Das Kaiserreich war nicht geil! Keine Rückkehr zur Verfassung von 1871

Manchmal gibt es Sachen, die sind so dämlich, man glaubt es nicht, sich dazu äußern zu müssen, wichtig ist es aber trotzdem. Seit dem 3.2. gibt es auch in Freiburg sog „Stille Proteste“ an der B31 bei St. Georgen.

Update: neue Demo 13.4.25 11:00

Es gibt inzwischen auch einen Aufruf des „Bunt-Bürgerlichen Bündnis Sankt Jerge„: https://bubuebue.de/ – den man auch unterzeichnen kann!

„Wir vom Bunt-Bürgerlichen-Bündnis St. Jerge (BuBüBü) glauben daher, dass Wegschauen keine Lösung ist und rufen dazu auf Gesicht zu zeigen gegen Verschwörungsideologien und Menschenhass, sowie für das Grundgesetz und seine freiheitlichen Errungenschaften.“

Da stehen Menschen mit Fahnen des Großherzogtums Baden und des Deutschen Reichs. Das wirkt erstmal drollig und ein wenig verschroben aber nicht gefährlich – soll doch jeder seinem Monarchismus frönen. Und die bunten Blätter bieten uns doch immer auch so schöne Unterhaltung aus den Königshäusern Großbritanniens, Schwedens und der Beneluxreiche.

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Schon das kann man seltsam finden, heißt es doch so schön im Grundgesetz unter Art. 28: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

Die Leute die da demonstrieren, sind aber nicht irgendwelche drolligen Monarchisten, die gerne ordensblitzende Uniformen hätten, sondern Anhänger der sog. Reichsbürgerideologie.

Kann man recht gut sehen, wenn man den Telegramkanal liest, da wimmelt es vor einschlägigen Tropes (alles Zitate):

Neben der Tatsache, dass die betreffenden die Rechtschreibreform von 1901 (!) ablehnen, lehnen sie auch das Grundgesetz ab bzw. bezweifeln das es gültig ist! Und da wird es dann kritisch und problematisch. Weil wenn ich der Meinung bin, dass das Grundgesetz illegal ist und die Verfassung von 1871 gilt (ich weiß klingt irre), dann muß ich mich auch nicht an die Regeln des Grundgesetz und der aktuellen Gesetze halten.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.

sagt der Verfassungschutz

Das ganze wird mit Quatschjura hergeleitet. Die LpB hat das schön zusammengefasst und wiederlegt:

  • „Die These der „Reichsbürger“, die Bundesrepublik habe keine vollständige Souveränität, war hingegen bis zur Wiedervereinigung nicht unbegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Siegermächte mehrere Rechte behalten, um auf Deutschland einzuwirken. Auch ein Friedensvertrag wurde offiziell nicht abgeschlossen. Erst im Jahr 1990 verzichteten die ehemaligen Siegermächte auf diese Rechte. Mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 beschlossen die Bundesrepublik und die DDR gemeinsam mit den USA, der Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien, die vollständige innere und äußere Souveränität Deutschlands wiederherzustellen.
  • Für die These, dass das Grundgesetz keine richtige Verfassung sei, wird oft Art. 146 GG (alte Fassung) zitiert (…) Mit der Wiedervereinigung wurde jedoch das Grundgesetz beibehalten und der Art. 146 GG wurde mit einem Relativsatz ergänzt, der festlegte, dass das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Anstelle einer neuen Verfassung wurde das Grundgesetz beibehalten. Trotz des provisorischen Charakters vor der Wende spricht nichts dagegen, dem Grundgesetz die Rolle einer Verfassung zuzugestehen.“

Und:

„Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen.[86] Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.“

Amtsgericht Duisburg, Beschluss vom 26. Januar 2006 (Az.: 46 K 361/04, abgedruckt in: NJW 2006, S. 3577–3588). und: gl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Urteil vom 17. Dezember 1953 – 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58.

Warum ist das ganze dann eine Demo wert?

Wer zurück zur Verfassung von 1871 will, der will implizit auch: Weg von Bürgerrechten, Frauenwahlrecht, Freundschaft mit Frankreich, Abschaffung des Adels, und vielem anderen mehr.

Wir dürfen auch nicht warten, bis sich so eine Gruppe verfestigt hat und dann statt 10 irgendwann 100 oder 1000 dort stehen. Das es in Freiburg ein Potential persönlich meist netter, aber (schon vor und durch Corona) politisch Irrer gibt, ist klar.

Weitere Infos

Die Antifa erklärt die Bundesweiten Bezüge gut: https://autonome-antifa.org/breve9360

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