Frau Dr. M zieht die Berufung zurück

Die Rechtsanwälte von Frau Dr. M haben mitgeteilt, dass sie die Berufung zurücknehmen. Das folgte nach einem Hinweis des OLG an die Prozessparteien.

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände muss die Klägerin die streitgegenständliche Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen, da im konkreten Fall ihr Persönlichkeitsrecht nicht überwiegt. Die Klägerin ist mit der Äußerung nur indirekt betroffen.
Konkret behandelt die angegriffene Passage andere Ärzte und stellt einen Bezug zur Wahlliste auf, deren ersten Listenplatz die Klägerin innehat. Nur als Teil dieses Kollektivs/ dieser Wahlliste wurde die Klägerin thematisch miterfasst.

Beschluss des OLG

Beschluss des OLG

Um was gings? Ich hatte in einem Artikel mich mit den verschiedenen Listen zur Ärztekammerwahl auseinandergesetzt und der Liste der Hahneman Gesellschaft vorgworfen: „Während die beiden aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Ist es bei der Liste Integrative Medizin, weniger deutlich.“

Masken auf einer Querdenker Demo 2022

Damit bezog ich mich zum einen auf die Liste „hippokratischer Eid“ und zum zweiten auf die „Liste Integrative Medizin“, Frau Dr. M. wollte verboten haben, das man sich so dazu äußert.

Es kam dann zu einem Rechtsstreit, bei dem ich teure Anwälte beauftragen mußte, sogar ein Vergleichsangebot machte, was Frau Dr. M ablehnte. Das Landgericht Frankfurt wies 4/5 ihrer Klage zurück.

Damit war sie – wohl getrieben von ihrer Rechtsschutzversicherung – nicht zufrieden und ging in die Berufung zum OLG. Auch das ist jetzt gescheitert.

Für die Kosten bedeutet das weiterhin: Ich muss 25% der Kosten tragen, Frau Dr. M 75%. Dazu kommt für mich noch ein Schadensersatz von 540 EUR. Ich hoffe es gibt dann auch bald einen Kostenbeschluss des OLG und LG.

Damit ist dann diese SLAPP Klage aus der Welt.

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