Antrag an die Grüne MV: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler

Ich bin ja auch Mitglied der Freiburger Grünen und habe heute folgenden Antrag die Mitgliederversammlung gestellt, der Angesichts der Tatsache das ein 28 Jähriger die SPD Freiburg führt und die Linke Liste auch eine Jugendprimaries macht, dringlich nötig ist:

Freiburg, den 14/10/13

Antrag an die Mitgliederversammlung
hier: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

„Die vorschlagenden Versammlungen werden beauftragt, Verfahren für die Kandidat_Innenfindung und für die Vorschlagsliste für die Kommunalwahl 2014 zu wählen, die sicherstellen, dass auf der Kommunalwahlliste Personen vertreten sind, die sowohl durch ihr Alter als auch ihre Interessenschwerpunkte geeignet sind, die Anliegen von Jugendlichen unter 27 Jahren und junger Erwachsener in den Gemeinderat zu tragen. Dies gelte unabhängig vom gewählten Verfahren für das zustande kommen einer Vorschlagsliste.“

Begründung:

Die Grün-Rote Mehrheit im Landtag hat beschlossen, das passive Wahlrecht für die Kommunalwahl auf 16 Jahre herabzusetzen. Dies ist ein Teil der umfassenden Strategie zur Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.

weniger Grau in den Gemeinderat

Die obige Forderung erfüllt auch die im Grünen Grundsatzprogramm erwähnte „jugendgerechte Politik von morgen“, bei der Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung haben. Außerdem sorgt ein solches personelles Angebot zwangsläufig für die seit langem geforderte Nachfolge von U40 im Gemeinderat.

„Antrag an die Grüne MV: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler“ weiterlesen

Wahlrecht ab 16 und Gehirnentwicklung

Die Landesregierung hat angekündigt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl von 18 Jahren auf 16 Jahren abzusenken. Zahlreiche Jugendorganisationen, wie die Jusos, der Landesjugendring oder der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg haben in ihren Reaktionen diese Entscheidung begrüßt.

Erstaunlicherweise begann aber dann in den Kommentarspalten einiger Zeitungen, die zu diesem Thema berichteten, empörte Dikussionen: „Wählen ab 16, Auto fahren ab 17, volle Rechte ab 18, aber bis 21 Jugendstrafrecht!“ (Kommentar in der Stuttgarter Zeitung online vom 5.11.2012 11:53)Ähnlich geartete Kommentare finden sich auch unter einem weiteren Artikel der Stuttgarter Zeitung, der zu diesem Thema berichtet.

Ähnliches findet sich auch im Kommentar einer 16 Jährigen BZ Autorin (!) in der Badischen Zeitung: „Mitten in ihrer Selbstfindungsphase sollen diese jungen Leute also wirklich die große Verantwortung übernehmen, mit ihrer Stimme bei einer Bundestagswahl die Geschicke des Landes mitzubestimmen? Das kann es nicht sein.“

Obwohl einige dieser Beiträge durchaus so formuliert sind, das man teilweise auch am Wahlrecht für über 18 Jährige zweifelt, möchte ich dennoch auf dieses Argument eingehen. Eine ähnliche Debatte tobt seit einigen Jahren auch in den USA, wo besonders zwei Gutachten der Amerikanischen Psychologischen Vereinigung (APA) als wiedersprüchlich herangezogen werden. In einem Gutachten zum Fall Roper vs Simmons hat die APA ausgeführt warum, nach ihrer Expertise die Todesstrafe nicht für Verbrecher verhängt werden sollte, die jünger als 18 Jahre sind.

Insbesondere führt die APA in ihrem Gutachten aus:

„At ages 16 and 17, adolescents, as a group, are not yet mature in ways that affect their decision-making.
Behavioral studies show that late adolescents are less likely to consider alternative courses of action, understand the perspective of others, and restrain impulses. Delinquent, even criminal, behavior is characteristic of many adolescents, often peaking around age 18. Heightened risk-taking is also common. During the same period, the brain has not reached adult maturity, particularly in the frontal lobes, which control executive functions of the brain related to decision-making.“

Dafür führt sie sodann eine Reihe von Neurobioglogischen und Sozialpsychologischen Faktoren auf: Die Wahrscheinlichkeit für gefährliches Verhalten (ungschützer Sex, Todesrate, die Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen zu begehen) sind alle rund um das 17. Lebensjahr am größten und sinken dann wieder. Einige Studien gingen sogar soweit zu behaupten, dass die Beteiligung an illegalem Verhalten geradezu normativ sei. Während das Verhalten der Peer Gruppe einen sehr großen Einflauss auf die jungen Erwachsenen und Jugendlichen hat.

Gleichzeitig hat die APA aber in einem Gutachten für eine frühereEntscheidung des Amerikanischen Verfassungsgerichts argumentiert, dass Jugendliche bereits ab 14 Jahren in der Lage sind, eigentständig darüber zu entscheiden, ohne ihre Eltern informieren zu müßen, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht. (Hodgson vs Minnesota)

Hier führte die APA aus: „[B]y age 14 most adolescents have developed adult-like intellectual and social capacities including specific abilities  outlined in the law as necessary for understanding treatment alternatives, considering risks and benefits, and giving legally competent consent.“

Also während Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage sein sollen Handlungen und Entscheidungen ausreichend abzuwägen, die sie zum Begehen eines Verbrechens animieren, sollen sie dazu in der Lage sein nun über Abtreibung oder nicht zu entscheiden. Das wäre zunächst ja mal ein Wiederspruch, oder?

Aber: „Studies that have examined logical reasoning abilities in structured situations and basic information-processing
skills, for instance, have found no appreciable differences between adolescents age 16 and older and adults; any gains
that take place in these domains during adolescence occur very early in the adolescent decade, and improvements after this age are very small (Hale, 1990; Kail, 1997; Keating, 2004; Overton, 1990).“ (Zitat stammt aus dem gleichen Artikel wie oben)

Während also die Entscheidungen ein Verbrechen zu begehen meist spontan, beinflusst von Gleichaltrigen und ohne über die Konsequenzen nachzudenken gefällt werden, so gehen in der Regel Wahlentscheidungen zumindest eine längere Phase des Bewußten oder unbewußten Nachdenkens und der Möglichkeit sich mit unterschiedlichen Personen (Peergroup, Eltern, andere Erwachsene, …) darüber auszutauschen und weitere Informationen einzuholen. Es handelt sich also um einen Prozess bei dem eher die im zweiten Gutachten angesprochenen Argumente zählen würden.

Wenn man also die generelle kognitive Kapazität von 10 bis 30 Jahren misst ergibt sich in etwas das folgende Bild:

„Wahlrecht ab 16 und Gehirnentwicklung“ weiterlesen

Salomon 2010 – Keine Experimente

Salomon 2010 - keine Experimente!
Salomon 2010 - keine Experimente!

Nächstes Jahr gibt es wieder OB Wahlen und egal wer auch kandidieren wird, Dieter Salomon tritt auch wieder an! Und um die Stimmung wiederzugeben, schlage ich das obige Wahlplakat vor. Damit können Freiburgs Grüne zeigen, das es auch die nächsten acht Jahre genauso weiter gehen soll wie jetzt. „Salomon 2010 – Keine Experimente“ weiterlesen

Zuschrift

Soeben bekam ich die Email eines Wählers, der mich informierte wen er auf der Junges Freiburg Liste gewählt habe:

junges freiburg
3 stimmen für theresa glünkin, weil sie jung ist und schülersprecherin, das kann auch schonmal ausreichen
3 stimmen für jonas tesfai, weil er mich auf dem foto an einen bekannten erinnert hat
3 stimmen für anne lauck und
3 stimmen für anne hubrecht, weil sie beide kein foto in der kandidatenliste auf der homepage des jungen freiburg haben, stattdessen ein orangenes knuddeltierchen abgebildet ist, und ich mir sehr gut vorstellen kann, dass diese zwei knuddeltierchen sich im gemeinderat ausgezeichnet machen würden. vielleeicht könnten sie hier in freiburg unterstützerinnen meiner anti-nena-kampagne werden (ja, das ist die, die diese netten gezeichneten fleckenzwerge ind einer waschmittelwerbung vernichtet hat) und weil sie beide anne heissen

Nun dann es stimmt mich positiv und ich erhoffe wir weitere Zuschriften dieser Art.