Wie bringt man 16 und 17 Jahre alte Menschen zum Wählen?

Warum ist die Wahlbeteiligung der 16 und 17 Jahre alten Wähler in großen Städten in Baden-Württemberg so unterschiedlich?

wahlbeteiligung
Die Daten stammen von: Städtetag Baden-Württemberg (2014): Städterückmeldungen auf Städtetagsrundschreiben R24249/2014 vom 21.05.2014. Abgerufen am 29.05.2015 unter: http://www.jbw.de/fileadmin/Bildmaterial/News/Wahlbeteiligung_der_16-_und_17-Jaehrigen_bei_der_GR-Wahl_2014.pdf

Warum gehen im gleichen Bundesland in der Universistätsstadt Freiburg ca 16 % mehr der 16 und 17 Jährigen wählen und was kann man Gemeinden raten um die Wahlbeteiligung dieser Zielgruppe zu erhöhen?

Damit setze ich mich in einem Wettbewerbsbeitrag für die Stiftung der Rechte zukünftiger Generationen auseinander, den ich zusammen mit Urs Unkauf und Philipp Oser geschrieben habe.

Wir haben uns zunächst die Aktivitäten in zwei Städten mit hoher Wahlbeteiligung (Freiburg und Esslingen) und dann die in Städten mit niedriger Wahlbeteiligung (Konstanz und Karlsruhe) angeschaut. Dabei sind unsere Grundannahmen:

1. Politische Mobilisierung kann die Wahlbeteiligung junger Menschen erhöhen.

2. Die Wahlbeteiligung junger Wähler steigt, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren im Wahlkampf eine Rolle spielt/spielen:
a) Jugendpolitisch ‚relevante‘ Themen,
b) Bildungsangebote,
c) ‚Junge Kandidaten‘.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, wurden von uns hierzu unterschiedliche Methoden der Datenerhebung verwendet. Diese reichen von der Analyse relevanter Dokumente (zum Beispiel Wahlprogramme, Wahlberichterstattung in Print- und Onlinemedien, Wahlanalysen) über nicht-standardisierte Telefonbefragungen mit Experten aus beteiligten Organisationen, zum Beispiel von der Jugendarbeit, öffentlichen Behörden, den Parteien, Wählervereinigungen, Fraktionsmitarbeitern oder lokalen Medienvertretern. Aus der Analyse dieser Fallstudien haben wir abschließend Empfehlungen für kommunale Handlungsstrategien entwickelt, die Kommunen, politische Organisationen und die Zivilgesellschaft dabei unterstützen sollen, die Wahlbeteiligung junger Menschen zu steigern.

Deshalb meinen wir: Es scheint an einer Vielzahl von Faktoren zu liegen  und das Bemühen der ‚ganzen Stadt‘ nötig zu sein, um junge Menschen zum Wählen zu motivieren. Es ist interessant, dass in den beiden Städten mit hoher Wahlbeteiligung die maßgeblichen Träger der Mobilisierung lokale Akteure mit großer Vernetzung und vielen Beziehungen in die Zivilgesellschaft waren (vgl. Jugendbüro in Freiburg und Stadtjugendring in Esslingen).

Und ganz klar: Es ist möglich die Wahlbeteiligung junger Menschen in einer Gemeinde zu steigern!

Es liegt an den Trägern der (politischen) Jugendbildung, also den Jugendbüros der Gemeinden, der Landeszentrale für politische Bildung, den freien und verbandlichen Trägern der Jugendarbeit, eine größtmögliche Zahl junger Menschen möglichst persönlich zu kontaktieren und ihnen dabei die Bedeutung der Kommunalwahl deutlich zu machen bzw. sie zum Wählen zu motivieren.

Ein gutes Beispiel sind die vom Freiburger Jugendbüro durchgeführten Schulbesuche und Aktionstage. Dies kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln und in Zusammenarbeit mit den Schulen geleistet werden. Der Esslinger ‚Wahlbus‘ kann ebenfalls als ein Beispiel dafür angeführt werden, wie junge Menschen mit geringem Mitteleinsatz zur Wahlteilnahme aktiviert werden können.

Foto vom Wahlaktionstag des Freiburger Jugendbüros im Rathaus. Quelle: http://16plus.freiburgxtra.de/wp-content/uploads/2014/05/JBW-Waehlen16+_2842.jpg Mehr Informationen: http://16plus.freiburgxtra.de/

Es liegt an den politischen Parteien, junge Kandidaten auf Listenplätzen zu platzieren, auf denen sie auch eine aussichtsreiche Wahlchance haben.

Es liegt dann an lokalen Akteuren aus dem politischen Umfeld (Parteien, Me-dien, Jugendverbänden, Bürgervereinen etc.), Themen, die junge Menschen inte-ressieren, öffentlich zu diskutieren.

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Junge Listen

Nachdem Junges Freiburg nun auf Besuchsreise nach Konstanz ist um dort das Junge Forum Konstanz zu besuchen. Die gab es dort bei dieser Wahl 2014 zum ersten Mal und die haben gleich 3 Sitze im Gemeinderat erreicht.

Aber auch in weiteren Städten und Gemeinden Baden-Württembergs gibt es junge Listen:

  • So ist in Kehl eine Person von der jungen Listen in den Gemeinderat gewählt worden. Leider haben die keine Website sondern nur eine Facebookseite.
  • In Ehingen, gibt es eine Junge Liste: mit 13.421 Stimmen und 6,0%, das führte da zu zwei Sitzen.
  • Neckartenzlingen hat auch eine junge Liste: mit langer Tradition.
  • Im Angelbachtal gibt es eine junge Liste, die sich sogar die Domain http://www.jungeliste.com/ gesichert hat
  • Die junge Liste St. Leonrot wird mit 3 Sitzen durch Manuel Thome, Rouven Dittmann und Erwin-Peter Albert im Gemeinderat verteten.

Ich hoffe ja das es auch bald wieder ein Treffen der jungen Listen geben wird. Viele erfolgreiche Politiker hat man da in jungen Jahren getroffen, so etwa Sebastian Schrempp der jetzt OB von Rheinfelden ist.

Wie geht das Sainte-Laguë Verfahren zur Sitzverteilung? Welches bei der Kommunalwahl 2014 zur Anwendung gelangt

Nachdem ich es selbst nicht verstanden hatte und mir aber überlegen mußte wie ich meinen Schülern das Verfahren zur Sitzverteilung bei der Kommunalwahl nach Sainte-Laguë erklären könnte, habe ich mir mal ein kleines Erklärvideo gedreht: http://youtu.be/VTNp0Fi0gx4

Vielen Dank an meine Mutter, die auch zum ersten mal die Video Funktion in ihrem Handy ausprobiert hat.

Sicher kein Video so geil wie den Werbefilm von Junges Freiburg, aber doch sehr nützlich.

Zum Wahlverfahren hat die Landeszentrale für politische eine Online-Simulation im Netz stehen: http://simulation.waehlenab16-bw.de/

Und sie haben auch eine kleine Excel Tabelle, mit der man das Offline machen kann. Die Anleitung des netten Herrn Templ: „Wenn Sie in Zeile 4 die Stimmen eingeben, die die jeweiligen Listen erhalten haben und in Zelle N3 die Zahl der zu vergebenden Sitze, dann können Sie die auf die einzelnen Listen entfallenden Mandate errechnen.“

Auszählung Kommunalwahl (xlsx Datei)

Das Verfahren nach Sainte-Laguë ist wenn man es einmal verstanden hat recht bestechend, es ist auf jeden Fall gerechter als d’Hondt. Gut erklärt wird es auf dem Wikipedia Artikel.

Für die Auswirkungen auf Bundes-Ebene, siehe Tagesschau.de.

 

 

verbindliche Kinder- & Jugendbeteiligung in BW

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Baden-Württemberg halt als eines der ersten Bundesländer bereits Mitte der 90er Jahre gesetzliche Vorgaben in der Gemeindeordnung geschaffen, um Jugendbeteiligung zu ermöglichen. Inzwischen sind diesem Vorbild auch andere Bundesländer gefolgt und haben Baden-Württemberg teilweise sogar überholt. Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionspartner vereinbart den §41a der Gemeindeordnung („Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen) zu novellieren. Während inzwischen auch das Innenministerium und die SPD dafür sind, die Rechte eingerichteter Jugendgemeinderäte zu stärken will ich mehr:

Ich befürchte das es wieder nur kosmetische Änderungen geben wird und Beteiligung, auch als Vorbereitung für die Verantwortung des Wahlrechts ab 16, nicht verbindlich wird.

Deshalb haben einige Freunde und ich die Studiengruppe Jugendbeteiligung ins Leben gerufen die für verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kämpft.

Es würde mich sehr freuen wenn Sie / Du als Besucher dieses Blogs, diese Kampagne unterstützen würdest. Auf der Website der Studiengruppe findest du auch unsere Unterschriftenliste zum unterschreiben.

Auch die Kraft der neuen Medien nutzen wird, daher wenn sie Facebook haben würde es mich freuen wenn Sie unsere Facebookseite liked und vielleicht auch ein wenig darüber schreibt: https://www.facebook.com/41aGemOBW „verbindliche Kinder- & Jugendbeteiligung in BW“ weiterlesen

Wahlrecht ab 16 und Gehirnentwicklung

Die Landesregierung hat angekündigt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl von 18 Jahren auf 16 Jahren abzusenken. Zahlreiche Jugendorganisationen, wie die Jusos, der Landesjugendring oder der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg haben in ihren Reaktionen diese Entscheidung begrüßt.

Erstaunlicherweise begann aber dann in den Kommentarspalten einiger Zeitungen, die zu diesem Thema berichteten, empörte Dikussionen: „Wählen ab 16, Auto fahren ab 17, volle Rechte ab 18, aber bis 21 Jugendstrafrecht!“ (Kommentar in der Stuttgarter Zeitung online vom 5.11.2012 11:53)Ähnlich geartete Kommentare finden sich auch unter einem weiteren Artikel der Stuttgarter Zeitung, der zu diesem Thema berichtet.

Ähnliches findet sich auch im Kommentar einer 16 Jährigen BZ Autorin (!) in der Badischen Zeitung: „Mitten in ihrer Selbstfindungsphase sollen diese jungen Leute also wirklich die große Verantwortung übernehmen, mit ihrer Stimme bei einer Bundestagswahl die Geschicke des Landes mitzubestimmen? Das kann es nicht sein.“

Obwohl einige dieser Beiträge durchaus so formuliert sind, das man teilweise auch am Wahlrecht für über 18 Jährige zweifelt, möchte ich dennoch auf dieses Argument eingehen. Eine ähnliche Debatte tobt seit einigen Jahren auch in den USA, wo besonders zwei Gutachten der Amerikanischen Psychologischen Vereinigung (APA) als wiedersprüchlich herangezogen werden. In einem Gutachten zum Fall Roper vs Simmons hat die APA ausgeführt warum, nach ihrer Expertise die Todesstrafe nicht für Verbrecher verhängt werden sollte, die jünger als 18 Jahre sind.

Insbesondere führt die APA in ihrem Gutachten aus:

„At ages 16 and 17, adolescents, as a group, are not yet mature in ways that affect their decision-making.
Behavioral studies show that late adolescents are less likely to consider alternative courses of action, understand the perspective of others, and restrain impulses. Delinquent, even criminal, behavior is characteristic of many adolescents, often peaking around age 18. Heightened risk-taking is also common. During the same period, the brain has not reached adult maturity, particularly in the frontal lobes, which control executive functions of the brain related to decision-making.“

Dafür führt sie sodann eine Reihe von Neurobioglogischen und Sozialpsychologischen Faktoren auf: Die Wahrscheinlichkeit für gefährliches Verhalten (ungschützer Sex, Todesrate, die Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen zu begehen) sind alle rund um das 17. Lebensjahr am größten und sinken dann wieder. Einige Studien gingen sogar soweit zu behaupten, dass die Beteiligung an illegalem Verhalten geradezu normativ sei. Während das Verhalten der Peer Gruppe einen sehr großen Einflauss auf die jungen Erwachsenen und Jugendlichen hat.

Gleichzeitig hat die APA aber in einem Gutachten für eine frühereEntscheidung des Amerikanischen Verfassungsgerichts argumentiert, dass Jugendliche bereits ab 14 Jahren in der Lage sind, eigentständig darüber zu entscheiden, ohne ihre Eltern informieren zu müßen, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht. (Hodgson vs Minnesota)

Hier führte die APA aus: „[B]y age 14 most adolescents have developed adult-like intellectual and social capacities including specific abilities  outlined in the law as necessary for understanding treatment alternatives, considering risks and benefits, and giving legally competent consent.“

Also während Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage sein sollen Handlungen und Entscheidungen ausreichend abzuwägen, die sie zum Begehen eines Verbrechens animieren, sollen sie dazu in der Lage sein nun über Abtreibung oder nicht zu entscheiden. Das wäre zunächst ja mal ein Wiederspruch, oder?

Aber: „Studies that have examined logical reasoning abilities in structured situations and basic information-processing
skills, for instance, have found no appreciable differences between adolescents age 16 and older and adults; any gains
that take place in these domains during adolescence occur very early in the adolescent decade, and improvements after this age are very small (Hale, 1990; Kail, 1997; Keating, 2004; Overton, 1990).“ (Zitat stammt aus dem gleichen Artikel wie oben)

Während also die Entscheidungen ein Verbrechen zu begehen meist spontan, beinflusst von Gleichaltrigen und ohne über die Konsequenzen nachzudenken gefällt werden, so gehen in der Regel Wahlentscheidungen zumindest eine längere Phase des Bewußten oder unbewußten Nachdenkens und der Möglichkeit sich mit unterschiedlichen Personen (Peergroup, Eltern, andere Erwachsene, …) darüber auszutauschen und weitere Informationen einzuholen. Es handelt sich also um einen Prozess bei dem eher die im zweiten Gutachten angesprochenen Argumente zählen würden.

Wenn man also die generelle kognitive Kapazität von 10 bis 30 Jahren misst ergibt sich in etwas das folgende Bild:

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Pressereaktionen auf Äußerungen des DV zur Wahlrechtssenkung

Inzwischen ist unsere Pressemitteilung von gestern, von diversen Medien aufgegriffen worden:

Südwestpresse: Kabinett beschließt Wahlrecht ab 16 – Das Kabinett hat der Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen zugestimmt. Gesetzliche Frauenquoten lehnt der Innenminister ab. Autor: ROLAND MUSCHEL | 07.11.2012 (…) „Dagegen begrüßten der Dachverband der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg sowie Grüne Jugend, Jusos und Julis den Beschluss.“

Schwaebische.de – Jungen Menschen eine Stimme geben – In Baden-Württemberg sollen ab 2014 schon 16-Jährige die Gemeinderäte wählen können – Von Stefanie Järkel: „Der Dachverband der Jugendgemeinderäte begrüßte die Pläne von Grün-Rot. „Ich sehe das Ganze positiv, weil man damit junge Menschen ein bisschen mehr am kommunalen Geschehen beteiligen kann“, sagte Sprecher Marcel Wolf der Schwäbischen Zeitung. „Überall wird immer von der Politikverdrossenheit bei Jugendlichen gesprochen, aber das stimmt so nicht. Man muss die Jugendlichen einfach frühzeitig beteiligen.“ Wolf, der sich auch in der Schülerunion engagiert, sprach sich zudem dafür aus, das Wahlalter bei Landtags- und Bundestagswahlen ebenfalls auf 16 Jahre abzusenken.“

Pforzheimer Zeitung – Grün-rotes Kabinett beschließt Stimmrecht für 216.000 Teenager –  Autor: Andreas Fiegel: „Sowohl der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg als auch die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen (Julis) begrüßten die geplante Änderung des Kommunalwahlrechts.“

Badische Zeitung – Grün-Rot beschließt Wahlrecht für 16-Jährige in Kommunen:Dagegen begrüßten der Dachverband der Jugendgemeinderäte in Baden- Württemberg sowie Grüne Jugend, Jusos und Julis den Beschluss.“

Wahlrecht ab 16: Reaktion des Dachverbands der JGR

Nachdem es schon vor dem Wochenende in die Medien geleakt wurde und die Landeseregierung es heute offiziell als Kabinettsvorlage beschlossen hat der Dachverband der Jugendgemeinderäte dies nun auch in einer Pressemitteilung kommentiert.

Pressemitteilung des Dachverbands:

Ja zum Wählen ab 16, aber Jugendbeteiligung ist mehr!

  • „Ohne eine flächendeckende Einführung von Jugendbeteiligung ist dies nur ein erster Schritt!“
  • Beteiligung braucht ausreichend Mittel um funktionieren zu können
  • Es bleibt aber noch viel zu tun für die Landesregierung: Einführung einer Beteiligungspflicht für die Kommunen an allen jugendbetreffenden Fragen

Mehr: 20121106_PM_DVJGRBW_Wahlaltersenkung

Dazu die Pressemitteilung der Landesregierung:

Entwurf für neues Kommunalwahlrecht – 06.11.2012 Die Landesregierung will junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbeziehen. Daher soll jetzt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden (mehr)

Ja und so eine Pressemitteilung kann einen auch von der eigenen Organisationsentwicklung richtig weiter bringen.

Reform von § 41a GemO BW: Kinderhilfswerk schlägt zu!

Vor kurzem drückte mir ein Freund die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerks für die Änderung des §41a Gemo BW in die Hände. Eine Änderung dieses Pargraphens ist im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Landesregierung bereits vorgesehen und so langsam wird es auch mal Zeit, dass die Koalitionsfraktionen und die Regierung da auch mal lieferen.

Bisher ist der Paragraph als kann Regelung formuliert, daher wenn der Gemeinderat es will kann er sich einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten und diese mit Antragsrechten ausstatten.

Das Kinderhilfswerk schlägt nun zu und fordert:

  • Verpflichtende Beteiligung
  • Im Verwaltungsverfahren darlegen, wie sie die Beteiligung durchgeführt hat
  • Die Gemeinde ist verfplichtet Kinder und Jugendliche zu beteiligen wenn es um: Angebote und Einrichtugen geht die von Kindern in besonderer Weise genutzt werden, besonders werden da erwähnt: Schwimmbäder, Sportanlagen, Schulen, Radwege, Schulhöfe, Bolzplätze, …
  • Bei Bauleitplanungen sind Kinder und Jugendliche dann zu beteiligen wenn es um Freiräume geht die sie besonders betreffen: Brachen. Baulücken, Grünanlagen, …
  • Wenn die Beteiligung nicht ordentlich durchgeführt wird soll den Trägern der Jugendhilfe ein Verbandsklagerecht ohne eigene Betroffenheit eingeräumt werden.

Diese Forderungen gehen sehr weit und sind der bisher beste und weitestgehende Vorschlag, der nicht nur Beteiligung verpflichten machen würde, sondern auch denjenigen die sich um Jugendbeteiligung kümmern, endlich Druckmittel einräumt. Scheinbar wird dieser Vorschlag sogar von Teilen der Landespolitik ernsthaft diskutiert.

Das gesamte Forderungspapier als Download: DKHW-Vorschlag GO_BaWu? (PDF)