Anti-Palantir-Petition erreicht 10.000 Unterschriften – Anhörung im Landtag muss nun zeitnah erfolgen

Freiburg, den 19. Oktober 2025 – Nur eine Woche nach Beginn der Mitzeichnungsfrist, trotz zeitweiliger technischer Probleme, hat die Petition gegen den Einsatz der Palantir-Software durch die Polizei Baden-Württemberg bereits die wichtige Marke von 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützern überschritten. Damit ist das notwendige Quorum erreicht, das eine öffentliche Anhörung des Petenten vor dem Petitionsausschuss des Landtags erzwingt.

Petent Sebastian Müller erklärt dazu: „Das ist ein großer Erfolg und zeigt deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger erhebliche Bedenken gegen den Einsatz von Palantir bei der Polizei haben. Jetzt muss die Anhörung zügig stattfinden – noch vor der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes – damit die Kritik der Öffentlichkeit und Fachleute gehört wird. Ich danke allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern, sowie Allen die Unterschriften gesammelt haben.”

Müller werde auch anregen, neben einer Stellungnahme des Innenministeriums eine unabhängige Analyse der Verträge durch spezialisierte Anwaltskanzleien durchführen zu lassen, um eine kostensparende Kündigung der Verträge zu prüfen. Daneben sei es sinnvolle ebenfalls den Landesdatenschutzbeauftragten um eine Stellungnahme zu bitten. 

Müller zu den Auswirkungen auf das laufende Verfahren um die Erneuerung des Polizeigesetzes: “Es ist jetzt Aufgabe aller Fraktionen des Landtags, die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in ihre Entscheidung einzubeziehen.“ 

Darüber hinaus wird am Einsatz der Software Gotham von Palantir ein grundsätzliches Problem sichtbar: Wenn der Staat für kritische Infrastruktur der Polizei oder an anderer Stelle, closed source Software nutzt bei denen er von kommerziellen Anbietern abhängig ist, dann hat er keine technischen Kontrolle, unterliegt dem sogenannten “Vendor Lock In” und bei einem Ausstieg einer Firma drohen hohe Umzugskosten.

Die Nutzung von Palantir gefährdet die nationale Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und führt zu einer verfassungswidrigen dauerhaften Rasterfahndung..

Eine Mitzeichnung ist weiterhin über die Website des Landtags Baden-Württemberg möglich: https://petitionen.landtag-bw.de/Petitionen/Details/b64b8bd2-08aa-40e2-83f1-1c1f85187da4?sortierung=beginn&aufsteigend=0

Für Rückfragen: Sebastian Müller, sbamueller@gmail.com

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