Briefwechsel mit Edith Sitzmann zur Änderung des §41a GemO BW

In den vergangen Wochen war ich trotz starker Belastung durch das Staatsexamen auch in Sachen Jugendbeteiligung und Änderung des §41a GemO BW unterwegs.

Neben der FDP, die sich durch ein schönes Hearing im Landtag hervorgehoben hat, wollte ich auch andere politische Parteien bearbeiten. Sowohl Edith Sitzmann (Grüne) als auch Gabi Rolland (SPD) habe ich einen Brief geschrieben zum Thema Jugendbeteiligung. Mir ging es darum auch bei den Abgeordneten, die sich nicht täglich mit dem Thema Jugendbeteiligung beschäftigen, die Sensibilität für die Position zu schärfen.

Mit Gabi Rolland hatte ich ein sehr interessantes Gespräch in dem ich ihr meine Position* (verpflichtende Beteiligung aber keine Pflicht zur Einführung eines Jugendgemeinderates, bessere Förderung des Themas auf Landesebene, insbesondere auch für den Dachverband der Jugendgemeinderäte) erläutert habe. Gabi Rolland will mir auch noch nach Rücksprache mit den Zuständigen in ihrer Fraktion eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen.

In ihrem Antwortbrief spricht sich Edith Sitzmann für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung aus, beim Thema finanzielle Förderung bleibt sie jedoch hart.

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Bei der FDP im Landtag zu Jugendgemeinderäten

Am Samstag war ich bei der FDP/DVP Fraktion im Landtag. Die interessieren sich, jetzt wo sie in der Opposition sind für das Thema Jugendgemeinderäte und haben eine Anfrage gestellt: Jugendgemeinderäte (PDF). Die Antwort steht noch nicht online.

UPDATE: Fotographieren scheint inzwischen erlaubt zu sein. Die Antwort der Landesregierung habe ich jetzt einfach mal eingescannt: LT BW 15/1126 Jugendgemeinderäte (PDF) (Sehr engagiert wie sich die FPD da derzeit gibt!)

Am Samstag waren also lauter Jugendgemeinderäte da und haben erst diskutiert mit Wissenschaftlern (Dr. Angelia Vetter) , Gemeinderäten, Bürgermeistern und unserem Vorsitzenden Marcel Wolff (er wurde Wulff von einigen gennant), wie das nun ist mit Jugendbeteiligung.

Ich habe mich auch ein paar mal gemeldet und auf die Bedeutung der Finanzierung, neben einer verpflichtenden rechtlichen Regelung hingewiesen. Derzeit gibt es ja Bestrebungen beim §41a von einer Kann zu einer Soll oder Muß Regelung hinzuarbeiten. Sowohl im Koalitionsvertrag steht dazu was, als auch in einem kürzlichen Schriftwechsel mit den Grünen und der SPD gibt es dazu Bestrebungen.

Das Panel, mit Marcel Wolf vom DV JGR

Zitat aus der Pressemitteilung der FDP Landtagsfraktion:

„In der von Timm Kern geleiteten Diskussion mit kommunalen Entscheidungsträgern kristallisierte sich heraus, dass die Kommunen nicht unbedingt verpflichtet werden sollten, Jugendgemeinderäte zu installieren. Während der Dachverbandssprecher der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, Marcel Wolf, für einen verpflichtenden Passus in der Gemeindeordnung warb, setzte sich Städtetags-Dezernent Norbert Brugger dafür ein, den Kommunen vor Ort die Entscheidung über Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Generation zu überlassen.

„Dem Städte-tag geht es um die Bürgermitwirkung insgesamt, darunter fällt auch eine jugendgerechte Weiterentwicklung der Demokratie“, so Brugger. (…)

Dr. Angelika Vetter, vom Institut für Sozialwissenschaften der Uni Stuttgart, warb in ihrem Vortrag für die stärkere Beteiligung aller Altersgruppen an der Politik.

Die aktive Teilnahme am politischen Geschehen legitimiere und kontrolliere die Regierenden, führe zu mehr Verständnis für Demokratie und Gemeinschaft und erhöhe das Wissen in den Entscheidungsprozessen.“

Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW

Zur Zeit wird von verschiedenen Stellen darüber diskutiert, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg novelliert werden soll. Dabei hat die neue Landesregierung zum teil wohl auch im Sinn die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken.

In diesem Zusammenhang wird auch darüber diskutiert wie der Paragraph der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung (§41a) regelt  verändert werden könnte.

Bereits jetzt ist Baden-Württemberg mit dieser Regelung vorbildlich und hat eine besserer rechtlicher Rahmen als die meisten Bundesländer. Die breite Strukturen an Jugendgemeinderäten und anderen Jugendbeteiligungsmodellen in unserem Bundesland ist Zeugniss davon. So ist Baden-Wüttemberg das Bundesland mit über 80 Jugendgemeinderäten, einem Jugendgemeinderatsdachverband, zahlreichen unterschiedlichen Beteiligungsformen, projektbezogener Jugendbeteiligung, …

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bietet schon heute zahlreiche Möglichkeiten (Jugend)beteiligung zu realisieren! Siehe dazu auch den Hinweis auf den Artikel von Yvonne Müller unten. „Gedanken zu Veränderung §41a GemO BW“ weiterlesen