Nach nur 8 1/2 Wochen Bearbeitungszeit kam bei mir am letzten Montag ein Schreiben der Stadtverwaltung, bzw. des Garten- und Tiefbauamtes an. Die Stadt lehnt die Aufstellung eines Parklets vor dem Cafe Auszeit in der Moltkestraße ab.
Möglicher Lärm, möglicher Vandalismus, der Eindruck es könne sich um eine Ausßenbewirtungsfläche handeln, aber auch das es nur wenige Menschen nutzen können und der hohe Parkdruck im Quartier sind die gennanten Gründe. Parklets sollten auch nur von Anwohnergruppen, möglichst mit Zustimmung aller Anwohndenen (wie genau diese Zustimmung nachgewiesen werden soll, hat die Stadtverwaltung nicht formuliert), aufgestellt werden.
Die Ablehnung
Leider ist diese Ablehnung so total formuliert, das es aus meiner Sicht wenig Sinn macht, etwa an einer anderen Stelle in der Stadt nochmal ein Parklet zu beantragen. Parkdruck herrscht in Freiburg in fast jedem Quartier – außer vielleicht im Gewerbegebiet Hochdorf. Lärm und Vandalismus können immer aufreten und sicher sein, das es alle Anwohner gut finden kann man nie. Man hat aus meiner Sicht einfach mal alles was man so an Gegenargumenten sammeln konnte aufgeschrieben, selbst wenn diese wiedersprüchlich wären.
„Ab voraussichtlich dem 05. März 2018 werden mit Kameras ausgestattete Autos der CycloMedia Deutschland GmbH die Stadt Freiburg befahren und systematisch abfotografieren. Die Befahrung erfolgt im Auftrag der Stadt (…) In den entstehenden Bildern werden alle Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch nach dem aktuellen Stand der Technik unkenntlich gemacht (verpixelt). Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet ist derzeit nicht beabsichtigt. CycloMedia ist darauf spezialisiert, großräumige und systematische Abbildungen der Umgebung auf Grundlage von Cycloramas (360 Grad-Panoramabilder) anzubieten.“
Das war bereits das zweite Mal nach 2015, das eine solches Abfotographieren unserer Stadt erfolgte. Grundsätzlich halte ich das für gut. Es gibt viele Anwendungsbereiche für die Bilder aus dem Straßenraum oder von der Straßenperspektive einen Mehrwert böten. Zum Beispiel kann der Fahrer des Rettungswagens vor der Abfahrt einen Blick auf das Haus oder den Eingang werfen und damit die Adresse mit dem Notfall besser finden. Gerade in unübersichtlichen Stadtteilen wie St. Georgen, wo es ja diverse Hinterhäuser gibt und die auch oft schlecht ausgeschildert sind, wäre das eine Erleichterung.
Jetzt habe ich die Antwort der Stadtverwaltung. Sie plant zwar
„noch in diesem Jahr das 3D-Stadtmodell der Stadt Freiburg i. Br. auch in texturierter Form im lnternet zu veröffentlichen. Zudem ist beabsichtigt, das 3D-Stadtmodell in der Detailierungsstufe LOD 1 als „Open Government Data“ als Download zur Verfügung zu stellen.“
Aber eben keine Bilder wie das etwa durch Dienste wie „Google Street View“ geschieht. Das hat laut Verwaltung zwei Gründe, zum einen:
„Die Daten der ‚Firma Cyclomedia werden der Stadt Freiburg mit einer nicht exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungslizenz zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist die Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung der Daten in jeglicher Weise zu Gunsten Dritter untersagt.“
Das ist schon ein Hammer: Die Stadt Freiburg gibt Steuergelder aus für eine Erhebung von Daten und hat dann nicht mal die Hoheit über diese. Schließlich ist das Unternehmen ja im Auftrag der Stadt durch die Straßen gefahren udn hat sich das bezahlen lassen. Interessant wäre zu wissen, ob es an anderer Stelle auch solche Lizenzen gibt. Und weshalb man das tut und somit künftige Nutzungen, an die man noch garnicht gedacht hat, verhindert…
Der zweite Punkt ist dann:
Daneben erschweren auch datenschutzrechtliche Belange derzeit eine Zurverfügungstellung oder Veröffentlichung im Internet.
Das finde ich wenig Überzeugend, bereits nach der Erhebung werden Gesichter und Kfz Kennzeichen verpixelt. Ggf. kann man etwa die Auflösung reduzieren und ich sehe auch durch diese Fotos nichts, was ich nicht einfach durch Laufen durch die Stadt auch sehen könnte.
Auch hat das Landgericht Köln Urteil v. 13.01.2010, Az. 28 O 578/09 geurteilt, das es sich zwar um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handeln könnte, aber bei einem reienen Foto von der Fassade eines Hauses, dieser Eingriff so gering sei, das er hinzunehmen ist.
Als derartiges individualisierendes Merkmal reicht jedoch nicht bereits die Angabe der Adresse des abgebildeten Hauses aus. Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 – Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 – Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837). Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (BGH GRUR 2009, 1089, 1090).
Auch meine Anregung Antworten auf LIFG Anfragen zu veröffentlichen, will die Stadtverwaltung nicht nachkommen.
Damit man Digital und Innovativ wird muß man viele Schritte gehen.
Bewertung: Der neue Oberbürgermeister hat groß mehr Digitaliserung versprochen. Mit so einer Antwort und der Haltung, die darin zum Vorschein kommt, wird es aber sicher nicht mehr Digitalisierung geben. Fotos von Straßen haben viele, legitime Anwendungen, die Daten wurden mit unseren Steuergeldern erhoben und sollten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Zur Zeit wird von verschiedenen Stellen darüber diskutiert, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg novelliert werden soll. Dabei hat die neue Landesregierung zum teil wohl auch im Sinn die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken.
In diesem Zusammenhang wird auch darüber diskutiert wie der Paragraph der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung (§41a) regelt verändert werden könnte.
Bereits jetzt ist Baden-Württemberg mit dieser Regelung vorbildlich und hat eine besserer rechtlicher Rahmen als die meisten Bundesländer. Die breite Strukturen an Jugendgemeinderäten und anderen Jugendbeteiligungsmodellen in unserem Bundesland ist Zeugniss davon. So ist Baden-Wüttemberg das Bundesland mit über 80 Jugendgemeinderäten, einem Jugendgemeinderatsdachverband, zahlreichen unterschiedlichen Beteiligungsformen, projektbezogener Jugendbeteiligung, …
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bietet schon heute zahlreiche Möglichkeiten (Jugend)beteiligung zu realisieren! Siehe dazu auch den Hinweis auf den Artikel von Yvonne Müller unten. „Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW“ weiterlesen
„Die für Bildung zuständigen Ämter werden im Dezernat II von Bürgermeisterin Gerda Stuchlik konzentriert, in dem bereits das Amt für Schule und Bildung und weitere Bildungseinrichtungen zusammen gefasst sind. Insbesondere das Themenfeld der frühkindlichen Bildung und Betreuung (d.h. Kinder im Vorschulalter) wird heute mehr und mehr als Bildung statt als Betreuung verstanden, weil sich das Profil der Kindergärten, Kitas und der Einrichtungen für Kinder von 0 – 3 Jahre tiefgreifend in Richtung Bildung verändert hat. Dem soll die Eingliederung dieses Sektors in das Schul- und Bildungsdezernat Rechnung tragen.„ Pressemitteilung der Stadt Freiburg, Quelle: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1226446_l1/index.html
Endlich bekommt Freiburg eine Bürgermeisterin für alle Jugendfragen. Was ich schon lange gefordert habe: die Zusammenführung der Bereich Bildung (Amf für Schule und Bildung) und Jugendhilfe (Jugendteil des Sozial- und Jugendamtes) wird nun durch die große Dezernatsumtrukturierung war. „JugendbürgermeisterIn für Freiburg“ weiterlesen
Seit einigen Wochen schlagen die Kürzungen im Fach Politikwissenschaft Wellen an der PH. Von einstmals 44 Semester Wochen Stunden werden durch Weggang der Stelleninhaber, Pensionierung, Einsparungen, etc… im kommenden Semester nur noch 11 SWS übrig bleiben! In dieser Angelegenheit habe ich ja bereits einen Brief an die Freiburger Landtagsabgeordneten geschrieben.
Heute erreichte mich eine weitere Hiobsbotschaft, als ich noch im Stadtrat war hatte ich mich ja bereits mit dem Thema befasst, inzwischen kam auch ein Antwortschreiben der Verwaltung auf den Brief der Studierenden, wegen des Erhalts des Kultur Cafes (KuCa).
Eindeutig nimmt darin die Verwaltung Stellung, dass sie der Erhalt des KulturCafes in der jetzigen Unterbringung oder an einem anderen Campus nahen Standort nicht interessiert. Scheinbar ist auch der Rektor nicht oder nur schlecht über den Vorgang informiert.