Zur Zeit wird von verschiedenen Stellen darüber diskutiert, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg novelliert werden soll. Dabei hat die neue Landesregierung zum teil wohl auch im Sinn die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken.
In diesem Zusammenhang wird auch darüber diskutiert wie der Paragraph der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung (§41a) regelt verändert werden könnte.
Bereits jetzt ist Baden-Württemberg mit dieser Regelung vorbildlich und hat eine besserer rechtlicher Rahmen als die meisten Bundesländer. Die breite Strukturen an Jugendgemeinderäten und anderen Jugendbeteiligungsmodellen in unserem Bundesland ist Zeugniss davon. So ist Baden-Wüttemberg das Bundesland mit über 80 Jugendgemeinderäten, einem Jugendgemeinderatsdachverband, zahlreichen unterschiedlichen Beteiligungsformen, projektbezogener Jugendbeteiligung, …
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bietet schon heute zahlreiche Möglichkeiten (Jugend)beteiligung zu realisieren! Siehe dazu auch den Hinweis auf den Artikel von Yvonne Müller unten. „Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW“ weiterlesen