Wahlkampf Merkwürdigkeiten: Kandidatenwerbung in Bauvereinsmitgliedermagazin

Der Bauverein Breisgau e.G. ist wahrscheinlich Freiburgs größte Wohnungsbaugenossenschaft mit 4.817 Wohnungen und 22.164 Mitgliedern. 2017 waren es übrigens noch 14.425, also ein stolzer Zuwachs in 10 Jahren. Der Bauverein investiert auch jedes Jahr ordentliche Beträge in Instandhaltung und neue Gebäude. Wer Details dazu wissen will, der lese gerne den Geschäftsbericht.

Allerdings gibt es innerhalb der Vertreter Wiederstand gegen die vom Vorstand angekündigte „Heranführung“ (vulgo. Erhöhung) der Mieten auf 3% unterhalb des Mietspiegels. Wahrscheinlich bedeutet das für viele Mietende eine deutliche Erhöhung. Wieviel genau konnte uns Vertretern, ich bin auch einer, keiner genau sagen. Auch dürfen wir über diese grundsätzliche Frage nicht abstimmen, wir werden nur informiert. Das wäre ein eigener Artikel, aber darum soll es hier nicht gehen.

„Zur Stärkung unserer Gemeinschaft würde ich mich über drei Stimmen von Ihnen freuen“ Quelle: Seite 9 des Bauvereins Mitgliedermagazin Lebenswelten vom Dezember 2017.

Anfang Januar flatterte die Mitgliederzeitschrift des Bauvereins in meinen Briefkasten und ich blättere diese durch. Auf Seite neun wunderte ich mich über einen redaktionellen Beitrag, eine Anzeige kann es nicht sein, denn die werden in Medien immer mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet und heben sich deutlich vom Rest des Heftes in Layout und Stil ab, in welcher ein Aufsichtsrat proträtiert wird und für dessen Wahl in den Gemeinderat auf der Liste der Freien Wähler Freiburg geworben wird.

Das befremdet aus mehreren Gründen:

1.Haben die Freien Wähler Freiburg noch gar keinen Gemeinderatswahlliste aufgestellt. Ich finde noch nichtmal den Termin einer Aufstellungsversammung auf deren Website. Derzeit ist die Person also lediglich jemand, der sich um die Kandidatur auf einer Gemeinderatsliste bewirbt.

2.Positioniert sich damit der Bauverein für einen bestimmten Kandidaten und für eine bestimmte Liste. Was laut Auskunft des Genossenschaftsverbandes wohl nicht erlaubt ist.

3. Der Kandidat wirbt mit dem Einsatz für „preisgedämpftes Wohnen“, trägt aber als Aufsichtsrat die Geschäftspolitik der Mietpreiserhöhungen mit.

Alles das empört mich. Zum einen weil es aus den für den Bauverein aktiven Menschen (Vertreter, Aufsichtsräte, Mitarbeiter, …) auch noch weitere Personen gibt die für den Gemeinderat kandidieren, etwa Walter Krögner auf der SPD Liste, der sich auch immer für Genossensschaften einsetzt. Zumindest bekomme ich ihn so mit. Zum anderen weil sich damit der Vorstand für eine Person und Liste positioniert, ohne dass das mit der Vertreterversammlung oder anderen besprochen wurde. Was übrigens laut Genossenschaftsverband nicht erlaubt ist (siehe unten).

Und weil sich der Kandidat eben gerade nicht für „preisgedämpftes Wohnen“ einsetzt, sondern eine Mieterhöungspolitik mitträgt, die geignet ist den eigentlichen Grund der Genossenschaft in Frage zu stellen, der ja ist die Mitglieder mit günstigem Wohnraum zu versorgen.

Am 7.1. rief auf meine E-Mail mit Fragen zu diesem Vorgang der Vorstand des Bauvereins Marc Ullrich bei mir an. Er bestätigte mir, das es sich bei dem Beitrag um einen redaktionellen Beitrag handele und konnte darin jetzt auch keinen problematischen Vorgang erkennen. Schließlich stünde er ja als Aufsichtsrat dem Bauverein sehr nahe und Wahlwerbung für einen Kandidaten sei ja nix problematisches. Sei ja auch wichtig die Mitglieder der Genossenschaft darüber zu informieren. Auf meine Frage, warum die Mitglieder der Genossenschaft nicht über die Geschäftspolitik, wie etwa die „Heranführung“ der Mieten an 3% unterhalb des Mietspiegels informiert würden, erklärte er mir sie bekämen die Mieter ja schon mit.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des Bauvereins Martin Behrens sagte mir, er wisse nichts von dem Vorgang, will es aber besprechen.

Genossenschaftsverband: Genossenschaften dürfen keine Werbung für einen bestimmten Kandidaten machen

Inwischen liegt mir auch eine schriftliche Stellungnahme des Genossenschaftsverbands dazu vor:

1. Dürfen sich Genossenschaften im Kommunalwahlkampf positionieren? Welche Dinge haben sie dabei zu beachten?

Genossenschaften sind in erster Linie dem Wohl und der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet (Genossenschaftsgesetz, § 1) – dies sollte sich in jeglicher Positionierung widerspiegeln. Insofern können Genossenschaften auf Wahlen aufmerksam machen, dazu aufrufen zur Wahl zu gehen und sich thematisch positionieren, um zu den für das Unternehmen relevanten Themen Stellung zu beziehen. – Dies kann bspw. durch Interviews oder eine Veranstaltung mit den zentralen Kandidaten vor Ort geschehen, damit sich die Mitglieder und das Umfeld der Genossenschaft ein Bild machen können, welche Auswirkungen die jeweilige Wahl hätte. 

Grundlegen zu sehen ist, dass eine eingetragene Genossenschaften (eG) ein Wirtschaftsunternehmen und damit Kaufmann im Sinne des HGB ist. Es gilt daher die politische Neutralität wie Sie etwa im Betriebsverfassungsgesetz zum Ausdruck kommt. 

2. Dürfen sie in ihren Medien (Mitgliederzeitschrift, Website, Facebook, etc…) Werbung für einen bestimmten Kandidaten machen? Wenn ja, welche Grundsätze gelten hier?

Genossenschaften dürfen keine Werbung für einen bestimmten Kandidaten machen (siehe Ziffer1). Mitglieder und Vorstände der Genossenschaft können als Privatperson Stellung beziehen, dies muss dann aber auch als persönliche Stellungnahme kenntlich gemacht werden.


%d Bloggern gefällt das: