Neue Norm für Steckersolargeräte

Zunächst mal zur Einordnung: Am Freitag 3.5.24 hat der VDE die Entwurfsfassung der neuen Steckersolar Norm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06 veröffentlicht. Daher muss man sich beim VDE Verlag registrieren, dann darf man sie lesen. Runterladen geht nicht. 

Zur grundsätzlichen Frage, warum technische Normen, auf die sich gestzliche Regelungen beziehen, nur gegen Geld zugänglich sind, äußern wir uns hier mal nicht.

Es gibt leider auch keine Zeilenzahl oder Seitenzahl auf der Website zu sehen, so dass man hier etwas schwierig referenzieren kann. 

Es ist klar, es handelt sich um einen Entwurf, für den bis Ende Juni Kommentare und Stellungnahmen eingehen können. Es ist dann auch davon auszugehen, dass die Gremien auf fundierte Stellungnahmen hören und diese auch einarbeiten. Daher ist alles, was hier steht, aus dem Entwurf und nicht notwendigerweise die fertige Norm.

Ich habe mal die aus meiner Sicht entscheidenden Punkte rausgeschrieben. Und ein wenig kommentiert. Zunächst beginnt die Norm mit der Einordnung, für was sie gilt und für was nicht. Sie gilt etwa nicht für: Gebäudeintegrierte PV-Module (BIPV, en: building integrated photovoltaics) und Anlagen, Geräte mit elektrischen Energiespeichern (Akkus) und behandelt auch nicht bauordnungsrechtliche Anforderungen. 

Damit sind Aussagen wie “Verbot von Speichern“ einfach falsch. Bloß weil eine Norm keine Aussage macht, heißt es nicht, dass sie etwas verbietet. Sie äußert sich schlicht einfach nicht. 

Lustigerweise heißt es auch: “bauordnungsrechtliche Anforderungen nicht behandelt”. Aber die Norm will dann doch Vorgaben zur Anbringungen machen. Kommentierend würde ich sagen: Das passt nicht so richtig zusammen. 

Leistungsbegrenzung

“Die maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) beträgt 800 W +20 %. (…) Dies soll vermeiden, dass durch deutliche Überdimensionierung des PV-Generators eine dauerhafte Einspeisung mit 800 VA erfolgt und es dadurch zu einer Überlastung des Endstromkreises kommen kann.”

Entwurf für eine Norm: Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb, Ausgabedatum: 2024-06, DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06

…sagt der Norm Vorschlag. Daher ist die Norm deutlich “strenger” oder restriktiver, was ein Steckersolargerät ist als das neue EEG.

Hintergrund ist wohl, dass der VDE Angst haben könnte, dass bei vielen Panels die maximale Einspeiseleistung von 800 W viele Stunden dauern könnte und nicht nur eine kurze Zeit für den Peak mittags. Was ja relativ einleuchtend ist: Wenn ich 2000 Wp Panels optimal ausrichte, dann habe ich viel längere Zeit eine maximale Einspeiseleistung von 800 W als wenn ich nur 960 Wp anschließe. 

Welche sinnvolle Lösung man hier suchen könnte, das wird in den kommenden Wochen zu diskutieren sein. Es gibt sicher viele denkbare Wege: Einspeiseleistung begrenzen und dafür längere Zeit einspeisen, Einspeiseleistung von der Kabelqualität oder Alter der Elektroinstallation abhängig machen, … 

Länge Kabel

Etwas kurios ist die Vorschrift, die Länge des 220 V Anschlusskabel auf mindestens 5 m zu normieren, eine maximale Länge ist übrigens nicht vorgesehen. 

MC4 Stecker nur von gleichen Herstellern

MC4 Stecker

Es gibt dann eine Vorgabe zu MC4 Steckern, die ich etwas problematisch finde: 

“Es dürfen nur zugehörige Steckverbinder (bestehend aus Buchse/Stecker) von gleicher Produktfamilie und gleichem Hersteller zusammengesteckt werden. (…) Dieses gilt auch für mögliche Adapterleitungen. Wenn eine Steckverbindung gleichen Typs durch die Verwendung eines Adapters hergestellt wird, muss dieser Adapter vom Hersteller bereits einseitig gesteckt worden sein. (…)  Adapterleitungen werden verwendet, wenn die Stecker/Steckbuchsen am PV-Modul nicht vom selben Hersteller wie die Stecker/Steckbuchsen am Wechselrichter sind. Diese Adapterkabel haben einen/eine Stecker/Steckbuchse von gleichem Hersteller und Typ wie am Modul an einem Ende und am anderen Ende einen/eine Stecker/Steckbuchse von gleichem Hersteller und Typ wie am Wechselrichter, um die Verbindung von Steckern und Steckbuchsen desselben Herstellers zu ermöglichen. Die Problematik der Kombination von vermeintlich kompatiblen Steckverbindungen unterschiedlicher Hersteller ist in der DIN IEC/TR 63225 (VDE 0126-301) dargestellt.”

Entwurf für eine Norm: Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb, Ausgabedatum: 2024-06, DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06

Das Problem ist: Es gibt eine Vielzahl von MC4 Stecker Herstellern, an Paneels und Wechselrichtern. Für diese Vielzahl von Kombinationen dürfte es gar nicht möglich sein alle möglichen Kombinationen aus Steckern und Paneels vorzuhalten.

Besonders kleine Anbieter dürften von dieser Anforderung stark beansprucht werden. Ein weiteres Problem wäre, dass ggf. die Hersteller von Solar Panels selbst produzierte MC4 Stecker verwenden und diese möglicherweise gar nicht extra verkaufen.

Es ist auch fraglich, ob da überhaupt ein Problem besteht in der Praxis. Mir ist bisher keines bekannt geworden. Das gleiche gilt dann auch für Y-Kabel. 

Stäubli ist dagegen unterschiedliche Stecker von unterschiedlichen Herstellern zu verwenden. Stäubli will auch da man nur Original Teile verwendet. Jetzt sind solche Aussagen von Herstellern immer mit dem Hinweis zur Kentnis zu nehmen, das sie eben vom Hersteller kommen: https://www.staubli.com/at/de/electrical-connectors/industrien/erneuerbare-energien/cross-connection.html

Schukostecker oder spezieller Stecker

6.2.3.2 Steckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) mit zusätzlichem Berührungsschutz (…) „Der Einsatz einer handelsüblichen Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), umgangssprachlich Haushaltsstecker oder Schukostecker® genannt ist möglich, wenn dieser über zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7 verfügt.“

Entwurf für eine Norm: Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb, Ausgabedatum: 2024-06, DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06

Ich verstehe diese Regelung so: Es gibt in der Norm drei mögliche Anschlussvarianten: Eine feste Installation, eine spezielle Einspeisesteckdose und eben die Möglichkeit über einen Schukostecker einzuspeisen, wenn der Kleinwechselrichter über bestimmte technische Vorkehrungen verfügt. Diese technischen Vorkehrungen werden wie folgt beschrieben: 

„In Abweichung von Tabelle 5 nach DIN EN IEC 62368-1 (VDE 0868-1):2021-05, ES1, ist für Kondensatoren größer als 100 nF eine Entladezeit von 1 Sekunde und eine Restspannung von 34 V gefordert. (…) „Nach Trennung des Netzsteckers vom Netz müssen die Relaiskontakte in Außenleiter und Neutralleiter innerhalb von 0,2 Sekunden öffnen.

Entwurf für eine Norm: Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb, Ausgabedatum: 2024-06, DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06

Sprich die Abschaltvorrichtung muss doppelt vorhanden sein, nach einer Sekunde darf maximal 34 V noch an den Klingen anleihen und das Relais muss nach 0,2 Sekunden öffnen, wenn kein Netz mehr da ist. Also etwa der Stecker herausgezogen wird. 

Fazit

Die Norm ist erstmal auf einem guten Weg, Punkte wie die Einspeisung über einen Schukostecker sind in vielen Ländern und bei vielen Leuten auch in Deutschland inzwischen der defacto Standard. Daher vollzieht die Norm erstmal nach was sowieso passiert. 

Die Frage der Leistungsbegrenzung wird man sicherlich noch diskutieren müssen, aber auch zu sehen, welche guten Argumente, die gleichzeitig Sicherheit und eine große Einspeiseleistung erlauben, beigebracht werden können. 

Material

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