End of SLAPP by Bea

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat am 8.11.24 beschlossen: Die Beschwerde von Bea P., die seltsamerweise im Beschluss „Dr. Beate Pfaff“ genannt wird, wird kostenpflichtig für sie zurückgewiesen.

Interview dazu auf Radio Dreieckland: https://rdl.de/beitrag/ende-einer-slapp-klage-freiburg

Um das Gericht selbst sprechen zu lassen:
„Ergänzend ist lediglich anzumerken, dass auch nach Auffassung der Kammer die dem Angeschuldigten vorgeworfene Äußerung mit Blick auf die subjektiv wertenden Formulierungen ( „aus unserer Sicht“, „tragende intellektuelle Vordenkerin“) nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung und damit als Werturteil anzusehen ist. Auch hat das Amtsgericht mit überzeugenden Erwägungen eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gem. § 185 StGB verneint.“

So hat nun auch das Landgericht nach dem Amtsgericht Freiburg entschieden: Man darf Bea P eine „tragende intellektuelle Vordenkerin der Südbadischen Coronaleugner- und Querdenker-Szene“ nennen. Das ist nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, sondern um ein Werturteil.

Und selbst wenn es eine Tatsachenbehauptung wäre, so sei diese hinreichend belegt und es bestünde auch ein berechtigtes Interesse daran dies aufzudecken. (Aktenzeichen: 28 Cs 415 Js 27965/22)

Das ist nicht nur ein endgültiger Sieg für die Meinungsfreiheit, sondern bestärkt auch all die, die sich im Kampf gegen Schwurbel engagieren und nicht still bleiben.

Details hier: https://sbamueller.com/2024/03/02/querdenker-slapp-klage-schlaegt-fehl-man-darf-bea-p-eine-tragende-intellektuelle-vordenkerin-der-suedbadischen-coronaleugner-und-querdenker-szenen-nennen/ und um was es geht hier: https://sbamueller.com/2022/07/03/in-suedbaden-auf-coronaleugner-demos-gehen-in-schleswig-sich-fuer-minderheitenrechte-einsetzen-geht-nicht-zusammen/

Danke an Alle die mich hier unterstützt haben.

Diese Klagen nennt man übrigens SLAPP Klage.

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