Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW

Zur Zeit wird von verschiedenen Stellen darüber diskutiert, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg novelliert werden soll. Dabei hat die neue Landesregierung zum teil wohl auch im Sinn die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken.

In diesem Zusammenhang wird auch darüber diskutiert wie der Paragraph der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung (§41a) regelt  verändert werden könnte.

Bereits jetzt ist Baden-Württemberg mit dieser Regelung vorbildlich und hat eine besserer rechtlicher Rahmen als die meisten Bundesländer. Die breite Strukturen an Jugendgemeinderäten und anderen Jugendbeteiligungsmodellen in unserem Bundesland ist Zeugniss davon. So ist Baden-Wüttemberg das Bundesland mit über 80 Jugendgemeinderäten, einem Jugendgemeinderatsdachverband, zahlreichen unterschiedlichen Beteiligungsformen, projektbezogener Jugendbeteiligung, …

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bietet schon heute zahlreiche Möglichkeiten (Jugend)beteiligung zu realisieren! Siehe dazu auch den Hinweis auf den Artikel von Yvonne Müller unten. „Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW“ weiterlesen

Kultur und Demokratie

Ein erstaunliches Demokratieverständniss offenbart die Kulturliste in ihrer letzten Pressemitteilung zur OB Wahl in Freiburg: „

In diesem Falle wäre die Kulturliste für die Verschiebung oder Absage der Wahlen gewesen. Die anfallenden Kosten der Wahl hätte man dann besser in die Kultur gesteckt“.“
Sehr interessant: wenn einem die Kandidaten nicht passen oder nicht passt was bei der Wahl raus kommt, dann doch lieber die Wahl absagen. Salomon forever?
Aber hinter dieser Äußerung entblößt sich doch ein bedenkliches Demokratieverständnis. Man fragt sich ob Kultur in Freiburg besser dran wäre wenn es einen Provinzfürsten gäbe der sich das Theater als fürstliche Unterhaltungseinrichtung hielte und nicht einen Oberbürgermeister mit einem Stadttheater…