Weil scheinbar in einigen Lehrerzimmern, das Gerücht um geht, man müsse bei Impfschäden, die entstünden wenn man sich zwei mal mit Astra impfen lässt (also das ursprünglich vorgesehen Impfschema für die unter 60 befolgt), selbst haften, habe ich beim Sozialministerium bei twitter gefragt. Da war nicht nur bei Facebook der Fall, sondern auch mehrmals im Zentrum.
Daher gehe ich davon aus, dass Lehrer:innen aber auch andere, die sich aufgrund der Beratung im Impfzentrum mit zweimal Astra impfen lassen oder erst Astra hatten und dann Biontech, bei einem Impfschaden, durch Staatshaftung abgedeckt wären und keine Behandlungskosten selber bezahlen müssten.
Diese Fälle, in denen eine Staatshaftung eintritt dürften aber sehr selten sein. In Finnland sind 1.94 Mio Menschen erstgeimpft und 211,038 hatten beide Dosen, auf diese Impfungen gab es nach Angaben des Finnischen Verbands der Gemeindeversicherungen 15 Menschen die eine Entschädigung wegen eines Impfschadens bekommen haben und bei 13 Personen würde es geprüft.