Briefwechsel mit Edith Sitzmann zur Änderung des §41a GemO BW

In den vergangen Wochen war ich trotz starker Belastung durch das Staatsexamen auch in Sachen Jugendbeteiligung und Änderung des §41a GemO BW unterwegs.

Neben der FDP, die sich durch ein schönes Hearing im Landtag hervorgehoben hat, wollte ich auch andere politische Parteien bearbeiten. Sowohl Edith Sitzmann (Grüne) als auch Gabi Rolland (SPD) habe ich einen Brief geschrieben zum Thema Jugendbeteiligung. Mir ging es darum auch bei den Abgeordneten, die sich nicht täglich mit dem Thema Jugendbeteiligung beschäftigen, die Sensibilität für die Position zu schärfen.

Mit Gabi Rolland hatte ich ein sehr interessantes Gespräch in dem ich ihr meine Position* (verpflichtende Beteiligung aber keine Pflicht zur Einführung eines Jugendgemeinderates, bessere Förderung des Themas auf Landesebene, insbesondere auch für den Dachverband der Jugendgemeinderäte) erläutert habe. Gabi Rolland will mir auch noch nach Rücksprache mit den Zuständigen in ihrer Fraktion eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen.

In ihrem Antwortbrief spricht sich Edith Sitzmann für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung aus, beim Thema finanzielle Förderung bleibt sie jedoch hart.

*Zitat aus meinem Fax: „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass die Arbeit im Dachverband der Jugendgemeinderäte bisher ausschließlich von einem Jugendlichen Vorstand ehrenamtlich geleistet wird und die Arbeit einzig über den Mitgliedsbeitrag der Kommunen finanziert, dies reicht aber nicht aus um die aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahl (inzwischen nahezu 100 Kommunen) und gestiegenen Anforderungen notwendige professionelle Unterstützung zu leisten. Daher wäre im Rahmen einer solchen Novelle, neben einer verpflichtenden Einführung von Jugendbeteiligung – wie in Schleswig-Holstein und Finnland der Fall ist – auch über eine ausreichende Finanzierung des Dachverbandes nachzudenken.“

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