Musterbrief Mitgliederversammlung nur mit FFP2 Maske

(Bild: einfach weiterhin in geschlossenen Räumen Maske tragen, so wie Ente im Rettungswagen)

Da ich in den vergangenen Tagen immer wieder zu Mitgliederversammlungen / Vertreterversammlungen von Vereinen eingeladen wurde, bei denen teils explizit in der Einladung steht: „Eine Verpflichtung zum Tragen eine FFP2 Maske/MNS besteht nicht“, habe ich dieses Schreiben verfasst.

Ich stelle es hier quasi als Musterbrief zur Verfügung, so dass jede/r der/die an Versammlungen nur teilnehmen will, wenn ausreichend Hygieneregeln gelten, diesen verwenden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dieses “Hygienekonzept” erscheint mir nicht ausreichend. Ich darf aus dem Steckbrief von der Website des Robert-Koch-Instituts zitieren: (siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html)

„Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen (1). Je nach Partikelgröße bzw. den physikalischen Eigenschaften unterscheidet man zwischen den größeren Tröpfchen und kleineren Aerosolen, wobei der Übergang zwischen beiden Formen fließend ist. Während insbesondere größere respiratorische Partikel schnell zu Boden sinken, können Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. (…)

Beim Aufenthalt in Räumen kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 1,5 m erhöhen, insbesondere wenn der Raum klein und schlecht belüftet ist. Längere Aufenthaltszeiten und besonders tiefes oder häufiges Einatmen durch die exponierten Personen erhöhen die Inhalationsdosis. Durch die Anreicherung und Verteilung der Aerosole im Raum ist das Einhalten des Mindestabstandes zur Infektionsprävention ggf. nicht mehr ausreichend”

Selbst eine oder mehrere Infektionen mit SARS-Cov-2 oder eine Impfung schützen nicht vor Ansteckung und reduzieren auch nur das Risiko schwerer Folgen.

Die Teilnehemnden der Versammlung dürften aufgrund des Altersprofils deutlich innerhalb der Risikogruppen für schwere Verläufe liegen:

„Schwere Verläufe können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung (56, 65) und bei jüngeren Patienten auftreten (144, 145). Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

• ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für einen schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
• Männliches Geschlecht (39, 40)
• Raucher (17, 146, 147) (schwache Evidenz)
• adipöse (BMI>30) und stark adipöse (BMI>35) Menschen
(…)
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, ohne Rangfolge:

• des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
• chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
• chronische Leber- und Nierenerkrankungen (insbesondere bei Dialysepflichtigkeit)
• neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z. B. Demenz)
• Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit”

Das RKI rät daher: „Bei einer starken Verbreitung von Infektionen in der Bevölkerung und entsprechend hohem Infektionsdruck bleibt daher auch für Geimpfte die konsequente Anwendung der empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen (AHA+L), Kontaktreduktion, und insbesondere Vorsicht (bzw. Testen) bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen wichtig.”

Auch in Freiburg steigen die Infektionszahlen wieder (siehe: https://fritz.freiburg.de/asw/asw.dll//params/aw=Pandemie/Prognose_Infektionen_Region_dia und: https://fritz.freiburg.de/asw/asw.dll/report)

Für Freitag, 10. Juni 2022, 16.00 Uhr gab das Landesgesundheitsamt für Baden-Württemberg eine 7-Tage-Inzidenz 255,5 (+16,6) und einen Geschätzten 7-Tages R-Wert von 1,20 an. (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/)

(Hier empfiehlt es sich einfach die aktuellen Zahlen einzufügen.)

Wir befinden uns also wieder bei steigenden Zahlen, was auf die gelockerten Hygieneregeln und auch den neuen Omikron-Subtyp BA.5 zurück zuführen sein dürfte (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/omikron-subtyp-ba5-dominanz-in-bw-100.html), dabei ist zu beachten, das Omicron im Vergleich im anderen Corona-Varianten nicht milder zu sein, die Auswirkungen waren lediglich milder, weil sie auf eine geimpfte Bevölkerung stießen.

Schon seit Monaten ist bekannt, dass der einzige Wirksame Schutz gegen eine Infektion mit Corona eine gut sitzende FFP2 Maske ist (siehe: https://www.ds.mpg.de/3822295/211202_upperbound_infections)

(Daher finde ich es mehr als befremdlich, das sie ausdrücklich Hinweisen, das es keine Pflicht zum Tragen einer solchen Maske gibt) (Diesen Satz bei Bedarf einfügen, sonst rauslassen)

Ich finde die Infektionsschutzmaßnahmen nicht ausreichend, sie setzen damit gerade eine ältere Personengruppe einem unnötigen Risiko aus. Deshalb möchte ich sie an dieser Stelle an ihre Fürsorgepflicht erinnern und auffordern die Versammlung nur mit Maskenpflicht und Bewirtung im Freien durchzuführen.

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