Schreiben an OB Horn mit Rüge wegen fehlender Jugendbeteiligung beim Musikverbot in Parks


Freiburg, den 3.07.2023


Betreff: fehlende Jugendbeteiligung bei der Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Freiburg beim Beschluss einer Satzung über öffentliche Park-, Spiel- und Sportanlagen der Stadt Freiburg i. Br. (Parkanlagensatzung) vom 16.05.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
Sehr geehrter Damen und Herren,


hiermit lege ich formale Beschwerde gemäß § 4 (4) 2. GemO BW, gegen den Beschluss einer Satzung über öffentliche Park-, Spiel- und Sportanlagen der Stadt Freiburg i. Br. (Parkanlagensatzung) vom 16.05.2023 ein. 


Die Gemeindeordnung von Baden-Wüttemberg sieht im § 41a: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”


Der Beschluss ist ohne Beteiligung, ja nicht einmal Anhörung des Jugendhilfeausschuss erfolgt. Dabei gab es im Verfahrensverlauf sowohl im Haupt- und Finanzausschuss am 8.5.23 und im BaUStA ausreichend Zeit, zumindest eine Befassung des Kinder- und Jugendhilfe Ausschusses vorzusehen. 


Ebenso wäre auch ausreichend Zeit für eine Beteiligung und Anhörung der überwiegend Jugendlichen Nutzenden, die durch den Beschluß nicht nur allgemein, sondern erheblich betroffen sind. Schließlich ist das Problem der Ruhestörung ausgehend von Musikabspielgeräten bzw. Aufenthalt von Jugendlichen in Parks und im öffentlichen Raum, keine neue Herausforderung kommunaler Politik in Freiburg, sondern seit vielen Jahren gegeben. 
Dabei ist unerheblich, ob die zu beteiligenden Jugendlichen bereits älter als 18 Jahre sind oder nicht. Der Jugendbegriff des §41a GemO BW ist hier ein soziologischer, allenfalls wäre die Obergrenze aus dem SGB XII zu verweisen, die bei “jungen Menschen” von Personen ausgeht, die bis zu 27 Jahre alt sind. Auch der Kommentar zu Gemeindeordnung BeckOK KommunalR BW/Brenndörfer GemO § 41a Rn. 3, 4 ist eindeutig: “Es können auch Personen einbezogen werden, die älter als 18 Jahre sind.” 


Diese Beteiligungspflicht (des §41a) “Beteiligungspflicht umfasst nur solche Angelegenheiten, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen berühren. Die Berührungspunkte müssen offensichtlich und nicht erst nach weiteren Nachforschungen erkennbar sein. Die Angelegenheit muss die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unmittelbar beeinflussen.” (BeckOK KommunalR BW/Brenndörfer GemO § 41a Rn. 5, 6) 


Auch ein Rückgriff auf den Jugendschutz mit der Argumentation, dass Jugendliche sich nach 23 Uhr nicht mehr draußen aufhalten dürfen, zieht nicht. 
“Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Sie können also gemeinsam mit Ihrem Kind bestimmen, wie lange es abends unterwegs sein oder bei einem Fest aufbleiben darf. Das Jugendschutzgesetz beschränkt nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken.”


Gerade wäre es ja aus Sicht von Eltern und Jugendlichen und des Kindeswohls denkbar, dass diese bevorzugen, dass sich ihre Jugendlichen in einer nahegelegenen Parkanlage aufhalten und eben nicht in Hotspots mit hoher Kriminalitätsbelastung, wie dem Bermudadreieck. 

Auch eine Bezeichnung der Freiburger Parkanlagen als “jugendgefährdend” kann wohl kaum gerechtfertigt sein.


Diese unmittelbaren Berührungspunkte sind hier eindeutig gegeben, auch wenn darüber hinaus Personen aller Altersgruppen von den im Beschluss erlassenden Verboten betroffen sind. Obwohl die Form der Bebeteiligung den Gemeinden überlassen bleibt, darf sie eben nicht unterlassen werden. 
Und stellt bei einer solchen mutwilligen Unterlassung einen erheblichen Verfahrensfehler da, der aus meiner Sicht den Beschluss in Frage stellt. 
Ich bitte Sie deshalb, den Beschluss aufgrund der groben Verfahrensfehlers für Nichtig zu erklären und vor einem erneuten Beschluss einen umfassenden Prozess der Beteiligung der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchzuführen. 


Darüber hinaus möchte ich eine politische Anmerkung machen: Die Verankerung der Jugendbeteiligung als Pflicht in der Gemeindeordnung, ist ein Wert für den ich zusammen mit zahlreichen Grünen, wie etwa Andreas Schwarz gekämpft habe und die sie auch in ihrem Wahlprogramm erwähnen.


Darüberhinaus würde ein solcher Beteiligungsprozess auch die sozialen Spannungen entschärfen. Derzeit erleben viele junge Menschen – subjektiven Druck- auf ihre Orte des politischen Engagements, wie das Klimacamp oder auch ihre Freizeitgestaltung. Wir sollten uns hier wieder auf den Weg machen, in eine inklusive Stadtgesellschaft, die alle mitnimmt. 
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.
mit freundlichen Grüßen

Ihr Sebastian Müller

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