in der Badischen Zeitung am 5.11.24 war zu lesen:
„Für den als zweiten Stellvertreter vorgeschlagenen AfD-Kreisrat Uwe Engmann (Staufen) stimmten nur er selbst und die zwei anwesenden CDU-Kreisräte, die beiden SPD-Kreisräte enthielten sich der Stimme, die beiden Grünen-Kreisräte stimmten mit nein.“ (5.11.24, „Wieder kein Ausschussvorsitz für die AfD?)
Das hat mich verwundert. Deshalb habe ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Kreistag, dem Bürgermeister von Breisach Oliver Rein geschrieben und auf zweit Punkte hingewiesen:
Soweit ich weiß, ist die Beschlusslage der CDU vom 31. Parteitag der CDU
Deutschlands am 8. Dezember 2018, zur Zusammenarbeit mit der AfD nach wie vor gültig, dort heißt es: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“ (Beschlüße C76, C101, C164 und C179)
Die Die Alternative für Deutschland (AfD) wird auch vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet, da sie – laut diesem
– unter dem Verdacht steht, rechtsextremistische Bestrebung zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie als Fraktionsvorsitzender im
Kreistag: Weshalb stimmt die CDU im Kreistag für Ausschussvorsitzende von der AfD?
Herr Rein hat mir nun geantwortet: „… Diese Ausschüsse bestehen aus dem Landrat und jeweils 18 Mitgliedern des Kreistags. Den Vorsitz führt der Landrat, der jedoch auch seinen ständigen allgemeinen Stellvertreter, den Ersten Landesbeamten des Landratsamtes, mit der Vertretung im Vorsitz beauftragen kann. Für den Fall, dass ausnahmsweise sowohl der Landrat als auch der Erste Landesbeamte verhindert sind, wählen die Ausschussmitglieder gemäß der LKrO und der Hauptsatzung zwei weitere stellvertretende Vorsitzende (…) Aus meiner Sicht kann bei der Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aufgrund der begrenzten Aufgabe die Leitung einer Sitzung bei Verhinderung des Landrats und des Ersten Landesbeamten und der geringen Häufigkeit dieser Vertretungssituation nicht von einer Zusammenarbeit oder gar einer Koalition mit der AfD gesprochen werden. Denn die Aufgaben des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden im Kreistag und seinen Ausschüssen sind durch die LKrO und die Geschäftsordnung des Kreistags formal geregelt. Diese Funktion stellt keine politische Tätigkeit im engeren Sinne dar,…“
Wieso SPD sich dann enhalten hat und die Grünen es als sinnvoll sahen sich zu enthalten, tja…


Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.