Eintrittskarte Impfpass

ich wurde am 30.12.2020 und 20.01.21 in der neuen Messe in Freiburg geimpft. Das war lange vor einer Diskussion um „Privilegien“ für Geimpfte oder einen digitalen Impfpass. Damals war ich froh, dass ich geimpft wurde, weil bei der Arbeit im Rettungsdienst oder im Schnelltestzentrum, ja durchaus eine Gefährdung besteht. Ich war erleichtert und das berichten mir auch viele Bekannte, die etwa auf Intensivstationen noch engeren Kontakt und Ansteckungsmöglichkeiten hatten. Am 30.12.20 war die Inzidenz in Freiburg bei 138.

Ich bekam im Impfzentrum in Freiburg ein weißen DIN A6 Zettel “Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfungen”. Einen Eintrag im Impfpass habe ich damals nicht bekommen, obwohl ich den dabei hatte und auch vorgelegt. Warum genau konnte man mir nicht erklären. In der Zwischenzeit hat sich diese Praxis auch geändert und sie scheint auch in unterschiedlichen Impfzentren unterschiedlich gehandhabt worden zu sein / gehandhabt zu werden.  Da gibt es welche die Stempeln nur den Impfpass oder den Ersatzbogen, oder wie mir ein Freiburger Stadtrat schreibt: „Kleber im Impfpass war kein Problem und den Ausdruck einer Bestätigung der zweiten Impfung habe ich ohne Nachfrage bekommen, das ging automatisch.“

Jetzt wird aber der Impf-Nachweis fast schon wichtiger als die eigentliche Impfung und man muss(te) ihn (zeitweise) auch bei städtischen Einrichtungen, wie den Museen oder dem Mundenhof vorlegen um hereinzukommen: „Der Zutritt ist nur mit aktuellem negativen Testergebnis, für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich.” Hieß es etwa beim Augustinermuseum auf der Website bis zum 23.5.

Damit steigt dann auch die Panik, etwas sei nicht ordentlich dokumentiert. Kürzlich war etwa eine Frau sehr erregt, weil die Buchstaben im Aufkleber auf der Chargennummer klein statt groß geschrieben waren.

Auch bei Besuchen in Restaurants müsste er kontrolliert werden. Oder wenn ich aus dem Ausland zurück reise muss ich es ggf. vorlegen um der Quarantäne zu entgehen und vielleicht auch bei der Einreise in andere Länder. So sagt etwa das Einreise Anmeldungsportal der Bundesregierung: „ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.”

Da ich nur diesen einen Zettel habe, der nachweist dass ich geimpft wurde, wollte ich mir vom Bürgeramt eine beglaubigte Kopie ausstellen lassen, weil mir auch nicht ganz klar ist, wie ich zu einer neuen Bescheinigung käme, wenn ich diese verlieren würde. Geschweige denn, dass so ein Zettel nicht gerade repräsentativ aussieht. Im Gegensatz zum Impfpass hat er aber den Vorteil, dass er auf der Rückseite die nach §22 Infektionsschutz Gesetz notwendigen Hinweise enthält.

Das Formular lässt sich übrigens an vielen Stellen im Internet runter laden und ist wirklich nur ein Papierzettel.

Ich schrieb also an das Bürgeramt und fragte ob das ohne Termin möglich sei. Worauf man mir höflich antwortete: „gemäß § 33 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ist jede Behörde befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind Behörden dazu befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Beglaubigung der Kopie eines Impfpasses ist somit gesetzlich nicht vorgesehen.“

Auf meinen Einwand, dass der Impfnachweis ja zur Vorlage bei Behörden, gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“, gedacht sei, antwortete mir das Bürgeramt wiederum: „aufgrund der von Ihnen geschilderten Details haben wir die Möglichkeit, Ihnen eine zweckgebundene Beglaubigung bei uns im Bürgerservicezentrum auszustellen. Zweckgebunden bedeutet, dass auf dem Beglaubigungsvermerk notiert wird, wo genau diese Kopie Ihres Impfnachweises vorgelegt werden soll. Achtung: Die Beglaubigung gilt dann nur speziell für dieses Vorhaben (in Ihrem Fall der Besuch im Augustinermuseum).

Dieser Mailwechsel bewegte sich irgendwo zwischen Kafka und Loriot, die Mitarbeitenden des Bürgeramtes schienen nicht über die Regelungen von anderen Dienststellen der Stadtverwaltung informiert zu sein. Da ich die E-Mail Adressen des Leiters des Rechtsamtes und des Leiters des Impfzentrums habe, schrieb ich diese mit dem Sachverhalt an. An einem Sonntag Abend (!) schrieb mir dann der Leiter des Impfzentrums zurück, ich bekäme meine Impfbescheinigung nach § 22 Infektionsschutzgesetz über die erste und zweite Impfung.

Eine Mitarbeiterin mailte mich dann an, ich solle Name und Angeben und Zuordungsgruppe. Was die Zuordnungsgruppe ist, wusste ich nicht, den Rest beantwortete ich. Am Mittwoch bekam ich dann beide Bescheinigungen mit der Post. Das Bürgeramt hatte ich eigentlich gefragt, weil ich dem Impfzentrum nicht noch mehr Arbeit machen wollte.

Nachdem ich nochmal in der Stadtverwaltung ein wenig herum telefoniert habe, scheint man sich dem Problem etwas bewusster zu sein. Da ja immer die Gefahr besteht, dass ein Impfpass verloren geht oder auch dieser von den Betroffenen nicht gezeigt werden will, wegen der dort häufig komplett dokumentierten Impfgeschichte und es daher angenehmer ist, vielleicht nur eine Kopie zu zeigen. Oder nur eine Kopie dabei zu haben um das Original nicht zu verlieren.

Außerdem bedeutet ja eine Ankündigung einen digitalen Nachweis zu haben, nicht dass dieser auch pünktlich zum Juli kommt.

Impfung nachweisen, aber wie?

https://twitter.com/linuzifer/status/1394178809491038210?s=21

Anfang Juli oder „in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals 2021“ oder noch „vor den Sommerferien“, soll der digitale Impfpass kommen, wenn alles klappt. Bis dahin sind es aber noch vier Wochen und wer weiß ob, dass dann auch so klappt. Bis dahin werden Gastronomie, Bundespolizei bei der Einreise oder andere Orte Papiernachweise kontrollieren müssen. Diese selbst zu erzeugen, ist nun wahrlich kein Problem, dazu kommt dann noch eine hohe Motivation, zu fälschen und eine geringe Motivation, ordentlich zu kontrollieren. Denn warum soll die Kneipe oder Campingplatz es den Leuten unnötig schwer machen? Und von ungeimpften und ungetesteten, die nicht rein kommen, hat sie ja wirtschaftlich nichts.

Es werden also alle, die in Zukunft „Impfnachweise“ kontrollieren wollen, mit mindestens drei unterschiedlichen Dokumenten konfrontiert sein. (Ausländische Impfnachweise, mal nicht eingerechnet)

Die Landesregierung von Baden-Württemberg bzw. Kassenärztliche Vereinigunng stellte sogar eine frei zugängliche Version, der Verwaltungssoftware esQlab für Impfzentren im Netz bereit. Dort kann man sich selbst alle notwendigen Laufzettel, Aufklärungsbögen und auch den Impfnachweis erzeugen, indem man seine eigenen Daten eingibt. Einfach auf die Schaltfläche „Neuer Patient“ klicken, dann den Impfstoff aussuchen und dann erzeugt es einem – ohne Stempel und Chargen Nummer – die Bescheinigung nach § 22 Infektionsschutzgesetz. Das Impfzentrum kann diese Bescheinigung sogar mit Arztstempel und Chargennummer ausdrucken, was sie für mich getan haben.

Im gleichen System findet sich auch das „digitale Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfungen“, aber auch auf der Website der KVBW. Das dritte Dokument, das als Nachweis dienen kann, ist dann der eigentliche Impfpass.

Auch bei den Impfpässen gibt es zahlreichen Versionen, das sage ich als jemand der pro Schicht sicherlich mindestens 30 in den Händen hält und auch stempelt und die Chargennummer Aufkleber einklebt: Die aktuellen sind gelb, es gibt aber auch welche in weiß zum ausklappen, in blau aus der Schweiz, Leute die ihr DDR Sozialversicherungsausweis mitbringen, Franzosen mit dem ähnlichen carnet de santé, … Dann gibt es Impfbücher die haben tatsächlich eine ganze Historie, in der sich auch ablesen lässt wo jemand im Urlaub war, wo er gewohnt hat, wer seine Ärzte waren, Impfbücher in denen die letzte Impfung 1986 eingetragen wurde und solche die sich die Leute nur für diese Impfung besorgt haben, weil sie ihr Buch nicht mehr finden und die sonst leer sind.

Auch die Aufkleber mit den Chargennummern für die Impfnachweise oder Impfpässe sind offen verfügbar: Biontech stellt sie samt Anleitung zum ausfüllen für Arztpraxen und andere im Internet bereit.

 

 

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