Frage: Herr Prof. Dr. Remo Klinger, der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg, Martin Horn, behauptet, ein Böllerverbot sei nicht zulässig und appelliert an die Bürger*innen, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Ein freiwilliger Verzicht werde seitens der Stadt begrüßt. Gleichzeitig verletzen sich jedes Jahr zahlreiche Menschen durch Böller und Raketen, Balkone und Häuser brennen, Traumatisierte Menschen und Haustiere haben Angst. Haben die Städte wirklich keine rechtlichen Möglichkeiten, die Gesundheit und das Leben ihrer Bürger zu schützen?
Klinger: Also entweder ist der OB schlecht beraten oder schlicht ignorant. Bei Ersterem ist es nicht so schlimm, die Beratung kann man ja nachholen: Das geltende Recht gibt schon jetzt Einiges her, wenn die Städte unerwünschte Böllerei beschränken wollen.
Es beginnt bei dem Verbot, Feuerwerksartikel in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen. Das Verbot gilt generell und bedarf noch nicht einmal eines Stadtratsbeschlusses, die Polizei muss es durchsetzen und zwar nicht nur am Freiburger Münster, sondern an allen betroffenen Gebäuden. Die meisten Menschen wissen davon leider nicht einmal. In einem nächsten Schritt wäre es möglich, Böller, also keine Raketen, in der Innenstadt zu untersagen. Dazu bedarf es nachvollziehbarer Gründe, die beispielsweise in einer engen Altstadtbebauung liegen können, man muss dafür noch nicht einmal bestimmte Gefahren, die mit der Böllerei einhergehen, verhindern wollen.
Wenn man jedoch in der Vergangenheit in bestimmten Gegenden sogar handfeste Gefahren für die öffentliche Sicherheit hatte, kann man in diesen Zonen noch weiter gehen und nicht nur die Böller, sondern jedes Feuerwerk verbieten. Das Recht bietet somit schon jetzt ein abgestuftes Instrumentarium. Ob man es nutzt, ist eine Frage der Umstände und des politischen Willens. Da muss man Farbe bekennen und kann sich nicht hinter dem angeblich unzureichenden Recht verstecken.
Ob man es nutzt, ist eine Frage der Umstände und des politischen Willens. Da muss man Farbe bekennen und kann sich nicht hinter dem angeblich unzureichenden Recht verstecken.
Frage: Wären etwa begrenzte Verbote, an besonders gefährlichen Stellen, etwa im Rahmen einer Polizeiverordnung denkbar? Immerhin werden ja auch für Versammlungen unter Umständen Auflagen erteilt und es geht nicht nur um die möglichen Schäden durch Feinstaub, sondern auch um ganz konkrete Gefahren, etwa die Verletzungen durch explodierende Böller.
Klinger: Ja, natürlich. Dazu braucht es noch nicht einmal eine Verordnung, dazu genügt eine sogenannte Allgemeinverfügung, also ein Bescheid, der an alle Bürger*innen gerichtet ist und öffentlich bekannt gemacht wird. München hat es an diesem Silvester vorgemacht: Die Gegend zwischen Stachus und Marienplatz, in der es 2018 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kam, war komplett demilitarisiert, also ohne Böller und Raketen. Trotzdem waren die Straßen dort voll, nur war die Stimmung netter, wie man berichtete, es gab auch fast keine Verstöße gegen das Verbot.
Außerhalb dieses Gebiets, aber innerhalb des Mittleren Rings, das ist also die gesamte Münchner Innenstadt, waren zwar Raketen erlaubt, aber keine Böller. Auch daran wurde sich weitestgehend gehalten. Es wurde also abgestuft vorgegangen. Die Menschen konnten böllern und Raketen zünden, wenn sie dies wollten. Und sie konnten davon in Ruhe gelassen werden, wenn sie es nicht wollten, ohne gleich aus der Stadt fliehen zu müssen. Die Stadt ist für alle da, aber es muss nicht jeder überall alles machen dürfen.

Frage: Um vom konkreten Fall, etwas ins Allgemeine überzugehen: Auf der einen Seite erleben wir bei bestimmten Gruppen, etwa lärmenden Jugendlichen auf Plätzen, Fußballfans oder Geflüchteten, insbesondere von Seiten konservativer Politiker, großen Fleiß und Eifer, wenn es um Gefahren geht, die (vermeintlich) von diesen ausgehen. Da wird schnell Videoüberwachung, Gesetzesverschärfungen oder mehr Polizei gefordert. Auf der anderen Seite werden Verhaltensweisen, wie auf der Autobahn Rasen, Betrunken mit Sprengstoff hantieren oder Autos mit Betrugssoftware bauen, als Rechtsverstöße bagatellisiert oder mit dem Hinweis auf die eigene Freiheit verteidigt. Woran liegt das nach ihrer Meinung?
Klinger: Politiker machen im Zweifel das, von dem sie meinen, es sei populär. Manchmal meinen sie das aber auch nur. Denn bei der Böllerei müsste das längst zu Beschränkungen führen. Nach den letzten Umfragen sind mehr als die Hälfte der Befragten dafür.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist Honorarprofessor der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Mitherausgeber und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR). In der breiten Öffentlichkeit ist er weniger bekannt, aber laut „Stern“ ist er „in Fachkreisen (…) ein Star“. Dreizehn Verfahren hat er für die Deutsche Umwelthilfe um die Einhaltung der Stickstoffdioxid Grenzwerte geführt und dreizehn Verfahren hat er gewonnen.
„Denn bei der Böllerei müsste das längst zu Beschränkungen führen. Nach den letzten Umfragen sind mehr als die Hälfte der Befragten dafür.“
Das ist nicht relevant, weil die Gesamtgesellschaft die falsche Datenbasis ist. Wenn der Bürgermeister beispielsweise von der CDU ist, sind sicher weniger als 10 Prozent seiner Wähler dafür. Und das ist für seine Entscheidungen von Bedeutung.