Update: 14.10.25 Der Landtag hat die Anti Palantir Petition online gestellt
https://petitionen.landtag-bw.de/Petitionen/Details/b64b8bd2-08aa-40e2-83f1-1c1f85187da4
Freiburg im Breisgau, 17.9.2025 – Die Online-Petition „Keine Nutzung der Software ‚Gotham‘ von Palantir in Baden-Württemberg“ (Az.: 17/04192), eingereicht am 04.08.2025, ist trotz Zusage der Landtagsverwaltung, Petitionen in der Regel binnen einer Woche (in Ferienzeiten binnen zwei Wochen) zu veröffentlichen, auch nach mehr als fünf Wochen noch nicht auf der Website des Landtags sichtbar.

In einem Schreiben vom 15.09.2025 bestätigt die Verwaltung zwar den fristgerechten Eingang und die Bearbeitung, teilt jedoch mit, dass die Obleute des Petitionsausschusses „kein Einvernehmen“ über die Veröffentlichung hergestellt haben; eine Beratung sei erst für die Sitzung am 09.10.2025 vorgesehen.

„Diese Verzögerung ist skandalös. Sie verhindert, dass wir Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und konstruktiv vor dem Beschluss des Polizeigesetzes mit einer Rechtsgundlage für den Einsatz von Palantir einbringen können“, erklärt der Petent Sebastian Müller. „Die angekündigte Zwei-Wochen-Frist ist deutlich überschritten. Damit läuft mein Petitionsrecht faktisch ins Leere.“
Interview bei RDL zur Petition: https://rdl.de/beitrag/plalantir-gotham-des-peter-thiel-die-ausforschung-f-r-staat-und-tec-bros-eine-petitition
Der Petent verweist auf das Grundrecht auf Petition aus Artikel 17 Grundgesetz sowie Artikel 35a der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.
Beide Normen sichern das Recht, Anliegen an die Volksvertretung heranzutragen – verbunden mit dem legitimen Erwartungshorizont einer zeitnahen und transparenten Behandlung. Durch die Bereitstellung einer öffentlichen Plattform für Petitionen, wie dies der Landtag seit dem 1.7.2025 tut, hat er sich auch verbindliche Verfahrensgrundsätze gegeben. In § 1 heißt es: “Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Petition inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Die Behandlung des Anliegens muss in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fallen”
Alle diese Voraussetzungen erfüllt meine Petition. Der Landtag bzw. seine Mehrheit kann nicht einfach willkürlich politisch unangenehme Petitionen zurückhalten, damit wird auch das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Denn eine ausgedehnte, nicht begründete Verzögerung der Veröffentlichung beschränkt die öffentliche Debatte und unterminiert die Möglichkeit, Unterstützende zu mobilisieren oder fachliche Stellungnahmen einzuholen, bevor parlamentarische Entscheidungen getroffen werden.

“Deshalb fordere ich die Berücksichtigung der Petition im weiteren Gesetzgebungsprozess; falls nötig müssen die Beratungen gestreckt werden, damit öffentliche Beteiligung nicht nur formal, sondern wirksam möglich ist.”, fordert Petent Sebastian Müller
Für Rückfragen: Sebastian Müller, sbamueller@gmail.com,
Zur Text der Petition: https://sbamueller.com/2025/08/04/petition-keine-nutzung-der-software-gotham-von-palantir-in-baden-wuerttemberg/

2 Kommentare zu „Veröffentlichung der Landtagspetition zu Palantir verzögert Petent: Hinhaltetaktik damit Kritik nicht mehr vor Beschluss des Polizeigesetz deutlich wird“
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