Im Zusammenhang mit dem Klimacamp fallen mir immer wieder tendenziöse Aussagen über das Klimacamp von Seiten des Oberbürgermeister auf, die das “gemeinsam Gestalten” auf “Augenhöhe” erschweren.
Etwa: Wenn das Klimacamp bleibt, können wir den Empfang der SC Frauen nicht durchführen. Das Klimacamp blieb und störte den Empfang der SC Frauen nicht. Die Spielerinnen unterschrieben sogar Autogrammkarten fürs Camp.
Dann behauptete er: Der Rathaushock habe nicht stattgefunden wegen des Klimacamps, obwohl die Veranstalter, laut Badischer Zeitung dies mit hohen Securitykosten begründeten.
Teilweise behauptet er Veranstaltungen, die er selbst eröffnet hat, hätten nicht stattfinden können.
Nun erklärt er, aufgrund der Kontroverse um das Klimacamp hätte man (wer? er?) sich nicht um Klimaschutzprojekte kümmern können. Wenige Minuten und Kommentare auf Instagram später: “Klimaschutzprojekten läuft in Freiburg richtig viel.”
Diese Form der Rhetorik, die raunend die Dinge verdreht, ist einem Stadtoberhaupt unwürdig. Aber die seine konkrete Politik: Klimacamp räumen, Migration problematisieren, Vollzugsdienst am Gemeinderat vorbei aufstocken und das Debakel bei den nach Größe gestaffelten Parkkosten, wird von der AfD im Amtsblatt gefeiert – das sollte nicht nur ihm zu denken geben!
Am 11.11.23 war von 10:00 bis 16:00 ein zerschossener Ukrainischer Rettungswagen aus Charkiv nach Freiburg. Die Initiative “Fellas for Europe e.V” sammelt spenden für den Kauf eines neuen Rettungswagen.
Die Kosten für den Transport hat die Freiburger Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf übernommen.
Zum Hintergrund des Rettungswagens:
Am 24.2.2022 weitete Russland seinen Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine aus. Die Grenzregionen wurden teilweise besetzt. Natürlich versuchten die Ukrainer sofort, die Menschen zu evakuieren, um so der Besetzung zu entkommen.
Auch wenn Russland keinen „grünen Korridore“ für die Evakuierung zugesagtt hatte. Es war ein glücklicher Zufall, dass in der kleinen Stadt Derhachi in der Region Charkiw dieser alte Krankenwagen aus der Sowjetzeit noch immer in der Krankenhausgarage geparkt war. Auch in der Ukraine sind inzwischen die Rettungsdienstfahrzeuge neuer.
Das leichte, geländegängige Fahrzeug konnte über die Feldwege in die Dörfer fahren und dort bettlägerige Menschen evakuieren, die mit den normalen Autos nicht transportiert werden konnten.
Als stilles Mahnmal wurde er vom deutschen Fernsehen wahrgenommen. Falls @heutejournal wissen will, wer dahinter steht, immer gerne melden 😉 pic.twitter.com/UJc1UQKWc2
Am 12. März 2022 bombardierten russische Truppen wahllos zivile Einrichtungen in Derhatshi und zerstörten das örtliche Krankenhaus. Der Fahrer des Krankenwagens wollte gerade zum nächsten Evakuierungseinsatz aufbrechen, als das Auto von Splittern einer Streubombe durchlöchert wurde.
Der Fahrer wurde schwer verletzt, überlebte aber glücklicherweise. Der Einschlag der Bombensplitter ist überall im Fahrzeug zu sehen. Mit der gezielten Zerstörung des Krankenhauses – ein Kriegsverbrechen, denn das Kriegsrecht stellt medizinische Einrichtungen unter besonderen Schutz – wurden zahllose Zivilisten in und um Derhachi abrupt von der Notfallrettung und medizinischen Versorgung abgeschnitten.
Gegen 15:00 führt die @PolizeiFR eine kuriose Situation herbei: Die #Kurden#Demo macht neben dem Rettungswagen ihre stationäre Kundgebung und gleichzeitig wird die samstägliche #Querdenken „Frieden“-Demo vorbeigeleitet.
Dieser alte Krankenwagen, wurde dann als Zeichen der Beständigkeit und des Lebenswillens „Barwinka“ genannt haben, ist ein Mahnmal für die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine, aber auch für die Notwendigkeit medizinisches Personal und Einrichtungen zu schützen.
(Die Darstellung auf dem Flyer ist verkürzend, hierfür möchte ich mich entschuldigen)
Wie wars?
“Kann ich spenden?” “Das Auto stinkt extrem nach Fisch, war der im Meer?” “Hier 50 Euro” “Warum machen Sie das? Um auf die Grausamkeit aufmerksam zu machen?” Zwei Ukrainerinnen weinen als sie das Auto sehen. “ich habe im ukrainischen Nachrichten gehört, dass der Krieg in drei Monaten vorbei ist” “Danke, das sie hier das machen” “Sammeln Sie auch für Palästina?” “Kann ich ihnen auch Bargeld geben? Ich mag Paypal nicht” “Was hat das gekostet, das Auto herzubringen?” “155 Euro, spendet Chantal Kopf”
Ein Mann fotografiert den zerschossenen Krankenwagen mit dem Auto. “9 mm, das sind 9 mm Einschusslöcher” Jugendliche machen ein Selfie “Wer hat das organisiert?” “Ich” “Da gibt es eine Vorgeschichte, wir haben Russland versprochen die Nato nicht auszuweiten. Auch die USA brechen das Völkerrecht… Die Mainstream Medien verschweigen uns vieles”. “Ich bin der Leiter eines Rettungsdienst in Südbaden, geben sie mir ihre Kontaktdaten, vielleicht können wir einen alten RTW spenden”
So einige der Gespräche, die wir am Bertoldsbrunen zwischen 9:30 und 16:20 heute am Samstag 11.11.23 geführt haben.
Gegen 15:00 bog erst die Kurdistan Demo an uns vorbei auf die Kano ein, stoppte und hielt ihre Kundgebung neben uns. Von der anderen Seiten marschierten #Querdenker auf. Die Polizei hielt die Kurden auf dem Gehsteig und #Querdenken auf der Straße.
Klar fühlten sich einige aus der ukrainische Community provoziert, ist doch der Ruf nach “Frieden”, den die Querdenker immer vortragen, eigentlich die Ansage, dass Deutschland die Ukraine nicht unterstützen soll und kein Aufforderung an Russland seine Truppen abzuziehen.
Danke an Chantal Kopf für die Übernahme der Transportkosten, die Helfenden von Grünen, SPD, Volt und der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft und Fellas4Europe für den #Krankenwagen.
“Der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) fordert von Politikern und Parteien mehr Respekt gegenüber jugendlichen Klimaschützern, protestierenden Schülern und politischen Youtubern … (Gegenüber der DPA erklärte er, Anmerkung des Verfassers)müssen wir uns den konkreten Forderungen der jungen Menschen stellen.“ Es fehle oft ein echter Dialog auf Augenhöhe” (Quelle)
Scheinbar gibt es den „Dialog auf Augenhöhe“ und „gemeinsame Gestalten“ nur, solange er es nicht aus dem eigenen Bürofenster sehen kann – denn da muss die instragrammable Kulisse erhalten werden.
Die Versammlungsfreiheit – ein kleiner Exkurs
Immer wieder müssen sich, seit es das Grundgesetz gibt, Gerichte mit der Versammlungsfreiheit herumschlagen. Meist ging es dabei um Polizei oder Verwaltungen, die Versammlungen einschränken oder verbieten wollten. Über die Jahre entstand der Grundsatz der “inneren Versammlungsfreiheit”, daher Menschen, die sich versammeln, entscheiden selbst, wie sie ihre Versammlung gestalten.
Ein faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist jedenfalls dann gegeben, wenn das staatliche Handeln einschüchternd oder abschreckend wirkt bzw. geeignet ist, die freie Willensbildung und die Entschließungsfreiheit derjenigen Personen zu beeinflussen, die an Versammlungen teilnehmen wollen.
Ob sie nun Plakate, Transparente mitnehmen oder sich stumm und schweigend treffen, welche Route und Ort sie wählen, wer auftritt und redet, ob sie Musik abspielen und natürlich auch, wie lange ihre Versammlung dauert. Also vom kurzen Flashmob bis hin zur mehrstündigen Demo und Kundgebung, über die Mahnwache oder die zum Teil mehrere Tage dauernde Demo vor Werkstoren im Rahmen eines Streiks.
Behörden müssen auch eine Versammlung nicht genehmigen, sondern man muss ihnen lediglich mitteilen, dass sie stattfindet. Sie können dann einen Auflagenbescheid erlassen, der bestimmte Dinge regelt oder, wenn es ganz gravierende Anzeichen für massive Straftaten oder Störungen der öffentlichen Ordnung gibt, diese verbieten. Dazu zählen aber nicht etwa zeitlich begrenzte Staus oder Behinderungen beim Zugang zu Geschäften.
Auch dürfen staatliche Überwachungsmaßnahmen, Kontrollen oder Ähnliches nicht dazu führen, dass Bürger:innen aus Angst vor diesen von ihrem Recht nicht Gebrauch machen.
Auch über mehrere Wochen oder Monate stattfindende “Klimacamps” sind solche besonders geschützten Versammlungen.
Es braucht also auch kein “Entgegenkommen” oder “Verständnis” eines Oberbürgermeisters, um eine Versammlung durchzuführen.
Gespräch mit der Stadt
Die Fallhöhe aus Rhetorik und Handeln wird in den Gesprächen zwischen OB und Klimacamp deutlich. In den Akten finden sich Hinweise auf zwei inhaltliche Gespräche.
Über die Zeit des Klimacamps, inzwischen fast 1,5 Jahre, gab es immer wieder Gespräche mit der Stadt. Nun ist die Stadt Freiburg aber kein Monolith, sondern hat viele Teile. Auf der einen Seite fanden immer wieder Gespräche mit dem Ordnungsamt statt. Dabei ging es um praktische Fragen der Camp-Organisation: Zum Beispiel ist die Hängematte schlecht für den Baum, am Tag XY wollen Bürgervereine ein Fest machen, können sie etwas die Zelte verschieben, …
Das sind aber nicht die Gespräche, die die Aktivisten des Camps gerne hätten, die man aber führen muss. Campen ist ja kein Selbstzweck, sondern man will politisch etwas erreichen und dazu muss man sich über politische Fragen mit der Stadtspitze, dem Oberbürgermeister, Gemeinderat, Bürgermeistern, Amtsleitern austauschen.
Auch über solche Gespräche finden sich Notizen in den Akten. Vollzieht man es anhand der Akten nach, so findet am 26.04.2023 ein Gespräch mit der Stadtverwaltung wegen des Empfangs der SC-Frauen statt, anwesend ist auch Oberbürgermeister Martin Horn persönlich.
Offensichtlich ist ein Verschwinden des Camps für solch ein wichtiges Fußballereignis Chefsache: „Der Oberbürgermeister fordert als Minimalkonsens, dass der Radhausplatz zumindest bei anderweitigen gesellschaftlichen bedeutsamen oder traditionellen Veranstaltungen von den Aktivist_innen des Klimacamps freigezogen werde. (…) Hierfür bot der Oberbürgermeister auch die Unterstützung der Stadtverwaltung an.“
Obwohl bis zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche Veranstaltungen am Platz ohne Probleme stattgefunden haben, ist es offensichtlich wichtig, das Camp verschwinden zu lassen, wenn viele Menschen auf den Platz kommen.
Inhaltliche Gespräche über die Ziele des Klimacamps fanden hier – so lese ich die Akte – nicht statt. Es gab auch kein Angebot von Seiten des Oberbürgermeisters im Sinne von “Wenn ihr abzieht, dann mache ich geiles Ökoprojekt XY” oder helft mir das ich „Umweltprojekt X durchsetzen kann“
Klimacamp auf dem Rathausplatz, es bleibt noch viel Platz z.b. für Brotmarkt, Hochzeiten oder SC Frauen.
Dem Gespräch folgt dann ein E-Mail Wechsel mit Martin Horn. Hier spricht ganz der enttäuschte Sozialarbeiter: “Leider – und hier muss ich auch mitteilen, dass ich enttäuscht bin – kam auf unser Gespräch und Ihre Zusage, rasch eine Rückmeldung zu den Lösungsangeboten für vorgenannte Bedürfnisse der Stadtgesellschaft zu geben – inklusive des Angebots der Stadt, dass es Unterstützung für den Abbau und Wiederaufbau der Zelte gibt – keine Rückmeldung und kein Wahrnehmen weiterer Gesprächsangebote von Mitarbeitenden der Stadt mangels Bereitschaft und Möglichkeit Ihrerseits zustande.
In Ihrer E-Mail vom gestrigen Tage sprechen Sie von einer generellen Kooperationsbereitschaft, zeigen jedoch faktisch das Gegenteil. Wie Sie wissen, da wir darüber sprachen, findet am Sonntag, 21.05.2023 der SC-Frauen- Mannschafts-Empfang statt. Sich auf mehrere E-Mails und Anfragen des Afö über Wochen nicht rückzumelden, ist keine Art und kein Zeichen des respektvollen Miteinanders.
Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrem Kooperationswillen, dann bitte ich Sie dies zu zeigen, indem Sie bis Freitag, 19.05.2023 zumindest zwei Zelte (2. Schlafzelt und Materialzelt) abbauen. Wie Sie selbst in ihrem Gespräch am 26.4.23 sagten, gab und gibt es keine aktive Nutzung des 2. Schlafzeltes und des Materialzeltes.
Wir haben in den vergangenenmehr als 10 Monaten viel Rücksicht genommen und würden uns freuen, wenn wir diesen kooperativen Weg weitergehen könnten.“
Dazu bekam ich, nachdem der Artikel auf meinem Blog am 23.12.22 online ging, am 11.01.2023 ein anwaltliches Schreiben mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darauf ging ich nicht ein. Ich bot ihr jedoch den Abschluss eines Vergleichs an und schlug hierzu zu drei der vier Textpassagen alternative Formulierungen vor. Diese gefielen ihr nicht. Auch auf einen Vorschlag, selbst alternative Formulierungen vorzuschlagen, ging sie nicht ein und reichte am 21.3.23 Klage ein.
Am 7.9.23 kam es dann zu einer mündlichen Verhandlung, in der ich wiederum einen Vergleich anbot und die angegriffen Aussagen gelöscht und umformuliert habe. Zunächst ging Frau Dr. M darauf ein, erklärte jedoch danach, wohl ihre Rechtsschutzversicherung verlange ein Urteil. Das hat sie nun.
Nun hat das Gericht sich – inzwischen gelöschte – Passagen genau angeschaut und entschieden: Ich darf meine Vermutung über den Umgang mit (falschen) Maskenattesten, nicht wiederholen. Diese Äußerungen im Detail wiederhole ich hier deshalb auch nicht.
Ulrich von Kirchbach, Sebastian Müller (Autor) bei einer Demo gegen Querdenker am 18.12.21
Dies sei zwar noch keine Schmähkritik, aber “Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtabwägung überwiegt vorliegend das Persönlichkeitsrecht der Klägerin gegenüber der Meinungsfreiheit des Beklagten”. Das Gericht räumt aber durchaus ein durch “alternative Formulierungen in zulässiger Weise Kritik an dem Angebot der Klägerin” zu üben.”
Allerdings bedeutet die Entscheidung auch, das eine Reihe von – inzwischen ebenfalls angegriffenen Äußerungen wiederholen, dürfte:
So schreibt die Kammer des Landgerichts Frankfurt etwa:
„Während die beiden aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zu zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Ist es bei der Liste integrative Medizin weniger deutlich“
Diese Äußerung darf ich tätigen. Denn das Gericht schreibt:
“ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung anzusehen. Sie ist erkennbar von den Elementen des Dafürhaltens, desMeinens und der Stellungnahme geprägt, was auch durch den Zusatz „aus meiner Sicht“erkenntlich wird. Es handelt sich um eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischenEinstellung oder Geisteshaltung einer Person durch Elemente eines Werturteils, die nicht dem Beweis zugänglich sind.
So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie „rechtsextremistisch“, „Neonazi“, „Nazi“, „Hooligan“, „Antifa-Extremist“, „Antifa-Mann“, „Antifa-Autor“, „Extremist“, „Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit“ und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (…) Es besteht auch ein Mindestbestand an Anknüpfungspunkten für die getätigte Äußerung. Seit der Coronapandemie im Jahr 2020 ist der Begriff „Querdenker“ überwiegend so zu verstehen, dass damit ein Anhänger oder Sympathisant der politischen Bewegung „Querdenken“ gemeint ist, die sich insbesondere gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung derCoronapandemie, gegen Impfungen u.Ä. richten und dabei auch Verschwörungserzählungen verbreitet (…)
diesem Zusammenhang werden in der öffentlichen Diskussion auch oftmals Anbieter von alternativen Heilmethoden wie Homöopathie in die Nähe des Querdenkerumfelds gerückt. Dies steht im Zusammenhang mit dem vorhandenen Werturteil, dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden.
Schön ist auch, dass das Gericht auf das “Werturteil” verweist: “dass Befürworter von alternativen und nicht notwendig medizinisch gesicherten Heilmethoden sich im Umfeld von Anhängern und Verbreitern von Verschwörungstheorien befinden”, eben die tatsache die ich seit langem kritisiere: Wer bei anderen medizinischen Themen seltsame Dinge erzählt, der erzählt es halt auch häufig bei Corona und Impfen. Beispiele finden sich auf diesen Blog und anderswo.
Ununterbrochen seit dem 2. Juli 2022, also heute über 482 Tagen demonstrieren ehrenamtliche Aktivisten in Freiburg auf dem Rathausplatz mit einem Klimacamp. Diesem Blog liegen bisher exklusiv Akten vor, die Einblick in den Umgang der Stadtverwaltung mit diesem Camp geben. Beindruckend ist dabei der Kontrolleifer, mit dem das Amt für Öffentliche Ordnung das Camp kontrolliert.
Minutiös kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Auftrag der Stadtspitze das Geschehen am Klimacamp. In den Akten sind Hinweise auf über 370 Kontrollen in der Zeit vom 2.7.22 bis zum 16.9.23 zu finden.
Interview dazu bei RDL // Bericht in der Badischen Zeitung: „Während der gesamten Zeit allerdings hat der Vollzugsdienst auf Anweisung des Rathauses das Camp beobachtet, fast jeden Tag, teils mehrfach pro Tag und mitunter bis nach 22 Uhr.“
Dabei wird pro Tag bis zu dreimal das Camp aufgesucht, fotografiert und gemeldet. Es wird nicht nur der allgemeine Eindruck kommentiert (aufgeräumt, vermüllt, unordentlich), die Anzahl der Personen dokumentiert, sondern es werden auch immer wieder mehr oder weniger banale Vorgänge beschrieben.
Gerade in dieser Banalität der Dokumentation, immer auch – mit durch Scan in eine Papierakte verwaschenen – Fotos, kommt bei mir die Erinnerung an Berichte über Stasi-Akten auf. Bei denen die Betroffenen nach der Wende auch häufig über die Banalität der Beobachtungen verwundert waren.
Ein kleines Best-of der Beobachtungen:
Bereits am 4.7.22, also zwei Tage nach Beginn des Camps, gibt es die erste Inspektion des kommunalen Ordnungsdienstes, welche auch eine umfangreiche Fotodokumentation enthält. Unter dem Punkt „Vermüllung”, wird da notiert, dass es diese nicht gibt! Es wird aufgeschrieben, wie viele Personen am Camp sind und dass es am Wochenende „laute Durchsagen“ gegeben habe oder an einem Lastenfahrrad geflext werde.
Gleich am 5.7.22 gibt es die nächste Kontrolle, die eine Hängematte ohne Baumschutz (!) bemerkt.
Diese Informationen fasst der KOD immer in einer Mail an das Ordnungsamt zusammen.
6.7.23: „Lautstarke Diskussion zweier Passanten, die das Klimacamp nicht gutheißen.“
8.7.23 „eine Hochzeitsgesellschaft betreibt einen Sektausschank mitten im Camp”
13.7.23 „Klavier vor Ort“ mit Beschwerde aus OB-Büro über die Lautstärke.
15.7.23 gibt es eine detaillierte Liste der genutzten Gegenstände.
18.7.22 „Es sah insgesamt unordentlich aus“
19.7.22 wurde im Camp ein Solarkocher aufgestellt. Beim Ordnungsdienst weiß man aber nicht so wirklich, was das ist: „am hinteren Zelt eine Satellitenschüssel aufgebaut, deren Funktion wir noch nicht erkennen konnten. Ein Topf stand drin. Vielleicht dient das Gerät zur Erhitzung von Essen.“
21.7.22, „fand noch eine Rockerhochzeit statt, deren Teilnehmer laute Rockmusik mit einer Musikbox neben dem Klimacamp abspielten.“
Rockerhochzeit!
28.7.22: „es wurden wieder proaktiv Flyer an Passanten verteilt.“
28.7.22: „Mittags gab es wieder teilweise im Camp auf der Brunnenseite einen Hochzeitsempfang.“ Das ist sehr spannend, weil Martin Horn in Kommentaren auf Instagram unterstellt, das Camp behindere die Hochzeitsempfänge, gar hätten die Sektempfänge im Schatten (sic!) stattfinden müssen.
19.7.22: Wieder drei Kontrollen am Tag.
2.8.22 moniert das Ordnungsamt in einer Mail an den KOD: „benötigen wir zur gerichtsfesten Verwendung Fotos mit stärkerer Aussagekraft.“ Tatsächlich sind die Bilder hauptsächlich banal. S. 335
3.8.22 „Ab 18:05 Uhr spielte ein kleines Mädchen auf dem Klavier.“
4.8.22: „Um 13:50 Uhr war lediglich eine Person anwesend. Die Person gab an, dass es um 14:00 Uhr sowieso einen „Schichtwechsel“ gebe. Die zweite Person soll nach den Angaben der Person kurz ums Eck gegangen sein.“
4.8.23: „Um 17:35 Uhr befanden sich ca. 5 Aktivisten vor Ort. Wir beobachteten 2 neu ankommende Aktivisten mit Gepäck”
5.8.22 Aufgrund des empörenden Vorgangs im Original in fett: „Gegen 11:55 Uhr konnte (Name entfernt) beobachten, wie die Camp-Bewohner ihr Geschirr in einem Eimer mit Spülmittel waschen. Nach Beendigung ging eine Camp Bewohnerin mit diesem Eimer mit dem Spülwasser zu einem Gully vor dem Rathaus und entsorgte dieses dort. Siehe Bilddokumentation.“
Es ist unklar, ob dieser Umgang mit dem Spülwasser nicht so in in Kooperationsgesprächen laut Camp-Aktivisten abgesprochen war.
9.8:23: „Das Solarmodul war aufgebaut. Ein Mann kochte gerade Wasser.“
10.8.23 „Eine Person füllte sich mehrmals Wasser vom Brunnen in ihre Trinkflasche.“
11.8.23 18:20: „1 Person saß auf dem Sofa, 2 Personen luden Blumenerde von einem Fahrradanhänger ab, 2 Personen saßen im Info – Zelt, 1 Person saß am Klavier und 1 Person reparierte ein Fahrrad.“
11.1.2023 um 10:10: „war am ersten Schlafzelt eine Antifa-Flagge angebracht“
Auch mitten in der Nacht wird kontrolliert: 23.4.2023 schaut der Ordnungsdienst um 01:45 Uhr nach, ob auch zwei Personen anwesend sind und weckt diese dazu auf.
26.4.23 um 15:10: „Die drei Aktivisten im zweiten Schlafzelt waren mit Laptops am Arbeiten“
11.7.23, das Amt für öffentliche lässt vom KOD die am Camp hängenden Banner fotografieren und kommt nach dem Anschauen zum Schluss “die dienen der Meinungsbildung”.
Brotmarkt und Klimacamp gemeinsam auf dem Rathausplatz
Umfangreich werden auch die Veranstaltungen, die von Aktivisten zwar für den Salon des guten Lebens angekündigt wurden, dort aber nicht stattfanden, dokumentiert.
30.07.2023 um 00:10: „Es saßen zwei Aktivisten im Hauptzelt und die Beleuchtung war noch an.”
07.08.2023 um 16:35 im Original in rot – wohl wegen der Brisanz: “Im Materialzelt war eine Antifa-Flagge aufbewahrt.”
Update (11.10.23): Mein Anwalt teilt mir mit. Die gegnerische Seite hat den Vergleich ihrer Rechtsschutzversicherung vorgelegt. Die will aber den Vergleich nicht bezahlen und daher kommt es nun doch zu einem Urteil.
Update 17.10.23: Ich habe 1450,89 per PayPal und 430 EUR als Spende auf mein Konto erhalten. Damit wären, wenn keine weiteren Kosten auf mich zukommen: 1566,54 EUR offen, die ich noch tragen müsste. Da mein Anwalt mir mitgeteilt hat, das es nun doch ein Urteil geben wird, pausiere ich die Spendenkampagne und warte was kommt, es kann ja positiv wie negative Ergebnisse geben. Wir haben darauf hingewiesen, das ich ja im Rahmen des Vergleichs meinen Artikel geändert habe und das deshalb aus unserer Sicht die Klage abzuweisen sei.
Hier vielen Dank, an alle Spender*innen.
Ende November 2022 habe ich einen schnellen Artikel über die Wahlen zur Ärztekammer veröffentlicht. Wie das auf (m)einem Blog so ist: Nicht immer interessiert was man schreibt viele Menschen.
Im Januar bekam ich eine Abmahnung, die ich über meinen Rechtsanwalt zurückwies. Darauf passierte erstmal nichts, es gab einen im März dann wieder einen Schriftwechsel in dem auch der Anwalt der Gegenseite Dinge schrieb, wie: „Man fragt sich, was für eine Kinderstube Ihr Mandant genossen hat,“ und „die Welt mit seinen kruden Veröffentlichungen zu beglücken, zunächst einmal fehlerfrei schreiben lernen sollte“. Auch ein Angebot zu Umformulierungen schlug die Gegenseite aus.
Im Juni reichte der gegnerische Rechtsanwalt Klage ein. Die meisten Rechtsanwälte und Journalisten, die die ich kontaktierte und auch mein Rechtsanwalt waren der Meinung, dass alle Äußerungen auf meinem Blog von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Obwohl wir beide in Freiburg wohnen, wurde die Klage beim Landgericht Frankfurt anhängig gemacht.
Die Verhandlung lief nicht so ganz, wie ich mir das vorstellte. Auf Anraten meines Rechtsanwalts einigten wir uns auf einen Vergleich – hatte ich ja schon angeboten.
So darf ich zum Beispiel nicht mehr behaupten: “Richtig für TZM gibt es keinen Nachweis einer Wirkung.“ Und habe deshalb die Formulierung zu „Richtig ist, die Wirksamkeit der TCM ist für viele Krankheitsbilder nicht belegt und umstritten.”, geändert.
Das war dann auch der teuerste Blog Artikel in der Geschichte meines Blogs, so durfte ich immerhin 3.447,43 EUR an meine Anwälte überweisen. Jetzt bin ich halt keine Zeitung, dieser Blog wird ehrenamtlich in der Freizeit betrieben und ich habe daraus auch keine Einnahmen.
Deshalb würde ich mich über einen Beitrag zur Finanzierung von Anwaltskosten freuen, etwa per Paypal:
Spenden geht natürlich auch per Überweisung: Kontoinhaber: Sebastian Müller IBAN: DE66120300001008223735 DKB Berlin
So eine Kleindemo vor einer Halle im Landkreis könnte auch das Vorbild für einen nicht ganz ernst gemeinten Heimatfilm sein. Da gibt es durchaus Charaktere die ein Autor und Regiseur fein zeichnen könnte: Den bruddelnd konservativen Anti-Gemeinderat, den urbanen Aktivisten mit dem Megaphon, den linken Umweltschützer mit langen Haaren der in der Stadt arbeitet und den lokalen Hotelier im dicken SUV.Und irgendwie zeigen sich darin auch wie in einem Mikrokosmos die Konflikte die wir gerade als Gesellschaft austragen.
Etwa 10 Leute waren zu der Demo in Wittnau vor der Gallushalle gekommen, immerhin auch eine Polizeistreife, die sogar mein Geburtsdatum und Ort wissen wollte. Es war also eine richtige Demo.
Bezeichnend war auch die Art, wie die Leute dort damit umgingen: Herr Buttenmüller bruddelte beim Vorbeilaufen irgendwas, was wie „Gesocks“ klang, ein örtlicher Hotelinvestor fuhr im Diesel SUV vor, sagte nichts und der smarte Bürgermeister von Merzhausen Christian Ante, immerhin Landratskandidat, unterhielt sich doch ganz nett mit uns. Nicht ohne die Bemerkung, das man im Landkreis als Verwaltung ja recht Demounerfahren sei.
Da waren auch einige örtliche Grüne, die es aber nicht gut fanden, dass es in der Demo Anmeldung nicht nur um Windkraft ging, sondern auch den Umgang des Landkreis mit Demonstrationen, was man aber nicht thematisieren sollte, denn „wir haben eine gute Zusammenarbeit“.
Nun ist es so, dass diese Fragen zwar in der Verbandsversammlung der VG Hexental: Au, Horben, Merzhausen, Sölden, und Wittnau besprochen wird, weil diese für die Vorbereitung der Bauleitplanung zuständig ist, der eigentliche Beschluß eines Bebauungsplans, dann aber – soweit verstehe ich das – dem örtlichen Gemeinderat obliegt. Der kann dann im Rahmen der Regeln auch entscheiden, wenn eine Gemeinde dagegen ist. Übrigens entsendet jede Gemeinde den Bürgermeister und je 1000 Einwohner:innen einen Gemeinderat. Man braucht hier nicht wirklich gendern, dem Gremium gehören nur zwei Frauen an, da war nur eine. Auch die Zuschauerbestuhlung war einigermaßen gefüllt.
Drinnen in der Sitzung war dann Windkraft, das einzige richtige Thema. Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbands saß vorne, neben ihm Delegierte Gemeinderäte und Bürgermeister und Lukas Schuwald von Regiowind und Helge Srowig von der Badenova. Beide trugen mit einer Präsentation vor.
Nun gibt es nicht nur mögliche Flächen auf dem Illenberg, sondern auch an einer Reihe anderer Orten im Bereich der VG Hexental. Das schöne ist in Baden-Württembergt gibt es keine festen Abstandsregeln, lediglich die Lärmwerte definieren ungefähre Abstände, da das Windrad 100 Dezibel am Rotor macht:
Wohnen im Außenbereich: 450 m
Allgemeine Wohngebiete: 650 m
Reine Wohngebiete: 900 m
Kurgebiete, Krankenhäuser: 900 m
Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass das Hotel „Luisenhöhe“ nicht als Kurgebiet zählt, sondern als Wohngebiet. Daneben gibt es weitere Ausschlußkritierien: Etwa FFH-, Wasserschutzgebiete. Wobei man nicht im Bereich der Quellen bauen darf.
Wenn man dann diese Kriterien über die unterschiedlichen Flächen drüber laufen lässt, dann kommt man zu diversen Ergebnissen. So sei der Schönberg auf Hexentaler Gemarkung etwa bei Ebringen, schwierig. Auch der Horner Felsen, der sogennante Taubenkopf in Richtung Kybfelsen sei auf der Gemarkung des Hexentals schwierig, hier würde sich eher eine Bebauung der Fläche auf Freiburger Gemarkung anbieten. Der Kreuzkopf sei zu nah an Günterstal dran.
Quelle Repräsentation 17.9.23 in der Sitzung VG Hexental
Einigermaßen geeignet ist der Illenberg: Es gibt keine Schutzgebiete, keine Wohnbebauung und die Luisenhöhe ist als normales Wohngebäude zu bewerten. Auch gut geignet sei der Kohlernkop: Hier gäbe es keine Problem mit Wohngebiet, aber Wasserschutz, FFH. Daher könnte diese Fläche in den Regionalplan kommen, allerdings sei die Fläche nur mittelmäßig Windhöfig.
Auch gingen etwa eine Anlage auf dem Forlenberg oder dem Steineck.
Ausgeschlossen sei das Hörnle, da hier in 200 m Wohngebäude wären.
Spannend sind aber auch die rechtlichen Rahmen unter denen das ganze stattfindet. Bis 2025 müßen die Regionalverbände 2% der Fläche für Windkraft ausweisen. Aktuell hat die VVG Hexental keinen Teilflächennutzungsplan für Windenergie und Standorte liegen im Außenbereich, daher wären sie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert.
„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (…) Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie (…) dient,…“
Übrigens stehen da auch die Regelung für Kernkraftwerke und Flächensolaranlagen drin.
Nun kann es sein, dass es aufgrund der Flächenausweisung durch den Regionalverband dann eine enterprivilegierung gibt. Aber das sei nicht schlimm, denn entweder ändern sich dann die Gesetze oder aber die örtliche Gemeinde macht eine „isolierte Positiviplanung“, sprich sie ändert einfach den Bebauungsplant, damit eine solches Kraftwerk möglich ist.
Präsentation 17.9.23
Das könnte am Illenberg der Fall sein, da diese Fläche im Moment nicht in der Suchkulisse des Regionalverbands drin ist, aber eben durchaus gut geignet, weil es keine Schutzgebiete gibt und eine sehr windhöffige Lage. Wenn ich die Präsentation richtig lese dan wäre da in 160 m Höhe eine Winleistungsdichte von 660 bis 1600 W denkbar.
Die mittlere Windleistungsdichte ist ein meteorologischer Parameter, der sich aus den an einem Standort auftretenden Windgeschwindigkeiten in der entsprechenden Häufigkeit und der Luftdichte berechnet.
Gezeigt wurden auch Visualisierungen wie das dann aussehen würde – dazu gab es dann auch Nachfragen, ob die etwas realistisch wären und nicht zu klein – offensichtlich kursieren da auch ganz andere Bilder. Aber Herr Srowig konnte versichern, sie visualiersten immer wieder und man könnte das auch mit den Bildern von anderen Projekten vergleichen.
Übrigens seien die neuen E-160 Winkraftanlagen von Enercon insgesamt etwa 246 m hoch und brächten 12 Mio kWh im Jahr. Im Vergleich eine E-70 mit nur 133 m Höhe, bringt nur 2,5 Mio kWh pro Jahr, daher doppelte Höhe, vierfache Leistung.
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