Antwort vom Innenministerium

Vor einigne Wochen habe ich an das Innenministerium geschrieben, in dem ichden Innenminster gebeten hatte, sich um die Personalsituation im Rettungsdienst zu kümmern.

Inzwischen kam die Antwort:

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Leider so ein Lala Brief.

Nachdem am Samstag auch noch ein Artikel in der Badischen Zeitung erschien, der leider voller sprachlichen Unklarheiten ist, habe ich mich entschlossen diesen Brief, der eigentlich zeigt das es auf der politischen Ebene noch nicht so richtig angekommen ist, was dieser Personalmangel bedeutet.

Zum Artikel in der Badischen Zeitung: Dort wird der Begriff Rettungs- und Krankenwagen synonym verwendet. Das mögen sie im allgemeinen Sprachgebrauch durchaus sein, sie sind es aber in der Fachsprache nicht.

Siehe dazu auch den Wikipedia Artikel: „Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren. Eine umgangssprachliche, aber unpräzise Bezeichnung ist die Abkürzung Sanka für Sanitätskraftwagen. Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW), der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie der Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist.”

Zudem sind darin auch fachlich falsche Aussagen: „Denn die letzten Rettungssanitäter beendeten 2015 ihre Ausbildung. Sie dürfen übergangsweise noch weiter Krankenwagen fahren und können sich weiterqualifizieren.”
Rettungssanitäter gibt es weiterhin, die Ausbildung hat sich vom Umfang her nicht geändert. Diese Personen sind wie auch schon seit den 1980er Jahren als verantwortliche Person auf dem Krankenwagen, dem Fahrzeug zum qualifizierten Krankentransport, eingesetzt. Es handelt sich dabei in Freiburg zum Teil um FSjler*innen. „Antwort vom Innenministerium“ weiterlesen

Videoüberwachung durch VAG Rechtswidrig

 

G Kamera in der Freiburger Innenstadt
Eine VAG Kamera in der Freiburger Innenstadt, und hier gibts noch mehr

 

Wenn man von einer langen Reise kommt, dann sammelt sich daheim viel alte Post an. So auch ein Schreiben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Innenministerium. Es ging da um meinen Schriftwechsel bezüglich der Überwachung von Straßenbahnen und Haltestellen mit Videokameras der VAG. Meine Briefe, (und die Antworten der VAG) diesbezüglich sind alle vom Frühjahr 2009 aber scheinbar haben die Leute da viel zu tun.

Frage war damals bezüglich der Überwachung durch Kameras der VAG sowohl in den neuen Combinos als auch auf Bahnhöfen, wie z.B. dem gesammten Bereich des Bertholdsbrunnens. Soweit ich es lese ist die Überwachung innerhalb der Bahnen wohl rechtens und auch verhältnismäßig. Allerdings nicht die Überwachung ganzer Straßenkreuzung und des Umfeldes von Haltestellen. Als ich diesen diesen Briefverkehr geführt habe war ich damals zwar Stadtrat, aber die Briefe gingen als einfacher Bürger zunächst an den Landesdatenschutzbeauftragten, der sich zunächst nicht zuständig wähnte und dann an das Innenministerium.

Ich bin gespannt wie die VAG reagiert.

Update: inzwischen berichtet auch die Badische Zeitung mit einem Artikel und einem Kommentar zu dem Thema

Update 2: Und nun auch lawblog.de „Videoüberwachung durch VAG Rechtswidrig“ weiterlesen