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Schneeballschlacht ist Dienstunfall – „Lässt sich ein Klassenlehrer beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln und erleidet er dabei eine Augenverletzung, so ist dies ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist, auch wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt“ sagt das Verwaltungsgericht Freiburg.

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