Kleiner Exkurs zu dem Thema EEG Ausgleichskonto
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde von 2000 bis 1. Juli 2022 erhoben. Sie war ein Aufschlag auf den Strompreis, um die festen Einspeisevergütungen für EEG Anlagen zu bezahlen. Zunächst mussten alle Stromverbraucher zahlen, dann wurden immer mehr ausgenommen. Bis am Ende nur noch Haushalte und Kleinbetriebe übrig waren und die Umlage entsprechend hoch. Ganz abgeschafft wurde die Umlage dann zum 1.7.22. Allerdings gibt es nach wie vor EEG Vergütung. Die Differenz zwischen Strompreis an der Börse und EEG Vergütung (EEG Vergütung höher als Strompreis) wird vom Bundeshaushalt übernommen, also allen Steuerzahlern.
Der Strompreis an der Börse ist nur deshalb so günstig weil es erneuerbare Energie gibt.
Weil das immer mehr wird, überlegt die Bundesregierung – und auch der BalkonSolar Verein zusammen mit dem Akkudoktor und anderen, welche Maßnahmen man vorschlagen kann. Auch die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Vorschlägen.
Siehe dazu diese Videos, auf der BalkonSolar Website wird auch noch was kommen.
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Ein Kommentar zu „Günterstaler Gruselgeschichten über Windkraft“
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