Altstadtrat Sebastian Müller hat über den Onlinedienst „Topf Secret“ von fragdenstaat.de Auskunft über mögliche Hygienische Standards in Gaststätten gestellt, bisher mauert die Stadt.
„Ich will einfach wissen, ob da wo ich häufig hingehe, alles in Ordnung ist.“, so Sebastian Müller.
Behörden sind nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Auskunft innerhalb eines Monats verpflichtet. Bereits im Eingangsschreiben kündigte die Veterinärbehörde an, diese Anfrage wahrscheinlich nicht fristgerecht beantworten zu können.
Was jedoch befremden auslöst und auch rechtswidrig ist: Mit gleichem Schreiben erklärte die Veterinärbehörde im Dezernat IV, das eine Veröffentlichung des Antwortschschreibens an Sebastian Müller, durch diesen mich nicht gestattet sei und auch eine Auskunft per E-Mail nicht möglich.Diese Auffassung teilt der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg ausdrücklich nicht.
In einem tweet schrieb Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg: „In der Regel wählt der Antragsteller d Form d Antwort. Und ja: Veröffentlichungsverbote sind nicht drin. Was nicht bedeutet, dass Rechte Dritter bei einer Veröffentlichung nicht zu beachten wären! Aber das ergibt sich aus d allgemeinen Gesetzen, nicht aus behördlicher Anordnung.“ (siehe: https://twitter.com/lfdi_bw/status/1096279494942445568 )
„Ab voraussichtlich dem 05. März 2018 werden mit Kameras ausgestattete Autos der CycloMedia Deutschland GmbH die Stadt Freiburg befahren und systematisch abfotografieren. Die Befahrung erfolgt im Auftrag der Stadt (…) In den entstehenden Bildern werden alle Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch nach dem aktuellen Stand der Technik unkenntlich gemacht (verpixelt). Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet ist derzeit nicht beabsichtigt. CycloMedia ist darauf spezialisiert, großräumige und systematische Abbildungen der Umgebung auf Grundlage von Cycloramas (360 Grad-Panoramabilder) anzubieten.“
Das war bereits das zweite Mal nach 2015, das eine solches Abfotographieren unserer Stadt erfolgte. Grundsätzlich halte ich das für gut. Es gibt viele Anwendungsbereiche für die Bilder aus dem Straßenraum oder von der Straßenperspektive einen Mehrwert böten. Zum Beispiel kann der Fahrer des Rettungswagens vor der Abfahrt einen Blick auf das Haus oder den Eingang werfen und damit die Adresse mit dem Notfall besser finden. Gerade in unübersichtlichen Stadtteilen wie St. Georgen, wo es ja diverse Hinterhäuser gibt und die auch oft schlecht ausgeschildert sind, wäre das eine Erleichterung.
Jetzt habe ich die Antwort der Stadtverwaltung. Sie plant zwar
„noch in diesem Jahr das 3D-Stadtmodell der Stadt Freiburg i. Br. auch in texturierter Form im lnternet zu veröffentlichen. Zudem ist beabsichtigt, das 3D-Stadtmodell in der Detailierungsstufe LOD 1 als „Open Government Data“ als Download zur Verfügung zu stellen.“
Aber eben keine Bilder wie das etwa durch Dienste wie „Google Street View“ geschieht. Das hat laut Verwaltung zwei Gründe, zum einen:
„Die Daten der ‚Firma Cyclomedia werden der Stadt Freiburg mit einer nicht exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungslizenz zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist die Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung der Daten in jeglicher Weise zu Gunsten Dritter untersagt.“
Das ist schon ein Hammer: Die Stadt Freiburg gibt Steuergelder aus für eine Erhebung von Daten und hat dann nicht mal die Hoheit über diese. Schließlich ist das Unternehmen ja im Auftrag der Stadt durch die Straßen gefahren udn hat sich das bezahlen lassen. Interessant wäre zu wissen, ob es an anderer Stelle auch solche Lizenzen gibt. Und weshalb man das tut und somit künftige Nutzungen, an die man noch garnicht gedacht hat, verhindert…
Der zweite Punkt ist dann:
Daneben erschweren auch datenschutzrechtliche Belange derzeit eine Zurverfügungstellung oder Veröffentlichung im Internet.
Das finde ich wenig Überzeugend, bereits nach der Erhebung werden Gesichter und Kfz Kennzeichen verpixelt. Ggf. kann man etwa die Auflösung reduzieren und ich sehe auch durch diese Fotos nichts, was ich nicht einfach durch Laufen durch die Stadt auch sehen könnte.
Auch hat das Landgericht Köln Urteil v. 13.01.2010, Az. 28 O 578/09 geurteilt, das es sich zwar um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handeln könnte, aber bei einem reienen Foto von der Fassade eines Hauses, dieser Eingriff so gering sei, das er hinzunehmen ist.
Als derartiges individualisierendes Merkmal reicht jedoch nicht bereits die Angabe der Adresse des abgebildeten Hauses aus. Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 – Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 – Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837). Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (BGH GRUR 2009, 1089, 1090).
Auch meine Anregung Antworten auf LIFG Anfragen zu veröffentlichen, will die Stadtverwaltung nicht nachkommen.
Damit man Digital und Innovativ wird muß man viele Schritte gehen.
Bewertung: Der neue Oberbürgermeister hat groß mehr Digitaliserung versprochen. Mit so einer Antwort und der Haltung, die darin zum Vorschein kommt, wird es aber sicher nicht mehr Digitalisierung geben. Fotos von Straßen haben viele, legitime Anwendungen, die Daten wurden mit unseren Steuergeldern erhoben und sollten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
kleiner Erfolg meiner #LIFG Anfrage: @freiburg sagt zu “noch in diesem Jahr die Anfragen der Gemeinderatsfraktionen nach § 24 Abs. 4 GemO im Rats- und Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen“ – das bringt mehr #OpenData nach #Freiburghttps://t.co/fhoK2QGf8n@OGD_Freiburg
Am 16.07.2018 hatte ich bei der Stadtverwaltung Freiburg angefragt, ob die Gemeinderatsanfragen, welche die Fraktionen stellen veröffentlicht werden können. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei durchaus um Daten, die dem Landesinformationsfreiheitsgesetz unterliegen.
Die Funktionalität mit den Anträgen/Anfragen gibt es ja – angeregt durch Antrag meinerseits – schon länger. Aber halt nur für interne Nutzer*innen, was nicht so ganz nachvollziehbar ist.
Bereits jetzt werden sämtliche Ratsunterlagen im Ratsinformationssystem auch den Bürgen zugänglich gemacht, bis auf die Gemeinderatsanfragen. Das sind schriftliche Fragen, die die Fraktionen an die Verwaltung stellen.
Ja man könnte ja auch einfach die Antworten auf LIFG Anfragen von Bürgern dazu packen, die GR Anträge & Anfragen öffentlich machen und eine Schnittstelle zu @kleineanfragen / @fragdenstaat bereit stellen
Auf meine LIFG Anfrage hat die Verwaltung jetzt zugesagt, dass auch diese ins Ratsinformationssystem eingestellt werden: „Wie bereits gestern telefonisch kurz besprochen, teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Stadtverwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr die Anfragen der Gemeinderatsfraktionen nach § 24 Abs. 4 GemO im Rats- und Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen“
Damit ist, wie ich bes bereits geschrieben hatte „Alternativ wäre aus meiner Sicht der materielle Zweck dieser Anfrage erfüllt, wenn die Daten öffentlich über eine geeignetes Angebot auf der Website der Stadt Freiburg, etwa das Ratsinformationssystem, in absehbarer Zeit bereit gestellt würden. In diesem Falle bitte ich Sie mich über ihr weiteres Vorgehen zu informieren. “
Als Gemeinderat habe ich auch immer gerne Anfragen gestellt und auch heute stellen die Fraktionen gerne solche, etwa um herauszufinden wie es mit dem WLAN in Freiburg steht!
Lieber Sebastian, wir haben bereits im Juni einen interfraktionellen Antrag gestellt, die Themen Abstimmungsanlage und Ratsinformationssystem auf die Tagesordnung zu setzen. In diesem Antrag geht es auch um das Thema Anfragen. Verwaltung war also auf deine Anfrage vorbereitet…
UPDATE: (22.8.18) Timothy Simms hat mir auf twitter gesagt, dass die Fraktionen bereits Juni zu diesem Theme einen interfraktionellen Antrag, gestellt haben, der aber noch nicht öffentlioch ist.
Am Samstag war ich bei der FDP/DVP Fraktion im Landtag. Die interessieren sich, jetzt wo sie in der Opposition sind für das Thema Jugendgemeinderäte und haben eine Anfrage gestellt: Jugendgemeinderäte(PDF). Die Antwort steht noch nicht online.
UPDATE: Fotographieren scheint inzwischen erlaubt zu sein. Die Antwort der Landesregierung habe ich jetzt einfach mal eingescannt: LT BW 15/1126 Jugendgemeinderäte (PDF) (Sehr engagiert wie sich die FPD da derzeit gibt!)
Am Samstag waren also lauter Jugendgemeinderäte da und haben erst diskutiert mit Wissenschaftlern (Dr. Angelia Vetter) , Gemeinderäten, Bürgermeistern und unserem Vorsitzenden Marcel Wolff (er wurde Wulff von einigen gennant), wie das nun ist mit Jugendbeteiligung.
Ich habe mich auch ein paar mal gemeldet und auf die Bedeutung der Finanzierung, neben einer verpflichtenden rechtlichen Regelung hingewiesen. Derzeit gibt es ja Bestrebungen beim §41a von einer Kann zu einer Soll oder Muß Regelung hinzuarbeiten. Sowohl im Koalitionsvertrag steht dazu was, als auch in einem kürzlichen Schriftwechsel mit den Grünen und der SPD gibt es dazu Bestrebungen.
„In der von Timm Kern geleiteten Diskussion mit kommunalen Entscheidungsträgern kristallisierte sich heraus, dass die Kommunen nicht unbedingt verpflichtet werden sollten, Jugendgemeinderäte zu installieren. Während der Dachverbandssprecher der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, Marcel Wolf, für einen verpflichtenden Passus in der Gemeindeordnung warb, setzte sich Städtetags-Dezernent Norbert Brugger dafür ein, den Kommunen vor Ort die Entscheidung über Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Generation zu überlassen.
„Dem Städte-tag geht es um die Bürgermitwirkung insgesamt, darunter fällt auch eine jugendgerechte Weiterentwicklung der Demokratie“, so Brugger. (…)
Dr. Angelika Vetter, vom Institut für Sozialwissenschaften der Uni Stuttgart, warb in ihrem Vortrag für die stärkere Beteiligung aller Altersgruppen an der Politik.
Die aktive Teilnahme am politischen Geschehen legitimiere und kontrolliere die Regierenden, führe zu mehr Verständnis für Demokratie und Gemeinschaft und erhöhe das Wissen in den Entscheidungsprozessen.“