Maskenlos durch Offenburg

Am 17.April war ich in Offenburg Zeuge einer Coronamaßnahmenkritischen Demonstration. Die Demo war, soweit ich es beurteilen konnte ohne Zwischenfälle, es war erstaunlich wenig Polizei vor Ort. Was jedoch auffiel, war das keine Maskenpflicht durch die Versammlungsbehörde angeordnet worden war. Das empfand ich, aus eigener Erfahrung von zahlreichen Coronleuger Demos und Gegenprotesten als ungewöhnlich, da das Ordnungsamt der Stadt Freiburg immer eine Maskenpflicht anordnet und das seit mindestens Oktober. Über die, aus meiner Sicht, häufig mangelnde Durchsetzung besonders im letzten Jahr, will ich hier nicht schreiben. Auch bei einer großen Black Lives Matter Demo im Juni in Freiburg trugen ALLE Maske.

Maskenlos am Versammlungsplatz und durch die Stadt (Bild: sbamueller)

Vor diesem Hintergrund verwunderte mich sehr was ich in Offenburg sah: Keine Maskenpflicht und eher lockere Abstände. Auch die Einsatzleitung der Polizei bestätigte, dass keine Maskenpflicht vorgeschrieben war.  Ich schrieb einen Brief an den Oberbürgermeister von Offenburg.

Dieser antwortete mir: „Ab einer Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern darf – wie etwa in Rastatt erfolgt – allerdings nur das Gesundheitsamt des Landkreises eine Versammlung aufgrund von infektionsschutzrechtlichen Bedenken verbieten oder dahingehende Auflagen erteilen.
Eine Maskenpflicht oder anderweitige Auflagen verfu?gte das Gesundheitsamt nicht, sodass die Teilnehmenden auf dem Parkplatz des Platzes der Verfassungsfreunde keine Maske tragen mussten.“ Versammlung am Platz der Verfassungsfreunde – Ihre E-Mail vom 17. April 2021 (PDF)

Auch die Badische Zeitung berichtete in Folge über die Demo und die lockeren Auflagen in Offenburg: Stadt Offenburg verweist bei Querdenken-Demo auf das Gesundheitsamt (veröffentlicht am Di, 20. April 2021 um 17:00 Uhr auf badische-zeitung.de)

Nun habe ich nochmal unterschiedliche Versammlungsbehörden in der Region angeschrieben und nach ihren Standardauflagen gefragt:

Landeshauptstadt Stuttgart:
„Die Maskenpflicht ist generell Bestandteil unserer Auflagen. Diese wurden bei steigender Inzidenz noch verschärft, so dass Teilnehmer mit einem ärztlichen Attest ein Vollvisier tragen mussten.” https://fragdenstaat.de/anfrage/auflagenbescheide-fur-angemeldete-versammlungen-1/

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald:
„ja, wir haben bei allen Versammlungen Maskenpflicht angeordnet” https://fragdenstaat.de/anfrage/auflagenbescheide-von-versammlungen/

Landratsamt Emmendingen:
„Grundsätzlich können wir Sie im Rahmen einer einfachen (und gebührenfreien) Auskunft jedoch darüber informieren, dass die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes des Landratsamtes des Landkreises Emmendingen stets eine Auflage hinsichtlich des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung verfügt hat.”
https://fragdenstaat.de/anfrage/auflagenbescheide-fur-angemeldete-versammlungen/#nachricht-600326

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis:
„zu den Corona-bedingten Auflagen bei Demonstrationen und Versammlungen zählen u.a. das Tragen einer medizinischen Maske sowie das Einhalten des Mindestabstandes als Grundvoraussetzungen.”
(Persönliche Kommunikation, 30.5.21, sbkkats1@lrasbk.de)

In diesen Antworten sind auch immer Beispieltexte solcher Auflagen vorhanden. Die sind alle recht ähnlich
Auch aus Freiburg weiß ich das bei allen Demos solche Auflagen gemacht werden auch bei spontanten Versammlungen durch die Polizei.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Nicht-Auflagen der Offenburger Versammlungsbehörde für mich unverständlich.