachrüstprogramme, dass man sozusagen so einen Rally nochmal irgendwie extern nachrüsten kann.

So Sebastian, das habe ich jetzt alles schön in der Theorie verstanden. Wie finde ich denn jetzt aber raus, ob ich betroffen bin? Wo muss ich denn muss ich denn da gucken?

Ja, das ist ganz einfach. Jetzt zur Ferienzeit sind ja viele Leute mit dem Flugzeug unterwegs. Dann nehmen sie einfach den Wechselrichter mit ins Handgepäck. Der wiegt ja auch nur so zwei Kilo und am Flughafen wird das Gepäck ja durchleuchtet und dann können sie im Röntgenbild sehen, ob da ein Relais verbaut ist oder nicht.


Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Nee, tatsächlich ist es relativ schwierig. Man weiß, dass davon Geräte von etwa Deye, von WVC, von Lidl Parkside oder auch von Aldi betroffen sind. Da sollten eigentlich die Hersteller, die Käufer informieren.

Man kann es auch selber rausfinden, indem man zum Beispiel mit einem Stethoskop den Wechselrichter abhört. Das hört sich jetzt ein bisschen seltsam an, aber man nimmt halt das Stethoskop, hält den Kopf auf den Wechselrichter und dann sagt man jemand anderem, er soll mal den Stecker rausziehen, dann müsste es klacken und dann sagt man der anderen Person steckt mal den Stecker rein und dann müsste es nach einer bestimmten Zeit auch wieder klacken. Tatsächlich haben wir ja, das ist, man hört es so ein bisschen.

Auf einmal bekommen allgemein Mediziner ganz seltsame Anrufe von ihren Freunden. Aber jetzt mal ganz ehrlich, so Strom Wasser. Davon sollst du ja eigentlich immer die Finger lassen, wenn du keine Ahnung hast. Kann ich das denn jetzt als Laie selber irgendwie nachrüsten oder beheben?

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