Wie bringt man 16 und 17 Jahre alte Menschen zum Wählen?

Warum ist die Wahlbeteiligung der 16 und 17 Jahre alten Wähler in großen Städten in Baden-Württemberg so unterschiedlich?

wahlbeteiligung
Die Daten stammen von: Städtetag Baden-Württemberg (2014): Städterückmeldungen auf Städtetagsrundschreiben R24249/2014 vom 21.05.2014. Abgerufen am 29.05.2015 unter: http://www.jbw.de/fileadmin/Bildmaterial/News/Wahlbeteiligung_der_16-_und_17-Jaehrigen_bei_der_GR-Wahl_2014.pdf

Warum gehen im gleichen Bundesland in der Universistätsstadt Freiburg ca 16 % mehr der 16 und 17 Jährigen wählen und was kann man Gemeinden raten um die Wahlbeteiligung dieser Zielgruppe zu erhöhen?

Damit setze ich mich in einem Wettbewerbsbeitrag für die Stiftung der Rechte zukünftiger Generationen auseinander, den ich zusammen mit Urs Unkauf und Philipp Oser geschrieben habe.

Wir haben uns zunächst die Aktivitäten in zwei Städten mit hoher Wahlbeteiligung (Freiburg und Esslingen) und dann die in Städten mit niedriger Wahlbeteiligung (Konstanz und Karlsruhe) angeschaut. Dabei sind unsere Grundannahmen:

1. Politische Mobilisierung kann die Wahlbeteiligung junger Menschen erhöhen.

2. Die Wahlbeteiligung junger Wähler steigt, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren im Wahlkampf eine Rolle spielt/spielen:
a) Jugendpolitisch ‚relevante‘ Themen,
b) Bildungsangebote,
c) ‚Junge Kandidaten‘.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, wurden von uns hierzu unterschiedliche Methoden der Datenerhebung verwendet. Diese reichen von der Analyse relevanter Dokumente (zum Beispiel Wahlprogramme, Wahlberichterstattung in Print- und Onlinemedien, Wahlanalysen) über nicht-standardisierte Telefonbefragungen mit Experten aus beteiligten Organisationen, zum Beispiel von der Jugendarbeit, öffentlichen Behörden, den Parteien, Wählervereinigungen, Fraktionsmitarbeitern oder lokalen Medienvertretern. Aus der Analyse dieser Fallstudien haben wir abschließend Empfehlungen für kommunale Handlungsstrategien entwickelt, die Kommunen, politische Organisationen und die Zivilgesellschaft dabei unterstützen sollen, die Wahlbeteiligung junger Menschen zu steigern.

Deshalb meinen wir: Es scheint an einer Vielzahl von Faktoren zu liegen  und das Bemühen der ‚ganzen Stadt‘ nötig zu sein, um junge Menschen zum Wählen zu motivieren. Es ist interessant, dass in den beiden Städten mit hoher Wahlbeteiligung die maßgeblichen Träger der Mobilisierung lokale Akteure mit großer Vernetzung und vielen Beziehungen in die Zivilgesellschaft waren (vgl. Jugendbüro in Freiburg und Stadtjugendring in Esslingen).

Und ganz klar: Es ist möglich die Wahlbeteiligung junger Menschen in einer Gemeinde zu steigern!

Es liegt an den Trägern der (politischen) Jugendbildung, also den Jugendbüros der Gemeinden, der Landeszentrale für politische Bildung, den freien und verbandlichen Trägern der Jugendarbeit, eine größtmögliche Zahl junger Menschen möglichst persönlich zu kontaktieren und ihnen dabei die Bedeutung der Kommunalwahl deutlich zu machen bzw. sie zum Wählen zu motivieren.

Ein gutes Beispiel sind die vom Freiburger Jugendbüro durchgeführten Schulbesuche und Aktionstage. Dies kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln und in Zusammenarbeit mit den Schulen geleistet werden. Der Esslinger ‚Wahlbus‘ kann ebenfalls als ein Beispiel dafür angeführt werden, wie junge Menschen mit geringem Mitteleinsatz zur Wahlteilnahme aktiviert werden können.

Foto vom Wahlaktionstag des Freiburger Jugendbüros im Rathaus. Quelle: http://16plus.freiburgxtra.de/wp-content/uploads/2014/05/JBW-Waehlen16+_2842.jpg Mehr Informationen: http://16plus.freiburgxtra.de/

Es liegt an den politischen Parteien, junge Kandidaten auf Listenplätzen zu platzieren, auf denen sie auch eine aussichtsreiche Wahlchance haben.

Es liegt dann an lokalen Akteuren aus dem politischen Umfeld (Parteien, Me-dien, Jugendverbänden, Bürgervereinen etc.), Themen, die junge Menschen inte-ressieren, öffentlich zu diskutieren.

„Wie bringt man 16 und 17 Jahre alte Menschen zum Wählen?“ weiterlesen

Wie geht das Sainte-Laguë Verfahren zur Sitzverteilung? Welches bei der Kommunalwahl 2014 zur Anwendung gelangt

Nachdem ich es selbst nicht verstanden hatte und mir aber überlegen mußte wie ich meinen Schülern das Verfahren zur Sitzverteilung bei der Kommunalwahl nach Sainte-Laguë erklären könnte, habe ich mir mal ein kleines Erklärvideo gedreht: http://youtu.be/VTNp0Fi0gx4

Vielen Dank an meine Mutter, die auch zum ersten mal die Video Funktion in ihrem Handy ausprobiert hat.

Sicher kein Video so geil wie den Werbefilm von Junges Freiburg, aber doch sehr nützlich.

Zum Wahlverfahren hat die Landeszentrale für politische eine Online-Simulation im Netz stehen: http://simulation.waehlenab16-bw.de/

Und sie haben auch eine kleine Excel Tabelle, mit der man das Offline machen kann. Die Anleitung des netten Herrn Templ: „Wenn Sie in Zeile 4 die Stimmen eingeben, die die jeweiligen Listen erhalten haben und in Zelle N3 die Zahl der zu vergebenden Sitze, dann können Sie die auf die einzelnen Listen entfallenden Mandate errechnen.“

Auszählung Kommunalwahl (xlsx Datei)

Das Verfahren nach Sainte-Laguë ist wenn man es einmal verstanden hat recht bestechend, es ist auf jeden Fall gerechter als d’Hondt. Gut erklärt wird es auf dem Wikipedia Artikel.

Für die Auswirkungen auf Bundes-Ebene, siehe Tagesschau.de.

 

 

Antrag an die Grüne MV: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler

Ich bin ja auch Mitglied der Freiburger Grünen und habe heute folgenden Antrag die Mitgliederversammlung gestellt, der Angesichts der Tatsache das ein 28 Jähriger die SPD Freiburg führt und die Linke Liste auch eine Jugendprimaries macht, dringlich nötig ist:

Freiburg, den 14/10/13

Antrag an die Mitgliederversammlung
hier: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

„Die vorschlagenden Versammlungen werden beauftragt, Verfahren für die Kandidat_Innenfindung und für die Vorschlagsliste für die Kommunalwahl 2014 zu wählen, die sicherstellen, dass auf der Kommunalwahlliste Personen vertreten sind, die sowohl durch ihr Alter als auch ihre Interessenschwerpunkte geeignet sind, die Anliegen von Jugendlichen unter 27 Jahren und junger Erwachsener in den Gemeinderat zu tragen. Dies gelte unabhängig vom gewählten Verfahren für das zustande kommen einer Vorschlagsliste.“

Begründung:

Die Grün-Rote Mehrheit im Landtag hat beschlossen, das passive Wahlrecht für die Kommunalwahl auf 16 Jahre herabzusetzen. Dies ist ein Teil der umfassenden Strategie zur Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.

weniger Grau in den Gemeinderat

Die obige Forderung erfüllt auch die im Grünen Grundsatzprogramm erwähnte „jugendgerechte Politik von morgen“, bei der Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung haben. Außerdem sorgt ein solches personelles Angebot zwangsläufig für die seit langem geforderte Nachfolge von U40 im Gemeinderat.

„Antrag an die Grüne MV: Grüne Liste attraktiv machen für Jung- und Erstwähler“ weiterlesen

Wahlrecht ab 16 und Gehirnentwicklung

Die Landesregierung hat angekündigt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl von 18 Jahren auf 16 Jahren abzusenken. Zahlreiche Jugendorganisationen, wie die Jusos, der Landesjugendring oder der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg haben in ihren Reaktionen diese Entscheidung begrüßt.

Erstaunlicherweise begann aber dann in den Kommentarspalten einiger Zeitungen, die zu diesem Thema berichteten, empörte Dikussionen: „Wählen ab 16, Auto fahren ab 17, volle Rechte ab 18, aber bis 21 Jugendstrafrecht!“ (Kommentar in der Stuttgarter Zeitung online vom 5.11.2012 11:53)Ähnlich geartete Kommentare finden sich auch unter einem weiteren Artikel der Stuttgarter Zeitung, der zu diesem Thema berichtet.

Ähnliches findet sich auch im Kommentar einer 16 Jährigen BZ Autorin (!) in der Badischen Zeitung: „Mitten in ihrer Selbstfindungsphase sollen diese jungen Leute also wirklich die große Verantwortung übernehmen, mit ihrer Stimme bei einer Bundestagswahl die Geschicke des Landes mitzubestimmen? Das kann es nicht sein.“

Obwohl einige dieser Beiträge durchaus so formuliert sind, das man teilweise auch am Wahlrecht für über 18 Jährige zweifelt, möchte ich dennoch auf dieses Argument eingehen. Eine ähnliche Debatte tobt seit einigen Jahren auch in den USA, wo besonders zwei Gutachten der Amerikanischen Psychologischen Vereinigung (APA) als wiedersprüchlich herangezogen werden. In einem Gutachten zum Fall Roper vs Simmons hat die APA ausgeführt warum, nach ihrer Expertise die Todesstrafe nicht für Verbrecher verhängt werden sollte, die jünger als 18 Jahre sind.

Insbesondere führt die APA in ihrem Gutachten aus:

„At ages 16 and 17, adolescents, as a group, are not yet mature in ways that affect their decision-making.
Behavioral studies show that late adolescents are less likely to consider alternative courses of action, understand the perspective of others, and restrain impulses. Delinquent, even criminal, behavior is characteristic of many adolescents, often peaking around age 18. Heightened risk-taking is also common. During the same period, the brain has not reached adult maturity, particularly in the frontal lobes, which control executive functions of the brain related to decision-making.“

Dafür führt sie sodann eine Reihe von Neurobioglogischen und Sozialpsychologischen Faktoren auf: Die Wahrscheinlichkeit für gefährliches Verhalten (ungschützer Sex, Todesrate, die Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen zu begehen) sind alle rund um das 17. Lebensjahr am größten und sinken dann wieder. Einige Studien gingen sogar soweit zu behaupten, dass die Beteiligung an illegalem Verhalten geradezu normativ sei. Während das Verhalten der Peer Gruppe einen sehr großen Einflauss auf die jungen Erwachsenen und Jugendlichen hat.

Gleichzeitig hat die APA aber in einem Gutachten für eine frühereEntscheidung des Amerikanischen Verfassungsgerichts argumentiert, dass Jugendliche bereits ab 14 Jahren in der Lage sind, eigentständig darüber zu entscheiden, ohne ihre Eltern informieren zu müßen, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht. (Hodgson vs Minnesota)

Hier führte die APA aus: „[B]y age 14 most adolescents have developed adult-like intellectual and social capacities including specific abilities  outlined in the law as necessary for understanding treatment alternatives, considering risks and benefits, and giving legally competent consent.“

Also während Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage sein sollen Handlungen und Entscheidungen ausreichend abzuwägen, die sie zum Begehen eines Verbrechens animieren, sollen sie dazu in der Lage sein nun über Abtreibung oder nicht zu entscheiden. Das wäre zunächst ja mal ein Wiederspruch, oder?

Aber: „Studies that have examined logical reasoning abilities in structured situations and basic information-processing
skills, for instance, have found no appreciable differences between adolescents age 16 and older and adults; any gains
that take place in these domains during adolescence occur very early in the adolescent decade, and improvements after this age are very small (Hale, 1990; Kail, 1997; Keating, 2004; Overton, 1990).“ (Zitat stammt aus dem gleichen Artikel wie oben)

Während also die Entscheidungen ein Verbrechen zu begehen meist spontan, beinflusst von Gleichaltrigen und ohne über die Konsequenzen nachzudenken gefällt werden, so gehen in der Regel Wahlentscheidungen zumindest eine längere Phase des Bewußten oder unbewußten Nachdenkens und der Möglichkeit sich mit unterschiedlichen Personen (Peergroup, Eltern, andere Erwachsene, …) darüber auszutauschen und weitere Informationen einzuholen. Es handelt sich also um einen Prozess bei dem eher die im zweiten Gutachten angesprochenen Argumente zählen würden.

Wenn man also die generelle kognitive Kapazität von 10 bis 30 Jahren misst ergibt sich in etwas das folgende Bild:

„Wahlrecht ab 16 und Gehirnentwicklung“ weiterlesen

Leserbrief zu KOMMENTAR: Kinder an die Macht, von Leonie Lieberam in der Badischen Zeitung vom 17.11.2012

Ich habe einen Leserbrief zum Thema Wahlalter ab 16 an die Badische Zeitung geschrieben:

Debatte zum Wahlrecht ab 16, KOMMENTAR: Kinder an die Macht, von Leonie Lieberam in der Badischen Zeitung vom 17.11.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich stimme mit der Argumentation ihrer Autorin, gegen ein Wahlrecht ab 16 nicht überein:
Ein Artikel in der einflussreichen Politikwissenschaftlichen Zeitschrift „The ANNALS of the American Academy of Political and Social Science“ berichtet im Januar 2011 unter der Überschrift „Amerikanische 16 bis 17 Jährige sind in der Lage zu Wählen“ über eine Untersuchung zu den Unterschieden im politischen Verhalten zwischen 10 und 30 Jahren. Darin stellen die Autoren fest, dass es zwischen der Altersgruppe der 16 – 17 Jährigen und der der 18 – 20 Jährigen keine relevanten Unterschiede in den Bereichen Wissen über Politik, politische Fähigkeiten, politische Wirksamkeitsempfinden und politischem Interesse gibt.

Aus Verhaltenswissenschaftlichen und Neurobiologischen Studien wissen wir auch, dass die Fähigkeit zum Verarbeiten von Informationen bei den meisten Menschen etwas im Alter von 15 Jahren fertig ausgeprägt ist. Jedoch die Fähigkeiten zur Impulskontrolle und Risikoabschätzung erst mit 21 Jahren voll ausgeprägt sind.
Deshalb ist es durchaus gerechtfertigt wenn Menschen mit 16 Jahren wählen können, denn dafür brauche ich vor allem intellektuelle Fähigkeiten, aber erst mit 17 Jahren Autofahren, erst mit 18 Jahren Alkohol trinken oder in der Bundeswehr dienen, erst ab 21 Mietwagen mieten oder ab 25 Jahren große Motorräder fahren, denn dazu sind die Fähigkeiten zur Risikoabschätzung wichtig.

Wahlentscheidungen trifft man in der Regel nach dem man sich informiert hat (oder informiert wurde), möglicherweise nach Diskussion mit Freunden und Bekannten unterschiedlichen Alters in Ruhe nach mehr oder weniger langem Nachdenken.

In Jeder Lebensphase gibt es wichtigere Dinge um die es sich subjektiv mehr lohnt zu kümmern als Wählen zu gehen: nach der Pubertät und Ichfindung, die Ausbildung oder das Studium mit schwereren Prüfungen, danach einen möglicherweise anstrengenden Arbeitsalltag und die Aufzucht der Kinder.

Jugendliche sind mit 16 Jahren in der Lage Wahlentscheidung treffen zu können und sollten das auch dürfen, die Gründe sie bis 18 warten zu lassen sind fadenscheinig.

Sebastian Müller

Wahlrecht ab 16: Reaktion des Dachverbands der JGR

Nachdem es schon vor dem Wochenende in die Medien geleakt wurde und die Landeseregierung es heute offiziell als Kabinettsvorlage beschlossen hat der Dachverband der Jugendgemeinderäte dies nun auch in einer Pressemitteilung kommentiert.

Pressemitteilung des Dachverbands:

Ja zum Wählen ab 16, aber Jugendbeteiligung ist mehr!

  • „Ohne eine flächendeckende Einführung von Jugendbeteiligung ist dies nur ein erster Schritt!“
  • Beteiligung braucht ausreichend Mittel um funktionieren zu können
  • Es bleibt aber noch viel zu tun für die Landesregierung: Einführung einer Beteiligungspflicht für die Kommunen an allen jugendbetreffenden Fragen

Mehr: 20121106_PM_DVJGRBW_Wahlaltersenkung

Dazu die Pressemitteilung der Landesregierung:

Entwurf für neues Kommunalwahlrecht – 06.11.2012 Die Landesregierung will junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbeziehen. Daher soll jetzt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden (mehr)

Ja und so eine Pressemitteilung kann einen auch von der eigenen Organisationsentwicklung richtig weiter bringen.

Der neue Koalitionsvertrag und Jugendgemeinderäte

das ist ein altes Grünes Wahlplakat aus den 80er Jahren. Quelle Grüner Flickr Stream

Nur einige Punkte zum neuen Koalitionsvertrag, der Grün-Roten Landesregierung, die ich hier zur Kenntnis bringen möchte:

  • Wir werden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung verbindlich verankern. Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich bei allen sie betreffenden Fragen politisch beteiligt werden. Die konkreten Formen der Beteiligung können sehr vielfältig ausfallen.
    Wo Jugendgemeinderäte gebildet werden, sollen sie aber ein Rede- und Antragsrecht erhalten. Wir wollen das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre absenken.
  • Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen fu?r eine Volksinitiative auf Landesebene schaffen:
    Mit der Unterstu?tzung von mindestens 10.000 Bu?rgerinnen und Bu?rgern soll dem Landtag aufgetragen werden können, sich mit einem „Gegenstand der politischen Willensbildung“ zu befassen. Im Weiteren sollen die Hu?rden beim Volksbegehren deutlich abgebaut werden. Wir werden das Unterschriftenquorum absenken, die Eintragungsfrist verlängern und die Sammlung von Unterschriften auch außerhalb von Rathäusern zulassen. Bei Volksabstimmungen u?ber die Änderung von Gesetzen
    soll das Zustimmungsquorum entfallen und bei der Änderung der Landesverfassung soll es abgesenkt werden.
    Ergänzend wollen wir das Petitionsrecht weiterentwickeln und neben den klassischen Petitionsformen die Online-Petition bu?rgerfreundlich ausgestalten.
  • wollen wir die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene stärken und
    bu?rgerfreundlicher gestalten. Bei Bu?rgerbegehren und Bu?rgerentscheiden sollen der Themenkatalog erweitert, die Frist verlängert und die Quoren abgesenkt werden. Auch auf Landkreisebene werden wir diese Verfahren einfu?hren, ebenso die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte.
    Wir wollen, dass die jungen Menschen in Baden-Wu?rttemberg positive Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten machen. Deshalb befu?rworten wir, dass die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und sich finanziell selbst verwalten (S. 61) „Der neue Koalitionsvertrag und Jugendgemeinderäte“ weiterlesen